Drucksache - DS/0801/III  

 
 
Betreff: Aufwandsentschädigung für Frauen in bezirklichen Frauenbeiräten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frauen- und GleichstellungVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Frauen- und Gleichstellungsausschuss Vorberatung
20.01.2010 
Öffentliche Sitzung des Frauen- und Gleichstellungsausschuss mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS 801 III, Frauenbeirat  
1. Version vom 16.12.2009 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass der Senatsbeschluss Nr. 5176/94 vom 20.09.1994 über die Finanzierung der Aufwandsentschädigung von Frauen in bezirklichen Frauenbeiräten auch auf den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und seinen Beirat bezogen wird.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass der Senatsbeschluss Nr. 5176/94 vom 20.09.1994 über die Finanzierung der Aufwandsentschädigung von Frauen in bezirklichen Frauenbeiräten auch auf den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und seinen Beirat bezogen wird.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Frauen und Gleichstellung.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 
 

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