Drucksache - DS/0817/III  

 
 
Betreff: Unhaltbare Zustände auf dem Grillplatz Alt-Stralau (Wendenwiese)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
25.09.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt vertagt   
23.10.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt vertagt   
27.11.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt im Ausschuss abgelehnt   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
07.10.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen vertagt   
02.12.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
11.12.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
17.12.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0817_ Unhaltbare Zustände auf dem Grillplatz Alt-Stralau  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, bezüglich der besseren Verträglichkeit der Nutzung der Wendenwiese als Grillplatz mit den Interessen der Bewohner/innen im Umfeld folgende Veränderungen vorzunehmen:

 

- Es ist deutlich kenntlich zu machen, dass das Grillen nur bis maximal 20 Uhr erlaubt ist.

- Im Eingangsbereich wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass das Grillen auf dem westlichen   Teil der Wiese untersagt ist.

- Das Ordnungsamt führt häufiger Kontrollen auf dem Platz durch.

- Es ist dafür Sorge zu tragen, dass das "wilde" Parken an warmen Wochenenden verstärkt geahndet wird und die Gehwege vom ruhenden Verkehr nicht verstellt werden. 

- Das Bezirksamt unterzieht die Ausweisung der Wendenwiese als Grillplatz erneut einer kritischen Betrachtung unter dem Aspekt der Intensität der Nutzung, v.a. an warmen Wochenenden, sowie unter dem Aspekt der Schäden, die in diesem Jahr durch nicht sachgemäßes Grillen entstanden sind.

 

Der BVV ist bis zu ihrer Sitzung im September 2008 zu berichten.

 

Begründung:

 

Von Jahr zu Jahr nimmt die Intensität der Nutzung der o.g. Fläche durch grillende Besucher/innen zu. Mittlerweile ist die Fläche kein Platz mehr für Erholung Suchende aus der näheren Umgebung, sondern Anlaufpunkt für Grillfans aus der gesamten Stadt. Insbesondere in den Nachtstunden kommt es häufig zu Versammlungen größerer Gruppen, die sich lautstark dem exzessiven Alkoholkonsum widmen, die umliegende Vegetation als Feuerholz missbrauchen und jeden erdenklichen Ort mit Ausnahme der neuen Toilette für kleinere und größere "Geschäfte" auswählen. Zum Teil werden Lagerfeuer auf dem Rasen entzündet. Zum Teil reisen größere Gruppen mit ganzen Bierzelten an, um auch bei Regen ungestört zu feiern.

Aufgrund der Übernutzung an heißen Wochenenden reichen die Müllbehälter nicht aus, so dass sich der Müll neben den Behältern bereits an den Samstagen stapelt. Beseitigt wird der Müll aber erst montags. Das Bezirksamt darf es nicht länger zulassen, dass die Wendenwiese zerstört wird und alles andere als ein beliebter Ort für Erholung suchende Menschen wird.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt / Umwelt, Verkehr und Wohnen ff. überwiesen.

 

 

 

27.11.08

 

Wirtschaft empfiehlt dem ff AS UmV , folgende Beschlussempfehlung:

 

Das BA wird beauftragt, für die Wendenwiese auf Alt-Stralau ein generelles Grillverbot auszusprechen.

 

11.12.2008 UMV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Wendenwiese auf Alt-Stralau ein generelles Grillverbot auszusprechen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Wendenwiese auf Alt-Stralau ein generelles Grillverbot auszusprechen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text, siehe Anlage.

 

 

BVV 29.04.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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