Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 20.03.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Wahlvorlagen      
Ö 5.1  
Vorschlagsliste eherenamtliche Richter/innen für das OVG Berlin-Brandenburg für die Amtsperiode ab 19.08.2013  
DS/0642/IV  
Ö 5.2  
Vorschlagsliste eherenamtliche Richter/innen für das VG Berlin für die Amtsperiode ab 01.01.2014  
DS/0643/IV  
Ö 6     Resolution      
Ö 6.1  
Die East Side Gallery darf nicht zum Gartenmäuerchen für Hochhäuser werden
DS/0635/IV  
Ö 6.2  
East-Side-Gallery schützen Wohnungsneubau fördern Mauergedenken neu ordnen  
DS/0644/IV  
Ö 7     Einwohner/-innenanfragen      
Ö 7.1  
EA/014 RAW-Gelände  
DS/0638/IV  
Ö 7.2  
EA/015 ehemaliger Zoll- und Grenzsteg  
DS/0639/IV  
Ö 7.3  
EA/016 Pücklerstraße  
DS/0640/IV  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Wohnungsneubau  
DS/0648/IV  
Ö 8.2  
Eine Tiefgarage für das Klinikum im Friedrichshain  
DS/0651/IV  
Ö 8.3  
Jahrestag der Aussetzung des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA)  
DS/0658/IV  
Ö 8.4  
Parkraumbewirtschaftung in Friedrichshain  
DS/0660/IV  
Ö 8.5  
Zeltlager auf dem Oranienplatz  
DS/0659/IV  
Ö 8.6  
Einhaltung der Vergabekriterien bei Schulcaterern  
DS/0647/IV  
Ö 8.7  
Winterdienst auf Radwegen  
DS/0652/IV  
Ö 8.8  
Was taugt die Unfallkommission?  
DS/0646/IV  
Ö 8.9  
Förderung von Arbeitsverhältnissen - FAV-Maßnahmen gemäß § 16e SGB II im Bezirk  
DS/0645/IV  
Ö 8.10     Kontrollergebnis der Hundehalter  
DS/0653/IV  
Ö 8.11     Sporthalle der Jens-Nydahl-Grundschule  
DS/0654/IV  
Ö 8.12     Parkettboden der Turnhalle Mariannenstr. 47  
DS/0655/IV  
Ö 8.13     Umsetzung "Netzwerk Frühe Hilfe und Familienhebammen"  
DS/0656/IV  
Ö 8.14     Tagespflegestellen im Bezirk  
DS/0657/IV  
Ö 9     Anträge      
Ö 9.1  
Ein queeres Jugendzentrum für Berlin!  
Enthält Anlagen
DS/0624/IV  
Ö 9.2  
Akzeptanz sexueller Vielfalt stärken - einen Ort für queere Jugendarbeit schaffen  
Enthält Anlagen
DS/0625/IV  
Ö 9.3  
Interfraktionelle Arbeitsgruppe Edith-Kiss-Straße  
DS/0632/IV  
Ö 9.4  
Keine Halteverbotszonen in der Hedemannstraße  
DS/0641/IV  
Ö 9.5  
Bebauung hinter der East Side Gallery verhindern  
Enthält Anlagen
DS/0649/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen eine Übernahme der nicht im Besitz des Bezirks befindlichen Grundstücke an der East Side Gallery (Geltungsbereich B-Plan V-74) durch Grundstückstausch oder finanzielle Entschädigung möglich wäre. Es ist erklärtes Ziel der übergroßen Mehrheit der Mitglieder der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, eine Bebauung zu verhindern und die Flächen als öffentliche Grünanlage auszuweisen (siehe Beschluss DS/0345/IV vom 26.09.2012 und Aufstellungsbeschluss B-Plan V-74-1 vom 30.10.2012).

Da ein Eingriff in die Rechte der Eigentümer der betreffenden Grundstücke ohne Unterstützung des Senats von Berlin in seinen Folgen für die Bezirksverordnetenversammlung nur schwer zu überschauen ist, wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen:

 

?        Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen dem Bezirksamt noch offen, um weitere Bauanträge aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan V-74-1 für die Flurstücke 77 (teilweise) und 78- 82 zwischen Mühlenstraße und Spree im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain zurückzustellen und welche finanziellen sowie rechtlichen Konsequenzen für das Bezirksamt und den Bezirk kann dies nach sich ziehen?

 

?        Das Bezirksamt wird beauftragt insbesondere zu prüfen: Was genau ist überhaupt entschädigungsrelevant? Planungskosten? Bauverzögerung? Rücktritt von bereits unterschriebenen Kaufverträgen (z.B. für noch zu erstellende Wohnungen)? Die Kosten für die Umplanung der Gebäude zur Erschließung des Hochhauses über das Grundstück der Besitzer des Gebäuderiegels? Die Reduktion oder Aufhebung bereits erteilten Baurechts? In welchem Umfang? Ist eine Enteignung des einen oder des anderen Grundstücks möglich und zu welchen Konditionen? Gilt in diesem Fall Verkehrswert, Marktwert oder ein anderer Wert?

 

?        Um die finanziellen Folgen besser abschätzen zu können, wird das Bezirksamt beauftragt, die Grundstücksbesitzer um Einsicht in ihre Unterlagen, Rechnungen und Verträge zu bitten. Zumindest der Eigentümer des Hochhausgrundstücks hat in der Presse mehrfach Kooperationsbereitschaft bei der Suche nach einer Lösung signalisiert, die auch die Verhinderung der Bebauung beinhaltet. Er sollte also bereit sein, die notwendigen Unterlagen für eine fundierte demokratische Entscheidung zur Verfügung zu stellen, damit die BVV abschätzen kann, welche Summen bei einer finanziellen Entschädigung aufgerufen werden können.

 

?        Auch wird das Bezirksamt beauftragt, Kontakt mit den Eigentümern des Gebäuderiegels aufzunehmen, um dieselbe Frage des finanziellen Aufwandes zu erörtern. In welcher Höhe muss der Bezirk mit Entschädigungszahlungen rechnen, sollte das Bezirksamt einen eingehenden Bauantrag aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan V-74-1 für die Flurstücke 77 (teilweise) und 78- 82 zwischen Mühlenstraße und Spree im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain, zurückstellen?

 

?        Welche finanziellen Belastungen würden auf den Bezirk zu kommen, wenn für beide in Frage stehenden Flächen oder nur das Hochhaus oder nur den Gebäuderiegel eine öffentliche Grünfläche festgesetzt wird? Ist dies im Fall des Hochhauses nach Baubeginnsanzeige rechtlich überhaupt noch möglich? Liegt eine Enteignung, wie vom Investor in der Presse angeregt, in der Macht des Bezirks und was wären die rechtlichen und finanziellen Folgen?

 

?        Des weiteren wird das Bezirksamt beauftragt, mit beiden Investoren zu erörtern, welche Tauschgrundstücke für einen Verzicht auf die Bebauung des Spreeufers an der East Side Gallery in Frage kommen würden (mögliche Grundstücke an der Spree in Senatsbesitz oder im Besitz einer seiner Gesellschaften befinden sich z.B. im Osthafen oder in der Rummelsburger Bucht). Ob und zu welchen Konditionen könnte ein solcher Tausch stattfinden?

 

?        Da der Senat dem Bezirk im Herbst 2012 mitgeteilt hat, die Bebauungsfrage sei keine Angelegenheit von gesamtstädtischem Interesse wird das Bezirksamt beauftragt, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anzufragen, ob der Berliner Senat dies weiterhin so betrachtet.

 

?        Ist der Senat bereit doch einen nachhaltigen Beitrag zur Erhaltung der East Side Gallery in ihrer heutigen Form zu leisten und eine Bebauung zu verhindern, wie es an der Bernauer Straße möglich war und wie es 75.000 PetentInnen und zum Beispiel der Direktor der Stiftung Berliner Mauer, Axel Klausmeier, fordern? Wird der Senat für den Entschädigungsfall Mittel bereit stellen, um die Rücknahme oder Änderung des vom Senat im Jahr 2001 selbst erteilten Baurechts möglich zu machen? Hat sich die Haltung des Berliner Senats gewandelt, nachdem die Frage, wer das Baurecht geschaffen hat, mittlerweile geklärt ist? Ändert die Tatsache, dass dieses in der Verantwortung des Senats (und nicht vom Bezirk, wie zunächst von Senator Nußbaum argumentiert) erteilt wurde, wie es die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Sitzung des Kulturausschusses des Abgeordnetenhauses am 11.03.2013 selbst eingeräumt hat, etwas an deren Beurteilung der Gesamtsituation?

 

?        Während des Klärungsprozesses, wird das Bezirksamt beauftragt, der BVV, insbesondere PHI-Ausschuss und dem Stadtplanungsausschuss unverzüglich und kontinuierlich über die Ergebnisse zu berichten, damit Optionen für ein Handeln mit oder ohne Unterstützung des Senats erörtert werden können.

 

?        Daneben wird das Bezirksamt, nach der Klärung der oben aufgeführten Fragen, erneut beauftragt Verhandlungen mit der Senatsverwaltung aufzunehmen, um anhand eines konkreten Lösungsvorschlags, der mit Zahlen und/oder Grundstücken unterlegt werden kann, eine Verhinderung der Bebauung des Spreeufers an der East Side Gallery anzustreben.

 

Begründung:

 

Die Proteste der letzten Wochen und die Petition gegen eine Bebauung des ehemaligen Todesstreifens hinter der East Side Gallery, zeigen, dass die BVV-Friedrichshain-Kreuzberg einen weiteren Versuch unternehmen sollte, dieses Baurecht, dass im Jahr 2001 vom Senat geschaffen wurde, zu ändern. Der letzte Versuch im Herbst des Jahres 2012 (siehe Drucksache DS/0345/IV) musste an der fehlenden Unterstützung des Senats von Berlin scheitern. Nur wenn alle politischen Kräfte in dieser Frage an einem Strang ziehen, kann die Bebauung noch verhindert werden. Der Bezirk ist weder finanzstark genug, noch verfügt er über die nötigen Austauschflächen. Sollte eine Unterstützung des Senats weiterhin ausbleiben, muss die BVV auf einer möglichst guten Datengrundlage beurteilen, ob sie einen Alleingang des Bezirks unter den gegebenen Voraussetzungen und den drohenden finanziellen Kosten sowie möglichen rechtlichen Konsequenzen verantworten kann.

 

Es droht die Degradierung der East Side Gallery, von einer weltweit bekannten Erinnerungsstätte an die Teilung Berlins und die Freude über deren Überwindung zur Vorgartenmauer einer über 150 Meter langen, massiven, die Mauer überragenden Bebauung direkt dahinter (Grafik siehe unten). Über 75.000 Petentinnen und Petenten haben sich bisher gegen diese Bebauung ausgesprochen, mehr als 6000 Menschen gingen am 3. März 2013 und abermals am 17. März dagegen auf die Straße, 87% sprachen sich im erfolgreichen Bürgerentscheid "Spreeufer für alle" von 2008 dagegen aus.

Es kann keinen Zweifel geben, dass

 

  1. die breite Mehrheit der 2008 abstimmenden Bevölkerung im Bezirk diese Bebauung ablehnt und ein unbebautes Ufer hinter der Mauer wünscht.
  2. die Einschätzung der Senatsverwaltung, es handele sich nicht um ein Projekt von gesamtstädtischem Interesse, falsch ist.

 

Es handelt sich nicht nur um eine Fläche von gesamtstädtischem Interesse, sondern, wie die Berichterstattung und die Aktivität in den sozialen Netzwerken der letzten Wochen gezeigt haben, um ein einmaliges Denkmal von internationalem Interesse. Es muss nicht nur vor weiteren Durchbrüchen geschützt werden, sondern auch vor dem Verschwinden in einem Gesamtensemble, das die Eindrücklichkeit dieses besonderen Ortes für immer beschädigen wird.

 

 

BVV 20.03.2013

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Bedingungen und zu welchen Konditionen eine Übernahme der nicht im Besitz des Bezirks befindlichen Grundstücke an der East Side Gallery (Geltungsbereich B-Plan V-74) durch Grundstückstausch oder finanzielle Entschädigung möglich wäre. Es ist erklärtes Ziel der übergroßen Mehrheit der Mitglieder der BVV Friedrichshain-Kreuzberg, eine Bebauung zu verhindern und die Flächen als öffentliche Grünanlage auszuweisen (siehe Beschluss DS/0345/IV vom 26.09.2012 und Aufstellungsbeschluss B-Plan V-74-1 vom 30.10.2012).

Da ein Eingriff in die Rechte der Eigentümer der betreffenden Grundstücke ohne Unterstützung des Senats von Berlin in seinen Folgen für die Bezirksverordnetenversammlung nur schwer zu überschauen ist, wird das Bezirksamt beauftragt zu prüfen:

 

?        Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen dem Bezirksamt noch offen, um weitere Bauanträge aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan V-74-1 für die Flurstücke 77 (teilweise) und 78- 82 zwischen Mühlenstraße und Spree im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain zurückzustellen und welche finanziellen sowie rechtlichen Konsequenzen für das Bezirksamt und den Bezirk kann dies nach sich ziehen?

 

?        Das Bezirksamt wird beauftragt insbesondere zu prüfen: Was genau ist überhaupt entschädigungsrelevant? Planungskosten? Bauverzögerung? Rücktritt von bereits unterschriebenen Kaufverträgen (z.B. für noch zu erstellende Wohnungen)? Die Kosten für die Umplanung der Gebäude zur Erschließung des Hochhauses über das Grundstück der Besitzer des Gebäuderiegels? Die Reduktion oder Aufhebung bereits erteilten Baurechts? In welchem Umfang? Ist eine Enteignung des einen oder des anderen Grundstücks möglich und zu welchen Konditionen? Gilt in diesem Fall Verkehrswert, Marktwert oder ein anderer Wert?

 

?        Um die finanziellen Folgen besser abschätzen zu können, wird das Bezirksamt beauftragt, die Grundstücksbesitzer um Einsicht in ihre Unterlagen, Rechnungen und Verträge zu bitten. Zumindest der Eigentümer des Hochhausgrundstücks hat in der Presse mehrfach Kooperationsbereitschaft bei der Suche nach einer Lösung signalisiert, die auch die Verhinderung der Bebauung beinhaltet. Er sollte also bereit sein, die notwendigen Unterlagen für eine fundierte demokratische Entscheidung zur Verfügung zu stellen, damit die BVV abschätzen kann, welche Summen bei einer finanziellen Entschädigung aufgerufen werden können.

 

?        Auch wird das Bezirksamt beauftragt, Kontakt mit den Eigentümern des Gebäuderiegels aufzunehmen, um dieselbe Frage des finanziellen Aufwandes zu erörtern. In welcher Höhe muss der Bezirk mit Entschädigungszahlungen rechnen, sollte das Bezirksamt einen eingehenden Bauantrag aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan V-74-1 für die Flurstücke 77 (teilweise) und 78- 82 zwischen Mühlenstraße und Spree im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain, zurückstellen?

 

?        Welche finanziellen Belastungen würden auf den Bezirk zu kommen, wenn für beide in Frage stehenden Flächen oder nur das Hochhaus oder nur den Gebäuderiegel eine öffentliche Grünfläche festgesetzt wird? Ist dies im Fall des Hochhauses nach Baubeginnsanzeige rechtlich überhaupt noch möglich? Liegt eine Enteignung, wie vom Investor in der Presse angeregt, in der Macht des Bezirks und was wären die rechtlichen und finanziellen Folgen?

 

?        Des weiteren wird das Bezirksamt beauftragt, mit beiden Investoren zu erörtern, welche Tauschgrundstücke für einen Verzicht auf die Bebauung des Spreeufers an der East Side Gallery in Frage kommen würden (mögliche Grundstücke an der Spree in Senatsbesitz oder im Besitz einer seiner Gesellschaften befinden sich z.B. im Osthafen oder in der Rummelsburger Bucht). Ob und zu welchen Konditionen könnte ein solcher Tausch stattfinden?

 

?        Da der Senat dem Bezirk im Herbst 2012 mitgeteilt hat, die Bebauungsfrage sei keine Angelegenheit von gesamtstädtischem Interesse wird das Bezirksamt beauftragt, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anzufragen, ob der Berliner Senat dies weiterhin so betrachtet.

 

?        Ist der Senat bereit doch einen nachhaltigen Beitrag zur Erhaltung der East Side Gallery in ihrer heutigen Form zu leisten und eine Bebauung zu verhindern, wie es an der Bernauer Straße möglich war und wie es 75.000 PetentInnen und zum Beispiel der Direktor der Stiftung Berliner Mauer, Axel Klausmeier, fordern? Wird der Senat für den Entschädigungsfall Mittel bereit stellen, um die Rücknahme oder Änderung des vom Senat im Jahr 2001 selbst erteilten Baurechts möglich zu machen? Hat sich die Haltung des Berliner Senats gewandelt, nachdem die Frage, wer das Baurecht geschaffen hat, mittlerweile geklärt ist? Ändert die Tatsache, dass dieses in der Verantwortung des Senats (und nicht vom Bezirk, wie zunächst von Senator Nußbaum argumentiert) erteilt wurde, wie es die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in der Sitzung des Kulturausschusses des Abgeordnetenhauses am 11.03.2013 selbst eingeräumt hat, etwas an deren Beurteilung der Gesamtsituation?

 

?        Während des Klärungsprozesses, wird das Bezirksamt beauftragt, der BVV, insbesondere PHI-Ausschuss und dem Stadtplanungsausschuss unverzüglich und kontinuierlich über die Ergebnisse zu berichten, damit Optionen für ein Handeln mit oder ohne Unterstützung des Senats erörtert werden können.

 

?        Daneben wird das Bezirksamt, nach der Klärung der oben aufgeführten Fragen, erneut beauftragt Verhandlungen mit der Senatsverwaltung aufzunehmen, um anhand eines konkreten Lösungsvorschlags, der mit Zahlen und/oder Grundstücken unterlegt werden kann, eine Verhinderung der Bebauung des Spreeufers an der East Side Gallery anzustreben.

 

 

 

BVV 26.02.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

 

StadtQM 05.03.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 26.03.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

   
    20.03.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
   
    05.03.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 13 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
Ö 9.6  
Zeitplan für neues Schulessensystem einhalten  
Enthält Anlagen
DS/0650/IV  
Ö 10     Beschlussempfehlungen      
Ö 10.1  
Konzept zum Schulessen im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/0512/IV  
Ö 10.2  
Menge machen ist (k)eine Kunst - Künstlerisches Schaffen und bezirkliche Kosten- und Leistungsrechnung in Einklang bringen!
Enthält Anlagen
DS/0545/IV  
Ö 10.3  
Haushalt produktorientiert darstellen und verständlich machen  
Enthält Anlagen
DS/0580/IV  
Ö 10.4  
Sozial- und Rechtsberatung bei familiären Konflikten für Frauen und Männer aus dem ehemaligen Jugoslawien  
Enthält Anlagen
DS/0633/IV  
Ö 10.5  
Benennung des Vorplatzes am Education-Center des Jüdischen Museums
Enthält Anlagen
DS/0176/IV  
Ö 10.6  
Zum Verkauf stehendes Immobilienensemble Frankfurter Tor 8A/ Warschauer Str. 5-8  
Enthält Anlagen
DS/0577/IV  
Ö 11     Beschlussfassung zur Konsensliste (Tischvorlage) des Ältestenrates vom 19.03.2013      
Ö 11.1     Bildung des Jugendhilfeausschusses Hier: Berufung beratender Mitglieder  
Enthält Anlagen
DS/0030-03/IV  
Ö 11.2     Wahl eines stellv. Bürgerdeputierten  
DS/0045-98/IV  
Ö 11.3  
Informationsportal zur Bürgerbeteiligung
Enthält Anlagen
DS/0174/IV  
Ö 11.4     Weitere interkulturelle Öffnung des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit BBWA  
Enthält Anlagen
DS/0178/IV  
Ö 11.5  
Erhaltungssatzungen
Enthält Anlagen
DS/0394/IV  
Ö 11.6  
Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Gestaltung Platzanlage
Enthält Anlagen
DS/0396/IV  
Ö 11.7  
Keine geheimen Nazi-Demos mehr!  
Enthält Anlagen
DS/0479/IV  
Ö 11.8  
Ein Internetcafé für die Flüchtlingsunterkunft  
Enthält Anlagen
DS/0514/IV  
Ö 11.9  
Leichte und Einfache Sprache in der Verwaltung und Politik
Enthält Anlagen
DS/0518/IV  
Ö 11.10  
Benennung der Planstr. D - Anschutz Areal - nach Edith Kiss  
Enthält Anlagen
DS/0523/IV  
Ö 11.11     Konzeption für Stadtteil- und Seniorenarbeit in Friedrichshain Nord
Enthält Anlagen
DS/0540/IV  
Ö 11.12  
Verlängerung Tram M10  
Enthält Anlagen
DS/0551/IV  
Ö 11.13  
Gutachten zu städtebaulichen Kriterien in den Erhaltungsgebieten Luisenstadt, Luisenstadt/Bethaniendamm und Luisenstadt/Segitzdamm im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin  
Enthält Anlagen
DS/0553/IV  
Ö 11.14  
Rassistischer Propaganda entgegentreten!  
Enthält Anlagen
DS/0558/IV  
Ö 11.15  
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen
Enthält Anlagen
DS/0575/IV  
Ö 11.16  
Sicherstellung der Ausschöpfung des Eingliederungstitels  
Enthält Anlagen
DS/0576/IV  
Ö 11.17     Mobilitätsservice für Seniorinnen und Senioren mit Migrationsgeschichte  
Enthält Anlagen
DS/0581/IV  
Ö 11.18     Open Data im Bezirk stärken
Enthält Anlagen
DS/0582/IV  
Ö 11.19  
Günstige Wohnungen am Spreeufer - Überzogene Umsiedlungsrendite stoppen!  
DS/0583/IV  
Ö 11.20  
Richtlinien zu Open Data
Enthält Anlagen
DS/0587/IV  
Ö 11.21  
Neufassung der Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung in den Erhaltungsgebieten nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: "Bergmannstraße-Nord", "Boxhagener Platz", "Chamissoplatz", "Graefestraße", "Hornstraße", "Luisenstadt"  
Enthält Anlagen
DS/0589/IV  
Ö 11.22  
Verkehrsberuhigung im Chamissokiez, Veranstaltung des BA zum Vorschlag der BI Friesenstraße mit angedachter Sperrung der Zossener Straße
Enthält Anlagen
DS/0590/IV  
Ö 11.23     Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 und die Flurstücke 522 und 373 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain Hier: Beschluss über den Erlass des Bebauungsplanes V-14-3  
Enthält Anlagen
DS/0591/IV  
Ö 11.24     Wahl von Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss  
DS/0592-01/IV  
Ö 11.25  
Bebauungsplan XVII-4 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, Lichtenberger Bezirksgrenze und Kynaststraße, für Teilflächen der Bahnanlagen im Bereich des Ostkreuzes mit anliegenden Straßenabschnitten der Hauptstraße und der Boxhagener Straße sowie für Abschnitte der Karlshorster Straße und der Kynaststraße in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain und Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg  
Enthält Anlagen
DS/0593/IV  
Ö 11.26  
Bebauungsplan V-44 - Bahnhofsvorplatz am Ostbahnhof erhalten  
Enthält Anlagen
DS/0594-01/IV  
Ö 11.27     Baumfällungen
Enthält Anlagen
DS/0600/IV  
Ö 11.28     Kinderspielplatz Böckhstr. 25  
Enthält Anlagen
DS/0618/IV  
Ö 11.29  
Bebauungsplan V-79 für die Grundstücke südlich des Gebäudes des Ostbahnhofs zwischen Straße Am Ostbahnhof, Straße der Pariser Kommune, Stralauer Platz - Südseite und Andreasstraße im Bezirk Friedrichshain Hier: Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans  
Enthält Anlagen
DS/0620/IV  
Ö 11.30  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Erhaltungsgebiet Hornstraße  
Enthält Anlagen
DS/0621/IV  
Ö 11.31  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Erhaltungsgebiet Boxhagener Platz  
Enthält Anlagen
DS/0622/IV  
Ö 11.32  
Würdigung 40 Jahre Todestag Pablo Neruda  
Enthält Anlagen
DS/0623/IV  
Ö 11.33  
Früheinschulung  
Enthält Anlagen
DS/0626/IV  
Ö 11.34  
Mehrweggeschirr bei Straßenfesten  
Enthält Anlagen
DS/0627/IV  
Ö 11.35  
Mehraufwendungen für gesundes Schulessen nicht auf die Eltern abwälzen  
DS/0628/IV  
Ö 11.36  
Wohnungstausch ermöglichen, Mietpreisauftrieb begrenzen  
Enthält Anlagen
DS/0629/IV  
Ö 11.37  
Das Sozialticket darf nicht noch unbezahlbarer werden.  
Enthält Anlagen
DS/0630/IV  
Ö 11.38  
Unterstützung des Anliegens des Volksbegehrens Neue Energie für Berlin  
DS/0631/IV  
Ö 11.39  
Ortsbezogene Bürgerbenachrichtigung und -beteiligung  
Enthält Anlagen
DS/0634/IV  
Ö 11.40     Aufstellung der Vorschlagslisten für die Auswahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018  
Enthält Anlagen
DS/0636/IV  
               
 
 

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