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Drucksache - DS/0833/III
Ich frage das Bezirksamt:
Schriftliche
Beantwortung der Mündlichen Anfrage DS 0833/IIII Beschulbarkeit
zur BVV
am 25.06.08 Sehr geehrter Herr Diener, anbei
übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage. 1. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche sind
nicht beschulbar oder können nicht eingeschult werden? „Nicht
beschulbar“ ist kein medizinischer, sondern ein schulischer Begriff. Über die
Beschulbarkeit entscheiden allein die schulischen Institutionen. Es wird davon
ausgegangen, dass hier die schulischen Fähigkeiten aus Sicht des KJGD aufgrund
der Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung (ESU) gemeint sind. Die
nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die ESU 2008, die zwar noch nicht
vollständig abgeschlossen ist, bei der aber nur noch einzelne Kinder fehlen. Die Jahrgangsstärke 2008
beträgt in Friedrichshain-Kreuzberg ungefähr 2.300 Kinder. Die Zahl der Kinder,
die vom KJGD für die ESU versorgt werden muss, liegt wegen der Zu- und
Fortzüge, den Zurückgestellten vom vorigen Jahr und den Antragskindern deutlich
höher, nämlich bei 2.550 Kindern, davon 1.640 in Kreuzberg und 910 Kinder in
Friedrichshain. Der Anteil ndH beträgt in
Kreuzberg 70%, in Friedrichshain rund 25%. Vom Schulbesuch
zurückgestellt nach § 41 (2) Schulgesetz wurden in Kreuzberg bisher 54
Kinder, in Friedrichshain 44 Kinder. Der Anteil an Kindern ndH war dabei
mit 75% bzw. 30% leicht erhöht. Diese Kinder bilden jedoch eine sehr heterogene
Gruppe und sind nicht repräsentativ für diejenigen Kinder, deren Fähigkeiten
zum Schulbesuch nicht ausreichen. Auch erfassen wir nicht alle Kinder, die vom
sozialpädiatrischen Zentrum zurückgestellt werden. Fehlende schulische
Fähigkeiten sind laut Vorgabe von Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung kein hinreichender Grund für eine Zurückstellung. 2. Worin liegen die Gründe? Die
Einschulungsuntersuchungen basieren auf standardisierten Tests, die
altersgerechte Fähigkeiten in Bezug auf Visuomotorik (Wahrnehmung und die
Koordination von Auge und Hand), visuelle Wahrnehmung, Sprachstörung,
Beherrschen der deutschen Sprache und Kommunikationsfähigkeit prüfen. Die Kinder nicht deutscher
Herkunft, hier insbesondere türkische und arabische Kinder, schnitten bei
diesen Prüfungen meist schlechter als die Kinder deutscher Herkunft ab. Die
Gründe hierfür sind vielschichtig. 3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dies zu ändern? Maßnahmen der Förderung
müssen bereits in der Kita beginnen. Das Gesundheitsamt ist hierfür nicht der
primäre Ansprechpartner für die Beantwortung der Frage. Das Gesundheitsamt wird einbezogen, wenn es um die Feststellung des Integrationsstatus von Kindern geht, durch den eine bessere personelle Betreuung ermöglicht wird. Der KJGD hat allein im
ersten Halbjahr 2008 bei etwa 150 Kindern ein Gutachten für einen
Integrationsstatus in einer Betreuungseinrichtung gefertigt. In der Regel
erhält ein „zurückgestelltes“ Kind einen Integrationsstatus. BzStR Herr Mildner-Spindler |
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