Drucksache - DS/0662/III  

 
 
Betreff: Allgemeinverfügung Bolzplätze
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
19.03.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.05.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Vorberatung
03.06.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 11.03.2008 PDF-Dokument
2. Version vom 11.03.2008 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die werktägliche Nutzungseinschränkung von 13.00

– 15.00 Uhr aus der Allgemeinverfügung für Bolzplätze aus dem September 2007

zurückzunehmen.

 

Begründung:

 

Eine Mittagsruhe gilt in Berlin nur an Sonntagen. Mit der Allgemeinverfügung

gibt das Bezirksamt Kritikern von Bolzplätzen in der Innenstadt unnötig

Steilvorlagen für Beschwerden und gegebenenfalls Klagen. Eine ähnliche

Empfehlung hat die SPK am 5.12.07 beschlossen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die werktägliche Nutzungseinschränkung von 13.00

– 15.00 Uhr aus der Allgemeinverfügung für Bolzplätze aus dem September 2007

zurückzunehmen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0662/III

Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

 

Vorlage – zur Kenntnisnahme –

 

Allgemeinverfügung Bolzplätze

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2008 folgendes Ersuchen mit der Drs. Nr. 0662/III an das Bezirksamt gerichtet:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die werktägliche Nutzungseinschränkung von 13.00 bis 15.00 Uhr aus der Allgemeinverfügung für Bolzplätze aus dem September 2007 zurückzunehmen.

 

Hierzu wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, dem Ersuchen der BVV nachzukommen und die Allgemeinverfügung mit entsprechend geändertem Wortlaut im Amtsblatt für Berlin erneut zu veröffentlichen. Der Wortlaut ist als Anlage beigefügt.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs.1 BezVG

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b)

Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 30.04.08

 

Dr. Franz Schulz Jutta Kalepky

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin

 

 

Anlage zur BA-/BVV-Vorlage zu DS 662/III

 

Änderung der Allgemeinverfügung für Bolzplätze im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

 

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Abteilung Bauen, Wohnen und Immobilienservice, Amt für Umwelt und Natur, Fachbereich Naturschutz und Grünflächen, gibt hiermit bekannt:

 

Die im Amtsblatt Nr. 42 vom 28.09.2007, Seite 2570, bekannt gegebene Allgemeinverfügung für Bolzplätze im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wird aufgehoben und gemäß § 6 Abs. 4 Grünanlagengesetz vom 24.11.1997 (GVBl. S. 612), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2004 (GVBl. S. 424), durch die folgende Allgemeinverfügung ersetzt:

 

Die Nutzung der ausgewiesenen Bolzplätze ist nur für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr erlaubt.

 

Aus Lärmschutzgründen ist die Nutzung werktags in der Zeit von 20.00 bis 8.00 Uhr nicht gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist zusätzlich die Benutzung in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr untersagt.

 

Verstöße gegen die Nutzungsbeschränkungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

28.05.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wir in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen überwiesen.

 
 

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