Drucksache - DS/0817/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, bezüglich der besseren Verträglichkeit der Nutzung
der Wendenwiese als Grillplatz mit den Interessen der Bewohner/innen im Umfeld
folgende Veränderungen vorzunehmen: - Es ist
deutlich kenntlich zu machen, dass das Grillen nur bis maximal 20 Uhr erlaubt
ist. - Im
Eingangsbereich wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass das Grillen auf dem
westlichen Teil der Wiese
untersagt ist. - Das
Ordnungsamt führt häufiger Kontrollen auf dem Platz durch. - Es ist
dafür Sorge zu tragen, dass das "wilde" Parken an warmen Wochenenden
verstärkt geahndet wird und die Gehwege vom ruhenden Verkehr nicht verstellt
werden. - Das Bezirksamt unterzieht die Ausweisung der Wendenwiese als Grillplatz erneut einer kritischen Betrachtung unter dem Aspekt der Intensität der Nutzung, v.a. an warmen Wochenenden, sowie unter dem Aspekt der Schäden, die in diesem Jahr durch nicht sachgemäßes Grillen entstanden sind. Der BVV
ist bis zu ihrer Sitzung im September 2008 zu berichten. Begründung: Von Jahr
zu Jahr nimmt die Intensität der Nutzung der o.g. Fläche durch grillende
Besucher/innen zu. Mittlerweile ist die Fläche kein Platz mehr für Erholung
Suchende aus der näheren Umgebung, sondern Anlaufpunkt für Grillfans aus der
gesamten Stadt. Insbesondere in den Nachtstunden kommt es häufig zu
Versammlungen größerer Gruppen, die sich lautstark dem exzessiven Alkoholkonsum
widmen, die umliegende Vegetation als Feuerholz missbrauchen und jeden
erdenklichen Ort mit Ausnahme der neuen Toilette für kleinere und größere
"Geschäfte" auswählen. Zum Teil werden Lagerfeuer auf dem Rasen
entzündet. Zum Teil reisen größere Gruppen mit ganzen Bierzelten an, um auch
bei Regen ungestört zu feiern. Aufgrund
der Übernutzung an heißen Wochenenden reichen die Müllbehälter nicht aus, so
dass sich der Müll neben den Behältern bereits an den Samstagen stapelt.
Beseitigt wird der Müll aber erst montags. Das Bezirksamt darf es nicht länger
zulassen, dass die Wendenwiese zerstört wird und alles andere als ein beliebter
Ort für Erholung suchende Menschen wird. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird in den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt
/ Umwelt, Verkehr und Wohnen ff. überwiesen. 27.11.08 Wirtschaft
empfiehlt dem ff AS UmV , folgende Beschlussempfehlung: Das
BA wird beauftragt, für die Wendenwiese auf Alt-Stralau ein generelles
Grillverbot auszusprechen. 11.12.2008
UMV Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, für die Wendenwiese auf Alt-Stralau ein generelles
Grillverbot auszusprechen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, für die Wendenwiese auf Alt-Stralau ein generelles
Grillverbot auszusprechen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Text,
siehe Anlage. BVV
29.04.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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