Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
von Berlin
Abt. Bauen, Wohnen und
Immobilienservice
Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache Nr.
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –über
die Teileinziehung einer ca. 1000 m²
großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
Helsingforser Straße vor Nr. 11–13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil
Friedrichshain
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung
vom 27.05.08 beschlossen:
1. die Teileinziehung einer ca. 1000
m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten
Helsingforser Straße vor Nr. 11–13 im Bereich der
Dathe-Oberschule im Ortsteil
Friedrichshain.
2. Bei der
Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme
einzubringen.
3. Mit der Durchführung des
Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und
Immobilienservice beauftragt.
A). Begründung:
Im Rahmen der Neugestaltung „Neubau
einer Grünanlage Wriezener Bahnhof“ soll die
Helsingforser Straße im Bereich der
Dathe-OS teileingezogen werden. Die Straße wird
auf das Eingangsniveau der Schule
angehoben und durch Abbruch einer Betonmauer zur
Parkseite hin geöffnet, um einen
platzartigen Charakter zu erhalten. Die Widmung wird im
Interesse des öffentlichen Wohls
eingeschränkt und die Benutzung der Fläche nur durch
Fußgänger und Rettungsfahrzeuge
sowie Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung
zugelassen. Die
Straßenverkehrsbehörde teilte am 08. 02. 2008 mit, dass keine
Bedenken gegen die beabsichtigte
Teileinziehung bestehen.
B). Rechtsgrundlage:
§ 4 (1) Satz 3 Berliner Straßengesetz
C). Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 28.05.2008
Dr. Franz Schulz
Jutta
Kalepky
Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
überwiesen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.