Drucksache - DS/0662/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, die
werktägliche Nutzungseinschränkung von 13.00 – 15.00 Uhr aus der
Allgemeinverfügung für Bolzplätze aus dem September 2007 zurückzunehmen. Begründung: Eine Mittagsruhe gilt in Berlin nur
an Sonntagen. Mit der Allgemeinverfügung gibt das Bezirksamt Kritikern von
Bolzplätzen in der Innenstadt unnötig Steilvorlagen für Beschwerden und
gegebenenfalls Klagen. Eine ähnliche Empfehlung hat die SPK am 5.12.07 beschlossen. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das Bezirksamt wird beauftragt, die
werktägliche Nutzungseinschränkung von 13.00 – 15.00 Uhr aus der
Allgemeinverfügung für Bolzplätze aus dem September 2007 zurückzunehmen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage des Bezirksamtes wird
zur Kenntnis genommen. Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Bauen, Wohnen und
Immobilienservice Bezirksverordnetenversammlung
Drucksache Nr. 0662/III Friedrichshain-Kreuzberg von
Berlin Vorlage – zur Kenntnisnahme – Allgemeinverfügung Bolzplätze
Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
19.03.2008 folgendes Ersuchen mit der Drs. Nr. 0662/III an das Bezirksamt
gerichtet: Das
Bezirksamt wird beauftragt, die werktägliche Nutzungseinschränkung von 13.00
bis 15.00 Uhr aus der Allgemeinverfügung für Bolzplätze aus dem September 2007
zurückzunehmen. Hierzu
wird berichtet: Das
Bezirksamt hat beschlossen, dem Ersuchen der BVV nachzukommen und die
Allgemeinverfügung mit entsprechend geändertem Wortlaut im Amtsblatt für Berlin
erneut zu veröffentlichen. Der Wortlaut ist als Anlage beigefügt. Wir
bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs.1 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und
Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin, den 30.04.08 Dr. Franz Schulz Jutta Kalepky Bezirksbürgermeister
Bezirksstadträtin Anlage zur BA-/BVV-Vorlage zu DS 662/III Änderung der Allgemeinverfügung für Bolzplätze im
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Das
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, Abteilung Bauen, Wohnen und
Immobilienservice, Amt für Umwelt und Natur, Fachbereich Naturschutz und
Grünflächen, gibt hiermit bekannt: Die im Amtsblatt Nr. 42 vom 28.09.2007, Seite 2570, bekannt gegebene Allgemeinverfügung für Bolzplätze im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wird aufgehoben und gemäß § 6 Abs. 4 Grünanlagengesetz vom 24.11.1997 (GVBl. S. 612), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2004 (GVBl. S. 424), durch die folgende Allgemeinverfügung ersetzt: Die Nutzung der ausgewiesenen Bolzplätze ist nur für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr erlaubt. Aus Lärmschutzgründen ist die Nutzung werktags in der Zeit von 20.00 bis 8.00 Uhr nicht gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist zusätzlich die Benutzung in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr untersagt. Verstöße gegen die Nutzungsbeschränkungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wir in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wohnen
überwiesen. |
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