Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 20.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Wahlvorlagen      
Ö 5.1  
Vorschlagsliste eherenamtliche Richter/innen für das OVG Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode ab 19.08.2013  
DS/0642/IV  
Ö 5.2  
Vorschlagsliste eherenamtliche Richter/innen für das VG Berlin für die Amtsperiode ab 01.01.2014  
DS/0643/IV  
Ö 6     Resolution      
Ö 6.1  
Die East Side Gallery darf nicht zum Gartenmäuerchen für Hochhäuser werden
DS/0635/IV  
Ö 6.2  
East-Side-Gallery schützen Wohnungsneubau fördern Mauergedenken neu ordnen  
DS/0644/IV  
Ö 7     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 7.1  
EA/014 RAW-Gelände  
DS/0638/IV  
Ö 7.2  
EA/015 ehemaliger Zoll- und Grenzsteg  
DS/0639/IV  
Ö 7.3  
EA/016 Pücklerstraße  
DS/0640/IV  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Wohnungsneubau  
DS/0648/IV  
Ö 8.2  
Eine Tiefgarage für das Klinikum im Friedrichshain  
DS/0651/IV  
Ö 8.3  
Jahrestag der Aussetzung des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA)  
DS/0658/IV  
Ö 8.4  
Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain  
DS/0660/IV  
Ö 8.5  
Zeltlager auf dem Oranienplatz  
DS/0659/IV  
Ö 8.6  
Einhaltung der Vergabekriterien bei Schulcaterern  
DS/0647/IV  
Ö 8.7  
Winterdienst auf Radwegen  
DS/0652/IV  
Ö 8.8  
Was taugt die Unfallkommission?  
DS/0646/IV  
Ö 8.9  
Förderung von Arbeitsverhältnissen - FAV-Maßnahmen gemäß § 16e SGB II im Bezirk  
DS/0645/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche operationalen Ziele mit welchen Schwerpunktsetzungen hat das bezirkliche JobCenter bei der Einrichtung von FAV-Maßnahmen (ggf. für das Jahr 2013) entwickelt?
     
  2. Hat das JC gemeinsam mit dem Bezirksamt ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt und welche Akteure (Arbeitgeber, Servicestellen, Netzwerke, freie Träger) waren dazu eingeladen?
     
  3. Wie viele Langzeiterwerbslose sollen mit FAV-Maßnahmen erreicht werden?
     

Zusatzfragen:
 

  1. Welchen Einfluss hat das Bezirksamt im JC auf die Entscheidungen zur Umsetzung von FAV-Maßnahmen mit Landesbeteiligung, die im bezirklichen oder gesamtstädtischen Interesse liegen?
     
  2. Werden die geplanten FAV-Maßnahmen, die nicht von Arbeitgebern der Privatwirtschaft beantragt werden, bis zur Planzahl mit Angeboten bei gemeinnützigen freien Trägern besetzt?
     

 

 

Beantwortung:  Frau Herrmann

 

Zu Frage 1: Das Jobcenter richtet keine FAV-Maßnahmen nach § 16e SGB II ein. Mit dem Instrument Förderung von Arbeitsverhältnissen sollen besonders benachteiligte Bewerber/innen unterstützt werden, bei denen trotz intensiver Integrationsbemühungen in der Prognose eine Integration in den nächsten zwei Jahren nicht erfolgreich sein wird. Bei dieser Form der Unterstützung werden wir erwerbsfähigen Leistungsbezieher durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ohne Beiträger zur Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsmarkt integriert. Ziel ist es, Arbeitsverhältnisse zu fördern, die erwerbsfähigen Leistungsbezieher / -bezieherinnen an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes heranzuführen, die Förderung zu einer mittelfristigen Arbeitsmarktperspektive zu schaffen.

Insofern werden durch Unternehmen, aber auch durch Beschäftigungsträger Arbeitsstellen mit dem Ziel einer Förderung nach § 16e SGB II eingerichtet und es ist keine Maßnahme, dass das Jobcenter sozusagen keine Projektmaßnahmen in dem Sinne, sondern es ist immer so, dass in Berlin, aber auch Beschäftigungsträger Arbeitsstellen anbieten.

 

Zu Frage 2: Ein gemeinsames Interessenbekundungsverfahren hat es zu diesem Förderinstrument nicht gegeben, da es sich nicht um eine Maßnahme, sondern um die Arbeitseinrichtung von Arbeitsplätzen handelt. Die Einrichtung dieser Stellen wurde umfassend bei Arbeitgeber- und Arbeitgeberinnenträgern etc. beworben, zum Beispiel während einer Trägerinformationsveranstaltung im Rahmen des Unternehmer/innen-Stammtischs, durch direkt Unternehmer/innen-Ansprache unterschiedlicher Institutionen auf Landes- und Bezirksebene und dieser Prozess läuft nach wie vor.

 

Zu Frage 3: Im Haushalt des Jobcenters sind für die Förderung von 155 Stunden die erforderlichen Haushaltsmittel vorhanden.

 

Zu Nachfrage 1: Zur Feststellung des öffentlichen Interesses als Grundvoraussetzung für die Landesbeteiligung im Rahmen einer Projektfinanzierung wird jedes eingereichte Konzept individuell unter Beteiligung der fachlich zuständigen Abteilungen des Bezirksamtes auf bezirkliches Interesse hin überprüft. Ein entsprechendes Informationsblatt zum Verfahren ist auf den Seiten der Koordinierungsstelle für Beschäftigungsförderung und Jobcenter des Bezirks veröffentlicht.

Die Umsetzung von Konzepten im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung ist ein zweistufiges Verfahren. Erstens: Zum einen muss eine positive Stellungnahme zum öffentlichen Interesse von Bezirk oder Senatsverwaltung als grundlegende Voraussetzung für die Kofinanzierung im Rahmen einer Projektfinanzierung vorliegen. Die Kriterien für Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität müssen erfüllt sein, wie auch immer. Ich finde das immer wieder sehr anschaulich, aber gut.

Zweitens: Zum anderen muss ein passender Besetzungsvorschlag vorhanden sein, der sowohl die individuellen Fördervoraussetzungen für FAV erfüllt, als auch für die Stelle in Betracht kommt.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine personenbezogene FAV-Förderung sind Langzeitarbeitslosigkeit im Sinne des § 18 SGB III und hier gibt es keine Ermessensspielräume, das möchte ich nur mal sehr deutlich sagen. Es ist sehr eng ausgelegt, sehr deutlich beschrieben und es sind keine Ermessenspielräume möglich. b) zwei weitere, in der Person liegenden Vermittlungshemmnisse, die die Erwerbsmöglichkeiten besonders schwer beeinträchtigen und c) mindestens 6 Monate verstärkte vermittlerische Unterstützung. FAV ist allen anderen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, auch Arbeitsgelegenheiten gegenüber nachrangig. Darüber hinaus muss die Entlohnung auch im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung tariflich ortsüblich sein und da ist eine Voraussetzung für die Landesbeteiligung, 975,00 EUR Arbeitnehmer / brutto bei 30 Wochenstunden nicht übersteigen. Die Höhe der Förderung maximal 75% ist abhängig von der im Hinblick auf die konkrete Tätigkeitsbeschreibung zu erwartende ., hier steht Minderleistung, komisches Wort, Minderleistung.

Die in der Praxis bei der Umsetzung von FAV im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung am häufigsten vorkommenden Schwierigkeiten liegen darin, dass Besetzungsvorschläge der Antragstellenden die individuellen Fördervoraussetzungen nicht erfüllen und / oder die ortsüblich tarifliche Vergütung 975,00 EUR übersteigt, zum Beispiel bei anspruchsvoller Stellenbesetzung. Das ist eigentlich relativ klar, dass wir da einen ., sozusagen auch einen Widerspruch an sich haben. Diese Widersprüche haben wir auch in anderen Arbeitsmarktförderprogrammen, d. h. ob es nun freie Träger sind oder aber auch Arbeitgeber, die versuchen sozusagen ihr fehlendes Personal mit zu ersetzen. Die Menschen, die sogenannte Förderfähigkeit haben, sind eben nicht immer in der Lage, auch genau passgenau auf diese Stellen vermittelt zu werden oder die Stellen passen nicht zu den Menschen und da haben wir auch bei den MAE Fragen immer, wie wir große ., ja, Probleme will ich mal genauso sagen und das kriegen Sie auch immer wieder aufgeschrieben aus unseren Kultureinrichtungen zum Beispiel.

 

Zu Nachfrage 2: Es handelt sich bei FAV grundsätzlich um eine personenbezogene Förderung und nicht um die Einrichtung von Maßnahmen. Gemeinnützige Trailer, die FAV im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung umsetzen, sind ebenso Arbeitsgeber wie Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes, die einen Eigenanteil zu den Lohnkosten tragen. Herzlichen Dank.

 

   
    20.03.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.9 - beantwortet
   
Ö 8.10     Kontrollergebnis der Hundehalter  
DS/0653/IV  
Ö 8.11     Sporthalle der Jens-Nydahl-Grundschule  
DS/0654/IV  
Ö 8.12     Parkettboden der Turnhalle Mariannenstr. 47  
DS/0655/IV  
Ö 8.13     Umsetzung "Netzwerk Frühe Hilfe und Familienhebammen"  
DS/0656/IV  
Ö 8.14     Tagespflegestellen im Bezirk  
DS/0657/IV  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Ein queeres Jugendzentrum für Berlin!  
Enthält Anlagen
DS/0624/IV  
Ö 9.2  
Akzeptanz sexueller Vielfalt stärken - einen Ort für queere Jugendarbeit schaffen  
Enthält Anlagen
DS/0625/IV  
Ö 9.3  
Interfraktionelle Arbeitsgruppe Edith-Kiss-Straße  
DS/0632/IV  
Ö 9.4  
Keine Halteverbotszonen in der Hedemannstraße  
DS/0641/IV  
Ö 9.5  
Bebauung hinter der East Side Gallery verhindern  
Enthält Anlagen
DS/0649/IV  
Ö 9.6  
Zeitplan für neues Schulessensystem einhalten  
Enthält Anlagen
DS/0650/IV  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Konzept zum Schulessen im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0512/IV  
Ö 10.2  
Menge machen ist (k)eine Kunst - Künstlerisches Schaffen und bezirkliche Kosten- und Leistungsrechnung in Einklang bringen!
Enthält Anlagen
DS/0545/IV  
Ö 10.3  
Haushalt produktorientiert darstellen und verständlich machen  
Enthält Anlagen
DS/0580/IV  
Ö 10.4  
Sozial- und Rechtsberatung bei familiären Konflikten für Frauen und Männer aus dem ehemaligen Jugoslawien  
Enthält Anlagen
DS/0633/IV  
Ö 10.5  
Benennung des Vorplatzes am Education-Center des Jüdischen Museums
Enthält Anlagen
DS/0176/IV  
Ö 10.6  
Zum Verkauf stehendes Immobilienensemble Frankfurter Tor 8A/ Warschauer Str. 5-8  
Enthält Anlagen
DS/0577/IV  
Ö 11     Beschlussfassung zur Konsensliste (Tischvorlage) des Ältestenrates vom 19.03.2013      
Ö 11.1     Bildung des Jugendhilfeausschusses Hier: Berufung beratender Mitglieder  
Enthält Anlagen
DS/0030-03/IV  
Ö 11.2     Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-98/IV  
Ö 11.3  
Informationsportal zur Bürgerbeteiligung
Enthält Anlagen
DS/0174/IV  
Ö 11.4     Weitere interkulturelle Öffnung des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit BBWA  
Enthält Anlagen
DS/0178/IV  
Ö 11.5  
Erhaltungssatzungen
Enthält Anlagen
DS/0394/IV  
Ö 11.6  
Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Gestaltung Platzanlage
Enthält Anlagen
DS/0396/IV  
Ö 11.7  
Keine geheimen Nazi-Demos mehr!  
Enthält Anlagen
DS/0479/IV  
Ö 11.8  
Ein Internetcafé für die Flüchtlingsunterkunft  
Enthält Anlagen
DS/0514/IV  
Ö 11.9  
Leichte und Einfache Sprache in der Verwaltung und Politik
Enthält Anlagen
DS/0518/IV  
Ö 11.10  
Benennung der Planstr. D - Anschutz Areal - nach Edith Kiss  
Enthält Anlagen
DS/0523/IV  
Ö 11.11     Konzeption für Stadtteil- und Seniorenarbeit in Friedrichshain Nord
Enthält Anlagen
DS/0540/IV  
Ö 11.12  
Verlängerung Tram M10  
Enthält Anlagen
DS/0551/IV  
Ö 11.13  
Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt, Luisenstadt/Bethaniendamm und Luisenstadt/Segitzdamm im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0553/IV  
Ö 11.14  
Rassistischer Propaganda entgegentreten!  
Enthält Anlagen
DS/0558/IV  
Ö 11.15  
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
Enthält Anlagen
DS/0575/IV  
Ö 11.16  
Sicherstellung der Ausschöpfung des Eingliederungstitels  
Enthält Anlagen
DS/0576/IV  
Ö 11.17     Mobilitätsservice für Seniorinnen und Senioren mit Migrationsgeschichte  
Enthält Anlagen
DS/0581/IV  
Ö 11.18     Open Data im Bezirk stärken
Enthält Anlagen
DS/0582/IV  
Ö 11.19  
Günstige Wohnungen am Spreeufer - Überzogene Umsiedlungsrendite stoppen!  
DS/0583/IV  
Ö 11.20  
Richtlinien zu Open Data
Enthält Anlagen
DS/0587/IV  
Ö 11.21  
Neufassung der Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung in den Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: "Bergmannstraße-Nord", "Boxhagener Platz", "Chamissoplatz", "Graefestraße", "Hornstraße", "Luisenstadt"  
Enthält Anlagen
DS/0589/IV  
Ö 11.22  
Verkehrsberuhigung im Chamissokiez, Veranstaltung des BA zum Vorschlag der BI Friesenstraße mit angedachter Sperrung der Zossener Straße
Enthält Anlagen
DS/0590/IV  
Ö 11.23     Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 und die Flurstücke 522 und 373 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Beschluss über den Erlass des Bebauungsplanes V-14-3  
Enthält Anlagen
DS/0591/IV  
Ö 11.24     Wahl von Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss  
DS/0592-01/IV  
Ö 11.25  
Bebauungsplan XVII-4 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, Lichtenberger Bezirksgrenze und Kynaststraße, für Teilflächen der Bahnanlagen im Bereich des Ostkreuzes mit anliegenden Straßenabschnitten der Hauptstraße und der Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße und der Kynaststraße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg  
Enthält Anlagen
DS/0593/IV  
Ö 11.26  
Bebauungsplan V-44 - Bahnhofsvorplatz am Ostbahnhof erhalten  
Enthält Anlagen
DS/0594-01/IV  
Ö 11.27     Baumfällungen
Enthält Anlagen
DS/0600/IV  
Ö 11.28     Kinderspielplatz Böckhstr. 25  
Enthält Anlagen
DS/0618/IV  
Ö 11.29  
Bebauungsplan V-79 für die Grundstücke südlich des Gebäudes des Ostbahnhofs zwischen Straße Am Ostbahnhof, Straße der Pariser Kommune, Stralauer Platz - Südseite und Andreasstraße im Bezirk Friedrichshain Hier: Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans  
Enthält Anlagen
DS/0620/IV  
Ö 11.30  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Erhaltungsgebiet Hornstraße  
Enthält Anlagen
DS/0621/IV  
Ö 11.31  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Erhaltungsgebiet Boxhagener Platz  
Enthält Anlagen
DS/0622/IV  
Ö 11.32  
Würdigung 40 Jahre Todestag Pablo Neruda  
Enthält Anlagen
DS/0623/IV  
Ö 11.33  
Früheinschulung  
Enthält Anlagen
DS/0626/IV  
Ö 11.34  
Mehrweggeschirr bei Straßenfesten  
Enthält Anlagen
DS/0627/IV  
Ö 11.35  
Mehraufwendungen für gesundes Schulessen nicht auf die Eltern abwälzen  
DS/0628/IV  
Ö 11.36  
Wohnungstausch ermöglichen, Mietpreisauftrieb begrenzen  
Enthält Anlagen
DS/0629/IV  
Ö 11.37  
Das Sozialticket darf nicht noch unbezahlbarer werden.  
Enthält Anlagen
DS/0630/IV  
Ö 11.38  
Unterstützung des Anliegens des Volksbegehrens Neue Energie für Berlin  
DS/0631/IV  
Ö 11.39  
Ortsbezogene Bürgerbenachrichtigung und -beteiligung  
Enthält Anlagen
DS/0634/IV  
Ö 11.40     Aufstellung der Vorschlagslisten für die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018  
Enthält Anlagen
DS/0636/IV  
               
 
 

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