Drucksache - DS/0651/IV  

 
 
Betreff: Eine Tiefgarage für das Klinikum im Friedrichshain
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Putzer, MaxPutzer, Max
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
20.03.2013 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die Pläne für den Bau einer Tiefgarage für das Klinikum im Friedrichshain mit einer Erschließung über den Ernst-Zinna-Weg im Hinblick auf das zukünftige Verkehrsaufkommen sowie die Verkehrssicherheit von BesucherInnen des Volksparks Friedrichshain und des Friedhofs der Märzgefallenen?

 

  1. Welche Vor- und Nachteile sieht das Bezirksamt bei einer möglichen Alternativerschließung der Tiefgarage über die Virchowstraße?

 

  1. Hat das Bezirksamt Bedenken rechtlicher oder finanzieller Art im Hinblick auf eine Teileinziehung des Ernst-Zinna-Wegs bzw. besteht nach Ansicht des Bezirksamts eine Erschließungspflicht des Bezirks wegen möglicherweise bereits existierenden Baurechts für die Tiefgarage?

 

 

 

Beantwortung:  Herr Panhoff

 

Zu Frage 1: Ich möchte mich direkt mal bedanken für die Anfrage, weil es vielleicht eine Möglichkeit gibt, allen, die nicht im Ausschuss sind, vielleicht noch mal dieses Problem so ein bisschen zu verdeutlichen, was wir da haben. Das Vivantes-Klinikum übernimmt Kapazitäten, die von dem zu schließenden Standort im Prenzlauer Berg verlegt werden nach Friedrichshain und das hat zur Folge, dass die Flächen des Krankenhauses um ca. 33 % steigen, die Nutzfläche.  Der Verkehr steigt auch etwas, wobei das nicht ., also es sind vielleicht 20%, das habe ich jetzt gerade nicht ausgerechnet, aber ich komme gleich noch mal zu mehr Zahlen.

Ja, wie bewerten wir die Pläne? Wir bewerten die kritisch. Also die Erschließung über den Ernst-Zinna-Weg, der ja eigentlich ein Parkweg ist, über den zwar auch der Grünflächenbereich zu seinem Werkhof kommt, über den bislang der Kinderrettungsdienst gefahren ist, die Taxivorfahrt und Behinderte gefahren sind. Der Ernst-Zinna-Weg würde also eine massive Zunahme des Verkehrs erfahren und zwar um 330%. Steigerung um 330%, in Zahlen von 410 Fahrten bislang wurde das steigen auf 1.740 Fahrten. Ich zitiere Zahlen aus dem Verkehrsgutachten, was Vivantes in Auftrag gegeben hat. Das ist eine massive Zunahme. Ich habe eine Grafik, die Sie natürlich nicht im Detail lesen können, aber die rote Farbe, die Sie sehen ist der Zuwachs und blau ist der Bestand und da es im Wesentlichen um Verlagerung geht, kann man sagen, das, was jetzt rot ist in der Planung, das war vorher blau im Bestand und dieser dicke rote Balken, das ist also der Verkehrszuwachs, der dann über den Ernst-Zinna-Weg abgewickelt werden soll nach der Planung. Sie sehen, dass das auf jeden Fall ein echtes Problem ist.

Die Idee vom Vivantes, den Verkehr auf dem Gelände zu entzerren, ist grundsätzlich richtig. Die Intension ist auch, Belastungen zu verringern, allerdings verringert sich die Belastung in Straßen, von denen ich mal behaupten würde, dass die jetzt die Verkehre durchaus verkraften. Also die Abnahme an Verkehr, die ist dann insbesondere in der Richard-Sorge-Straße und in der Matthiasstraße, aber das ist eine Verlagerung hinein in den Park und das kann man eigentlich nicht wirklich wollen.

 

 

Zu Frage 2: Wir haben mit den Investoren auch geredet, dass die jetzt diese anderen Überlegungen, die sie hier in der 2. Frage ansprechen, also eine Erschließung dann über die Virchowstraße auf dem hinteren Teil des Geländes noch mal planerisch beleuchten und uns die Ergebnisse vortragen, bevor wir hier im Bezirk dann weitersprechen und weitersprechen heißt in den zuständigen Ausschüssen, das muss also zwingend in den Ausschuss für Stadtplanung und auch in den Ausschuss für Verkehr und Grünflächen. Sie werden also dazu zu gegebener Zeit noch mit konfrontiert werden. Also nach meiner, ich sage jetzt mal bewusst nach  meiner Einschätzung, wäre die Virchowstraße insofern geeigneter, als das dort ein lichtsignalgesteuerter Netzknoten ist, d. h. sie können da also rein- und rausfahren mit Ampelschaltung und haben nicht die Situation wie in der ., an der Einmündung des Ernst-Zinna-Wegs in die Landsberger Allee. Dort gibt es nämlich, uns Sie haben ja nach den Gefahren gefragt, zwei Probleme: Einmal die Fußgänger haben auf dem Ernst-Zinna-Weg nur auf einer Seite überhaupt einen Gehweg, der abgegrenzt ist von der Fahrbahn und zum Zweiten haben sie das Problem, dass Fahrzeuge, die rauskommen aus dem Ernst-Zinna-Weg über den Radweg fahren müssen, der die Landsberger Allee begleitet.

Auch die, die reinfahren müssen über den Radweg fahren. Also das ist ein Radweg, d. h., der ist auf dem Gehweg gebaut und da machen die Gutachter den Vorschlag, weil das eine gefährliche Situation ist, dort einen Radstreifen anzulegen. Radstreifen heißt aber, wir kriege sie nicht unter in der jetzigen Fahrbahn, sondern das müssen sie abknabbern von dem jetzigen Gehweg. Das heißt aber wiederum, das kriegen sie dort noch hin, wenn sie die Laternen verlegen und wenn sie die Bäume fällen, sonst kriegen sie dort überhaupt keinen Radstreifen unter, um überhaupt eine Entflechtung soweit zu schaffen, dass nicht unmittelbar in der Nähe des Krankenhauses gleich sozusagen Nachfrage produzieren und das ist planerisch noch nicht bewältigt.

So hat das Bezirksamt Bedenken wegen der Widmung, also das ist leider etwas kompliziert. Wir wollten das eigentlich als Parkanlage und auch ., es gab in der Vergangenheit in der ., ich weiß jetzt nicht, in welchem Jahr, also ich hatte damit nichts zu tun, muss länger zurückliegen, Diskussion zur Entwidmung. Aber eine Entwidmung des Ernst-Zinna-Wegs und die Schließung für den Verkehr hat das Krankenhaus abgelehnt, hat die Taxi-Innung abgelehnt aus verschiedenen Gründen, die auch nachvollziehbar sind und insofern ist dann in der Konsequenz im August 2011 eine Widmung zur Straße erfolgt, die ist aber nie erfolgt, um dann eine Erschließung der Tiefgarage, die 270 Stellplätze hat, zu organisieren, sondern die Widmung war immer nur, um beleuchtete Zufahrten zu haben zum Werkhof zu haben, weil auch die Frauen, die dort arbeiten, sich unsicher gefühlt haben dann in den Winterzeiten insbesondere, auf einen unbeleuchteten Weg zu laufen. Es ist auch gewidmet worden wegen eben Behindertentransport und diesen kleineren Verkehren, die man da noch tolerieren konnte.

Insofern muss ich mich vielleicht ein bisschen revidieren, dass es so einfach werden würde, das zu entwidmen. Ich will es nicht ausschließen, aber wir versuchen, es vor allem erst mal im Dialog und in der konstruktiven Auseinandersetzung, mit Vivantes da eine Lösung zu finden, die eben nicht den ganzen Verkehr in den Ernst-Zinna-Weg hineinzieht. Ich denke, dass ich damit die Fragen im Wesentlichen beantwortet habe, auch wenn ich die jetzt nicht so 1-,2-, 3mäßig abgearbeitet habe.

 

Herr Putzer: Nur wirklich ganz kurz die baurechtliche Frage, vielleicht kann die auch Herr Schulz beantworten. Wie es da aussieht, besteht da Planungsrecht auf diesem Grundstück oder wie ist hier der Bau der Tiefgarage baurechtlich zu beurteilen? Sozusagen die Frage nach der Erschließung, nach einer möglichen Erschließungspflicht. Sollten wir eine Umwidmung machen und das daraufhin wieder als öffentliche Straße widmen müssen wegen eines baurechtlichen Anspruch des Vivantes-Klinikums?

 

Herr Panhoff: Also planungsrechtlich sagt die Stadtplanung gerade ist es ein § 34 Baugesetzbuch-Gebiet. Eine Baugenehmigung gibt es aber noch nicht für die Tiefgarage.

 

 
 

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