Drucksache - DS/0843/III  

 
 
Betreff: Interkulturelle Kompetenz in Kindertagesstätten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Hehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 02.07.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt hinsichtlich der Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten, insbesondere in Bezug auf die interkulturelle Kompetenz von Erzieherinnen und Erziehern vor?

 

  1. Hat das Bezirksamt Erkenntnisse über Beschwerden von Eltern, die sich bzw. ihre Kinder in der jeweiligen Kindertagesstätte aufgrund ihres Migrationshintergrundes benachteiligt bzw. diskriminiert fühlen?

 

  1. An welche Stellen können sich die betroffenen Eltern wenden?

 

Sehr geehrter Herr Hehmke,

 

Ihre oben genannte mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt hinsichtlich der Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten, insbesondere in Bezug auf die interkulturelle Kompetenz von Erzieherinnen und Erziehern vor?

 

Es liegen dem Jugendamt keine systematischen Erkenntnisse hinsichtlich interkultureller Kompetenz in Kindertagesstätten vor. Es gibt noch immer keine Konkretisierung der QVTAG (Qualitätsvereinbarung Kindertagesbetreuung zwischen Senatsverwaltung und Kita-Trägern), die die Rolle und den Auftrag der örtlichen Jugendämter in dem Prozess der Qualitätssicherung und    -entwicklung bei der Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms beschreibt bzw. festlegt.

 

Aus bezirklichen Kooperationszusammenhängen, wie z.B. in der AG §78 Kita, regionalen Bildungsverbünden o.ä. hat der Fachdienst KBE ein ungefähres Bild über den Stand der größeren Einrichtungen, fast keinen Einblick in die Arbeit der kleinen EKTs, die zumeist von Familien des deutschstämmigen Mittelstandes besucht werden.

Die Träger arbeiten alle gemäß Berliner Bildungsprogramm für Kindertagesstätten an ihrer interkulturellen Kompetenz, einige mit herausragender Qualität, wie die Kitas des VAK, Kotti e.V., INA-Kindergärten, Kinderhaus Villa Waldemar, Komsu oder Pfefferwerk, sowie einzelne Kitas des Eigenbetreibes Kindergärten City. Ingesamt sind natürlich immer weiter gehende Anstrengungen in diesem Bereich nötig. Gerade Haltungsänderung und Methodenkompetenz brauchen eigentlich langjährige Praxisberatung, für die weder den Trägern, noch dem Jugendamt ausreichende Zeit- und Finanzressourcen zur Verfügung stehen. Dennoch sind diese Anstrengungen immer wieder vom Jugendamt unterstützt worden, z.B. durch Kooperation mit dem Projekt Kinderwelten zur vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung, durch Finanzierung von Rucksackgruppen, durch Fortbildungsreihen im Rahmen der WIB (Werkstatt Integration durch Bildung) etc.

 

Es bleibt abzuwarten, inwiefern die örtlichen Jugendämter bei der von der Senatsjugendverwaltung geplanten und in der QVTAG (Qualitätsvereinbarung Kindertagesbetreuung zwischen Senatsverwaltung und Kita-Trägern) festgelegten externen Evaluation, deren Konzipierung und Umsetzung zur Zeit gerade an ein entsprechendes Institut (INA gGmbH) vergeben worden ist, einbezogen und bei der Umsetzung der Evaluationsergebnisse beteiligt werden. Dazu müssten die bezirklichen Jugendämter allerdings auch mit klaren Kompetenzen, Aufgaben und Personal ausgestattet werden.

 

2.      Hat das Bezirksamt Erkenntnisse über Beschwerden von Eltern, die sich bzw. ihre Kinder in der jeweiligen Kindertagesstätte aufgrund ihres Migrationshintergrundes benachteiligt bzw. diskriminiert fühlen?

 

Im Jugendamt liegen und lagen derzeit und in jüngerer Vergangenheit keine Beschwerden von Eltern vor, die sich bzw. ihre Kinder in der Kita aufgrund ihres Migrationsstatus benachteiligt fühlen – was nicht bedeutet, dass keine Diskriminierungserfahrungen bestehen und auch diesbezügliche Anfragen gestellt werden.

 

Dem Fachbereich Frühe Bildung und Erziehung im Jugendamt ist eine Problemlage bekannt, zu der sich eine Kindertagesstätte im Jugendamt beraten ließ, um den Vorwurf einer Diskriminierungshandlung auszuräumen. Neben der Einzelfallberatung wurde dem Träger ein Kontakt zu Lebenswelt e.V. vermittelt und eine Qualifizierung des Kitateams zur Thematik interkultureller Kompetenz/ vorurteilsbewusstes Handeln angeregt.

 

3.   An welche Stellen können sich die betroffenen Eltern wenden?

 

Ansprechpartner für Familien sind häufig zunächst Kindertagesstättenleitung, Trägerverantwortliche.

Beschwerdeführende Stelle über den freien Träger der Kita ist die Kitaaufsicht im Senat, die die fachaufsichtlichen Belange gegenüber den Kindertagesstätten ausübt. (auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen Senat und freien Trägern).

 

Der Fachbereich Frühe Bildung und Erziehung nimmt ebenfalls Beschwerden von Eltern auf und versucht durch Beratung, Mediation in Gesprächen mit Kita/Träger Problemlösungen herbeizuführen.  Gelingt dies nicht, erfolgt eine Weitergabe an die Fachaufsicht im Senat.

 

Eltern mit Diskriminierungserfahrungen in einer Kindertagesstätte bzw. entsprechenden Beschwerden können sich auch an die Beauftragte für Migration und Integration des  Bezirkes wenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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