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Drucksache - DS/0843/III
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrter Herr Hehmke, Ihre oben genannte mündliche Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Es liegen dem
Jugendamt keine systematischen Erkenntnisse hinsichtlich interkultureller
Kompetenz in Kindertagesstätten vor. Es gibt noch immer keine Konkretisierung
der QVTAG (Qualitätsvereinbarung Kindertagesbetreuung zwischen Senatsverwaltung
und Kita-Trägern), die die Rolle und den Auftrag der örtlichen Jugendämter in
dem Prozess der Qualitätssicherung und -entwicklung bei der Umsetzung des Berliner
Bildungsprogramms beschreibt bzw. festlegt. Aus bezirklichen
Kooperationszusammenhängen, wie z.B. in der AG §78 Kita, regionalen
Bildungsverbünden o.ä. hat der Fachdienst KBE ein ungefähres Bild über den
Stand der größeren Einrichtungen, fast keinen Einblick in die Arbeit der
kleinen EKTs, die zumeist von Familien des deutschstämmigen Mittelstandes
besucht werden. Die Träger arbeiten
alle gemäß Berliner Bildungsprogramm für Kindertagesstätten an ihrer
interkulturellen Kompetenz, einige mit herausragender Qualität, wie die Kitas
des VAK, Kotti e.V., INA-Kindergärten, Kinderhaus Villa Waldemar, Komsu oder
Pfefferwerk, sowie einzelne Kitas des Eigenbetreibes Kindergärten City.
Ingesamt sind natürlich immer weiter gehende Anstrengungen in diesem Bereich
nötig. Gerade Haltungsänderung und Methodenkompetenz brauchen eigentlich
langjährige Praxisberatung, für die weder den Trägern, noch dem Jugendamt
ausreichende Zeit- und Finanzressourcen zur Verfügung stehen. Dennoch sind
diese Anstrengungen immer wieder vom Jugendamt unterstützt worden, z.B. durch
Kooperation mit dem Projekt Kinderwelten zur vorurteilsbewussten Bildung und
Erziehung, durch Finanzierung von Rucksackgruppen, durch Fortbildungsreihen im
Rahmen der WIB (Werkstatt Integration durch Bildung) etc. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die
örtlichen Jugendämter bei der von der Senatsjugendverwaltung geplanten und in
der QVTAG (Qualitätsvereinbarung Kindertagesbetreuung zwischen Senatsverwaltung
und Kita-Trägern) festgelegten externen Evaluation, deren Konzipierung und
Umsetzung zur Zeit gerade an ein entsprechendes Institut (INA gGmbH) vergeben
worden ist, einbezogen und bei der Umsetzung der Evaluationsergebnisse
beteiligt werden. Dazu müssten die bezirklichen Jugendämter allerdings auch mit
klaren Kompetenzen, Aufgaben und Personal ausgestattet werden. 2.
Hat das
Bezirksamt Erkenntnisse über Beschwerden von Eltern, die sich bzw. ihre Kinder
in der jeweiligen Kindertagesstätte aufgrund ihres Migrationshintergrundes
benachteiligt bzw. diskriminiert fühlen? Im Jugendamt liegen
und lagen derzeit und in jüngerer Vergangenheit keine Beschwerden von Eltern
vor, die sich bzw. ihre Kinder in der Kita aufgrund ihres Migrationsstatus
benachteiligt fühlen – was nicht bedeutet, dass keine
Diskriminierungserfahrungen bestehen und auch diesbezügliche Anfragen gestellt
werden. Dem Fachbereich
Frühe Bildung und Erziehung im Jugendamt ist eine Problemlage bekannt, zu der
sich eine Kindertagesstätte im Jugendamt beraten ließ, um den Vorwurf einer
Diskriminierungshandlung auszuräumen. Neben der Einzelfallberatung wurde dem
Träger ein Kontakt zu Lebenswelt e.V. vermittelt und eine Qualifizierung des
Kitateams zur Thematik interkultureller Kompetenz/ vorurteilsbewusstes Handeln
angeregt. 3. An welche Stellen können sich die
betroffenen Eltern wenden? Ansprechpartner für
Familien sind häufig zunächst Kindertagesstättenleitung, Trägerverantwortliche.
Beschwerdeführende
Stelle über den freien Träger der Kita ist die Kitaaufsicht im Senat, die die
fachaufsichtlichen Belange gegenüber den Kindertagesstätten ausübt. (auf Grundlage
der Rahmenvereinbarung zwischen Senat und freien Trägern). Der Fachbereich
Frühe Bildung und Erziehung nimmt ebenfalls Beschwerden von Eltern auf und
versucht durch Beratung, Mediation in Gesprächen mit Kita/Träger
Problemlösungen herbeizuführen.
Gelingt dies nicht, erfolgt eine Weitergabe an die Fachaufsicht im
Senat. Eltern mit
Diskriminierungserfahrungen in einer Kindertagesstätte bzw. entsprechenden
Beschwerden können sich auch an die Beauftragte für Migration und Integration
des Bezirkes wenden. Monika
Herrmann |
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