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Drucksache - DS/0713/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, die Bauplanungsunterlage zum Umbau der Straße der
Pariser Kommune im Abschnitt zwischen Rüdersdorfer Straße und Karl-Marx-Allee
ist zu modifizieren. Der im Punkt IV.5. artikulierte Grundsatz der am 16. Juni
2005 beschlossenen Drucksache 1699/II, nämlich “Keine Querschnittsverbreiterung
der Fahrbahn auf Kosten des Gehwegs oder gar von Grünflächen entlang der Neubauzeile
22-36“ wird umgesetzt. Ferner wird das Bezirksamt
beauftragt, den Vorschlag zu prüfen, entlang der Neubauzeile 22-36 durch eine
Bordsteinkantenabsenkung sowie durch eine hälftige Nutzung von Fahrbahn und
Gehweg diese als KfZ-Parkfläche zu nutzen, um die Kfz-Stellplätze entlang der
Neubauzeile nicht aufgeben und gezwungenermaßen Grünflächen auf Kosten der
Wohnungsbaugenossenschaft im
Innenhofbereich zum Parkplatz umwidmen zu müssen. Begründung: In der umfangreichen DS
1699/II wurden die, der auf vier Bürgerversammlungen zum Thema Entwicklung des
ehemaligen Wriezener Bahnhofs und zum Umbau der Straße der Pariser Kommune
gemachten Vorschläge bzw. Grundsätze zusammengefasst. Die DS stellte einen Kompromiss
dar und sie wurde von allen verkehrspolitischen Sprechern getragen. Es
ist unverständlich, warum das BA davon abrückt. Der in Teil zwei
gemachte Vorschlag bezieht sich auf eine Lösung des Stellplatzproblems, wie es
vor der Einführung der Parkraumbewirtschaftung bestand. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt, die Bauplanungsunterlage zum Umbau der Straße der
Pariser Kommune im Abschnitt zwischen Rüdersdorfer Straße und Karl-Marx-Allee
ist zu modifizieren. Der im Punkt IV.5. artikulierte Grundsatz der am 16. Juni
2005 beschlossenen Drucksache 1699/II, nämlich “Keine Querschnittsverbreiterung
der Fahrbahn auf Kosten des Gehwegs oder gar von Grünflächen entlang der
Neubauzeile 22-36“ wird umgesetzt. Ferner
wird das Bezirksamt beauftragt, den Vorschlag zu prüfen, entlang der
Neubauzeile 22-36 durch eine Bordsteinkantenabsenkung sowie durch eine hälftige
Nutzung von Fahrbahn und Gehweg diese als KfZ-Parkfläche zu nutzen, um die
Kfz-Stellplätze entlang der Neubauzeile nicht aufgeben und gezwungenermaßen
Grünflächen auf Kosten der Wohnungsbaugenossenschaft im Innenhofbereich zum Parkplatz umwidmen zu müssen 25.06.08
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt, die Bauplanungsunterlage zum Umbau der Straße der
Pariser Kommune im Abschnitt zwischen Rüdersdorfer Straße und Karl-Marx-Allee
ist zu modifizieren. Der im Punkt IV.5. artikulierte Grundsatz der am 16. Juni
2005 beschlossenen Drucksache 1699/II, nämlich “Keine Querschnittsverbreiterung
der Fahrbahn auf Kosten des Gehwegs oder gar von Grünflächen entlang der
Neubauzeile 22-36“ wird umgesetzt. Ferner
wird das Bezirksamt beauftragt, den Vorschlag zu prüfen, entlang der
Neubauzeile 22-36 durch eine Bordsteinkantenabsenkung sowie durch eine hälftige
Nutzung von Fahrbahn und Gehweg diese als KfZ-Parkfläche zu nutzen, um die
Kfz-Stellplätze entlang der Neubauzeile nicht aufgeben und gezwungenermaßen
Grünflächen auf Kosten der Wohnungsbaugenossenschaft im Innenhofbereich zum Parkplatz umwidmen zu müssen Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. (text
siehe Anlage) 22.10.2008
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen 04.11.08
UMV Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. 26.11.2008
BVV Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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