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Drucksache - DS/0846/III
Ich frage das Bezirksamt:
Mit welchen Institutionen hat das
Bezirksamt Kooperationsvereinbarungen o.ä. abgeschlossen und mit welchem
Inhalt?
Gibt es für diejenigen behinderten
Jugendlichen, die nach der Beendigung der Schule nicht unmittelbar in eine
Berufsausbildung vermittelt werden (können) spezielle Angebote der
Berufsvorbereitung und wenn ja, welche?
Bildet das Bezirksamt selbst auch
Jugendliche mit Behinderung aus (eigene Ausbildungsgänge und Teilnahme an
Verbundausbildung) und wie war die Entwicklung in den letzten fünf Jahren? Sehr
geehrte Fr. Leese, Ihre oben
genannte Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung berät
Jugendliche mit Behinderungen und deren Eltern über spezielle Angebote
verschiedener Träger im Bereich Übergang Schule – Beruf und stellt, bei Bedarf,
Kontakte her. In der Regel werden die Jugendlichen mit Behinderung durch
spezielle Mitarbeiter des AA zur Berufsfindung beraten. In wenigen Fällen (z. Z. 2 Jugendliche) wird der Bedarf des
Besuches einer Förderwerkstatt über die Eingliederungshilfe § 54 SGB XII im
Jugendamt (bis 18.Lebensj.) finanziert. Ganz selten (2-3 Mal seit 15 Jahren) wird ein so genanntes
Berufsorientierungsjahr vom Jugendamt finanziert, hier werden die
Internatskosten z.B. für Hörbehinderte Jugendliche übernommen, da es in Berlin
solche Einrichtungen nicht gibt. Ist die Berufsorientierung abgeschlossen, wird die weitere
Berufsvorbereitung durch das AA finanziert. 2.
Wie
viele im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wohnhafte Jugendliche mit
unterschiedlichen Behinderungen verlassen jährlich die Schule und suchen einen
Ausbildungsplatz (Bitte die Zahlen der letzten drei Jahre angeben.)? Die
Beantwortung der Anfrage kann nur für Schüler und Schülerinnen erfolgen, die im
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine Oberschule besuchen. Nach Wohnorten liegt
keine Erfassung vor.
Zu 3.: Mit welchen weiteren spezialisierten Institutionen
kooperiert das Bezirksamt im Hinblick auf die Vermittlung von behinderten
Jugendlichen in berufliche Bildung und Qualifizierung? Berufsbildungswerke
(BBW) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, die der Erstausbildung
und Berufsvorbereitung körperlich, psychisch beeinträchtigter und
benachteiligter junger Menschen dienen. Finanziert werden die
Berufsbildungswerke hauptsächlich durch die Bundesagentur für Arbeit. In Berlin existieren zwei Berufsbildungswerke für
Jugendliche mit Behinderung. Das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk bietet ca. 450
Ausbildungsplätze in 19 Berufen für junge Menschen mit Körper-, Sinnes-, Lern-
und Mehrfachbehinderungen. Das Rotkreuz-Institut Berufsbildungswerk bietet Ausbildungsplätze
für junge Erwachsene mit psychischen Behinderungen an. Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, die Angebote des
Berufsbildungswerkes Oberlinhaus (mit Internatsmöglichkeit) in Potsdam zu
nutzen. Parallel dazu existieren verschiedene Ausbildungs- bzw.
Berufsvorbereitende Maßnahmen bei
freien Trägern z.B. bei der ISB- Gesellschaft für Integration, Sozialforschung
und Betriebspädagogik gGmbH. Der Verein Lebenshilfe Berlin gGmbH bietet seit 3 Jahren das
Projekt „Infobörse info-tab“ an, in dem Jugendliche mit einer geistigen
Behinderung und deren Eltern bei der Berufswegeplanung informiert und begleitet
werden. So veranstaltete die Lebenshilfe am 31. Januar 2008 in der Berliner Kongresshalle eine
Messe für junge Menschen mit geistiger Behinderung zum Thema „(Un)begrenzte
Arbeitsmöglichkeiten?“ Schon in der Schule setzt das Projekt „Open Doors“ des
Berliner Zentrums für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. an. Es bietet
eine Zukunftsplanung für behinderte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 zur
Vorbereitung des Übergangs Schule-Berufsbildung-Leben in Berliner Sonder- und
Integrations-Schulen an. 1.Nachfrage: Mit welchen Institutionen hat das Bezirksamt
Kooperationsvereinbarungen o.ä. abgeschlossen und mit welchem Inhalt? Es ist uns
nicht bekannt, dass es Kooperationsvereinbarungen gibt. 2.Nachfrage: Gibt es für diejenigen behinderten Jugendlichen, die nach
der Beendigung der Schule nicht unmittelbar in eine Berufsausbildung vermittelt
werden können, spezielle Angebote der Berufsvorbereitung und wenn ja, welche? Die Zuständigkeit für die Berufsvorbereitung besteht im
Bezirksamt, d.h. im Jugendamt, im Rahmen der Jugendberufshilfe nur noch für
einen geringen Anteil der jungen Menschen, da die Leistungen nach dem SGB II,
III und XII in der Regel Vorrang haben. Kriterien für Leistungen der
Jugendsozialarbeit im Rahmen der nachrangigen Jugendhilfe sind das Vorliegen
auszugleichender sozialer Benachteiligung oder zu überwindender individueller
Beeinträchtigungen. Der junge Mensch muss in erhöhtem Maße auf Unterstützung
angewiesen sein, um die berufliche Ausbildung oder die Eingliederung in die
Arbeitswelt fördern zu können. Auf dieser Grundlage kann im
Einzelfall auch Berufsvorbereitung für behinderte junge Menschen initiiert
werden, auch mit seelischer Behinderung, in der Praxis insbesondere für jungen
Menschen psychischen Beeinträchtigungen oder Lernbeeinträchtigungen. Als Angebote für diese Zielgruppe im
Rahmen der Jugendberufshilfe sind dem Jugendamt insbesondere das Projekt
„Primus des Trägers „ajb gmbh - gemeinnützige Gesellschaft für Jugendberatung und psychosoziale
Rehabilitation“ (u.a. für junge Menschen mit Psychiatrieerfahrung) und das
Projekt „Gemeinsam schaffen wir das“ des Trägers „isb - Gesellschaft für
Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik“ (für junge Menschen mit
Lernschwierigkeiten) bekannt. Viele Projekte finden vom Übergang
in die Ausbildung in Kooperation mit Schulen allerdings ohne Mitwirkung des
Bezirksamts statt, z.B. das Projekt „Sprungbrett“ des bereits genannten Trägers
„isb“ (finanziert über SenBWF und ESF-Mittel). Bei
den o.g. Anbietern z.B. Annedore-Leber-Berufsbildungswerk oder Rotkreuz-
Institut Berufsbildungswerk finden neben der Berufsausbildung auch Maßnahmen
zur Arbeitserprobung und der Berufsvorbereitung statt. 3.Nachfrage: Bildet das Bezirksamt selbst auch Jugendliche mit
Behinderung aus (eigene Ausbildungsgänge und Teilnahme an Verbundausbildung)
und wie war die Entwicklung in den letzten fünf Jahren? Das Bezirksamt bildet selbst
Auszubildende mit Behinderungen aus. In jedem Ausbildungsjahrgang erhalten
1 -2 Jugendliche mit Behinderungen eine Ausbildungszusage, die jedoch nicht
immer angenommen wird. Die Jugendlichen bewerben sich in vielen Einrichtungen und
Betrieben, beginnen aber ihre Ausbildung meist in Wohnnähe. In den Ausschreibungen zu den
Ausbildungsberufen wird immer darauf aufmerksam gemacht (...und wir freuen uns
über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung wird
Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderung der Vorzug vor anderen
Bewerberinnen und Bewerbern gegeben.) und entsprechende Bewerber/innen zu
Auswahlgesprächen eingeladen. Für
das Ausbildungsjahr 2008/09 hat eine Bewerberin eine Zusage erhalten. In
der Verbundausbildung wird ähnlich verfahren. Die GFBM (Gesellschaft für berufsbildende
Maßnahmen) konnte aber aufgrund der vorliegenden Bewerbungen in
den letzten 5 Jahren keine Einstellung von behinderten Bewerber/innen vor nehmen. Im
Bezirksamt haben in diesem Zeitraum 3 behinderte BewerberInnen ihre Ausbil- dung
begonnen (2004 = 1 Auszubildender / 2005 = 2 Auszubildende). Für das
Aus- bildungsjahr
2008/9 erhielt 1 Auszubildende eine Zusage. Monika Herrmann |
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