Drucksache - DS/0833/III  

 
 
Betreff: Beschulbarkeit
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPAbt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendlich sind nicht beschulbar oder können nicht eingeschult werden?
    (Bitte sinnvoll aufschlüsseln, ggfl. nach Friedrichshain und Kreuzberg sowie ndH)

  2. Worin liegen die Gründe?

  3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dies zu ändern?

 

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage

DS 0833/IIII Beschulbarkeit

zur BVV am 25.06.08

 

Sehr geehrter Herr Diener,

 

anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage.

 

 

1.      Wie viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche sind nicht beschulbar oder können nicht eingeschult werden?

 

„Nicht beschulbar“ ist kein medizinischer, sondern ein schulischer Begriff. Über die Beschulbarkeit entscheiden allein die schulischen Institutionen. Es wird davon ausgegangen, dass hier die schulischen Fähigkeiten aus Sicht des KJGD aufgrund der Ergebnisse der Einschulungsuntersuchung (ESU) gemeint sind. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die ESU 2008, die zwar noch nicht vollständig abgeschlossen ist, bei der aber nur noch einzelne Kinder fehlen.

 

Die Jahrgangsstärke 2008 beträgt in Friedrichshain-Kreuzberg ungefähr 2.300 Kinder. Die Zahl der Kinder, die vom KJGD für die ESU versorgt werden muss, liegt wegen der Zu- und Fortzüge, den Zurückgestellten vom vorigen Jahr und den Antragskindern deutlich höher, nämlich bei 2.550 Kindern, davon 1.640 in Kreuzberg und 910 Kinder in Friedrichshain.

 

Der Anteil ndH beträgt in Kreuzberg 70%, in Friedrichshain rund 25%.

 

Vom Schulbesuch zurückgestellt nach § 41 (2) Schulgesetz wurden in Kreuzberg bisher 54 Kinder, in Friedrichshain 44 Kinder. Der Anteil an Kindern ndH war dabei mit 75% bzw. 30% leicht erhöht. Diese Kinder bilden jedoch eine sehr heterogene Gruppe und sind nicht repräsentativ für diejenigen Kinder, deren Fähigkeiten zum Schulbesuch nicht ausreichen. Auch erfassen wir nicht alle Kinder, die vom sozialpädiatrischen Zentrum zurückgestellt werden. Fehlende schulische Fähigkeiten sind laut Vorgabe von Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung kein hinreichender Grund für eine Zurückstellung.

 

 

2.      Worin liegen die Gründe?

 

Die Einschulungsuntersuchungen basieren auf standardisierten Tests, die altersgerechte Fähigkeiten in Bezug auf Visuomotorik (Wahrnehmung und die Koordination von Auge und Hand), visuelle Wahrnehmung, Sprachstörung, Beherrschen der deutschen Sprache und Kommunikationsfähigkeit prüfen.

Die Kinder nicht deutscher Herkunft, hier insbesondere türkische und arabische Kinder, schnitten bei diesen Prüfungen meist schlechter als die Kinder deutscher Herkunft ab. Die Gründe hierfür sind vielschichtig.

 

 

3.      Welche Maßnahmen werden ergriffen, um dies zu ändern?

 

Maßnahmen der Förderung müssen bereits in der Kita beginnen. Das Gesundheitsamt ist hierfür nicht der primäre Ansprechpartner für die Beantwortung der Frage.

 

Das Gesundheitsamt wird einbezogen, wenn es um die Feststellung des Integrationsstatus von Kindern geht, durch den eine bessere personelle Betreuung ermöglicht wird.

 

Der KJGD hat allein im ersten Halbjahr 2008 bei etwa 150 Kindern ein Gutachten für einen Integrationsstatus in einer Betreuungseinrichtung gefertigt. In der Regel erhält ein „zurückgestelltes“ Kind einen Integrationsstatus.

 

BzStR Herr Mildner-Spindler

 
 

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