Drucksache - DS/0797/III  

 
 
Betreff: Die Widmung der auf dem beiliegenden Plan gekennzeichneten Fläche des Flurstücks
296, Flur 33, Parkweg mit ca. 43 m² zum öffentlichen Straßenland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FinPerStadtVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0797_VzK Widmung Parkweg  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice

Bezirksverordnetenversammlung                                                          Drucksache Nr.797/III

Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

Über

 

 

die Widmung der auf dem beiliegenden Plan gekennzeichneten Fläche des Flurstücks

296, Flur 33, Parkweg mit ca. 43 m² zum öffentlichen Straßenland

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung vom 27.05.2008 beschlossen:

1. die Widmung der auf dem beiliegenden Plan gekennzeichneten Fläche des Flurstücks

296, Flur 33, Parkweg mit ca. 43 m² zum öffentlichen Straßenland

2. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme

einzubringen.

3. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Bauen, Wohnen und

Immobilienservice beauftragt.

A). Begründung:

Das Flurstück 296 (im Eigentum des Landes Berlin) mit einer Größe von 43 m² liegt als

Dreieck zwischen den dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flurstücken 295 und 297

(Parkweg). Es ist als Böschung ausgebildet, somit konstruktiver Bestandteil des öffentlich

gewidmeten Parkweges und soll daher ebenfalls als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet

werden. Die Straßenverkehrsbehörde teilte am 07. 02. 2008 mit, dass keine Bedenken

gegen die beabsichtigte Widmung bestehen.

B). Rechtsgrundlage:

 

§ 3 Berliner Straßengesetz

C). Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: laufende Unterhaltungskosten

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 28.05.2008

Dr. Franz Schulz                                                                                Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister                                                                         Bezirksstadträtin

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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