Drucksache - DS/0846/III  

 
 
Betreff: Ausbildung in Sicht - auch für behinderte Schulabgänger(innen)?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
  Leese-Hehmke, Anita
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 02.07.2008 PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche unterstützenden Dienstleistungsangebote hält das Bezirksamt bereit, um Schulabgänger(innen) mit unterschiedlichen Behinderungsarten beim Übergang in die Berufsausbildung zur Seite zu stehen?

 

  1. Wie viele im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wohnhafte Jugendliche mit unterschiedlichen Behinderungen verlassen jährlich die Schule und suchen einen Ausbildungsplatz (Bitte die Zahlen der letzten drei Jahre angeben.)?

 

  1. Mit welchen weiteren spezialisierten Institutionen kooperiert das Bezirksamt im Hinblick auf die Vermittlung von behinderten Jugendlichen in berufliche Bildung und Qualifizierung?

 

 

  1. Nachfrage:

Mit welchen Institutionen hat das Bezirksamt Kooperationsvereinbarungen o.ä. abgeschlossen und mit welchem Inhalt?

 

  1. Nachfrage:

Gibt es für diejenigen behinderten Jugendlichen, die nach der Beendigung der Schule nicht unmittelbar in eine Berufsausbildung vermittelt werden (können) spezielle Angebote der Berufsvorbereitung und wenn ja, welche?

 

  1. Nachfrage:

Bildet das Bezirksamt selbst auch Jugendliche mit Behinderung aus (eigene Ausbildungsgänge und Teilnahme an Verbundausbildung) und wie war die Entwicklung in den letzten fünf Jahren?

Sehr geehrte Fr. Leese,

 

Ihre oben genannte Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche unterstützenden Dienstleistungsangebote hält das Bezirksamt bereit, um Schulabgänger(innen) mit unterschiedlichen Behinderungsarten beim Übergang in die Berufsausbildung zur Seite zu stehen?

 

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung berät Jugendliche mit Behinderungen und deren Eltern über spezielle Angebote verschiedener Träger im Bereich Übergang Schule – Beruf und stellt, bei Bedarf, Kontakte her.

 

In der Regel werden die Jugendlichen mit Behinderung durch spezielle Mitarbeiter des AA zur Berufsfindung beraten.

 

In wenigen Fällen (z. Z. 2 Jugendliche) wird der Bedarf des Besuches einer Förderwerkstatt über die Eingliederungshilfe § 54 SGB XII im Jugendamt (bis 18.Lebensj.) finanziert.

 

Ganz selten (2-3 Mal seit 15 Jahren) wird ein so genanntes Berufsorientierungsjahr vom Jugendamt finanziert, hier werden die Internatskosten z.B. für Hörbehinderte Jugendliche übernommen, da es in Berlin solche Einrichtungen nicht gibt.

Ist die Berufsorientierung abgeschlossen, wird die weitere Berufsvorbereitung durch das AA finanziert.

 

 

 

 

2.      Wie viele im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wohnhafte Jugendliche mit unterschiedlichen Behinderungen verlassen jährlich die Schule und suchen einen Ausbildungsplatz (Bitte die Zahlen der letzten drei Jahre angeben.)?

 

Die Beantwortung der Anfrage kann nur für Schüler und Schülerinnen erfolgen, die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine Oberschule besuchen. Nach Wohnorten liegt keine Erfassung vor.

 

 

 

Anzahl SchülerInnen

 

 

Schuljahr 2007/08

Schuljahr 2006/07

Schuljahr 2005/06

Hauptschulen

14

12

13

Gesamtschulen

26

16

23

 

Lernbehinderte

 

51

 

63

 

37

Geistigbehinderte

16

15

12

Schwerhörige

17

11

9

Sprachbehinderte

25

22

35

 

 

149

 

139

 

129

 

 

 

 

Zu 3.:   Mit welchen weiteren spezialisierten Institutionen kooperiert das Bezirksamt im Hinblick auf die Vermittlung von behinderten Jugendlichen in berufliche Bildung und Qualifizierung?

 

Berufsbildungswerke (BBW) sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, die der Erstausbildung und Berufsvorbereitung körperlich, psychisch beeinträchtigter und benachteiligter junger Menschen dienen. Finanziert werden die Berufsbildungswerke hauptsächlich durch die Bundesagentur für Arbeit.

In Berlin existieren zwei Berufsbildungswerke für Jugendliche mit Behinderung.

 

Das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk bietet ca. 450 Ausbildungsplätze in 19 Berufen für junge Menschen mit Körper-, Sinnes-, Lern- und Mehrfachbehinderungen.

 

Das Rotkreuz-Institut Berufsbildungswerk bietet Ausbildungsplätze für junge Erwachsene mit psychischen Behinderungen an.

 

Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, die Angebote des Berufsbildungswerkes Oberlinhaus (mit Internatsmöglichkeit) in Potsdam zu nutzen.

 

Parallel dazu existieren verschiedene Ausbildungs- bzw. Berufsvorbereitende  Maßnahmen bei freien Trägern z.B. bei der ISB- Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH.

 

Der Verein Lebenshilfe Berlin gGmbH bietet seit 3 Jahren das Projekt „Infobörse info-tab“ an, in dem Jugendliche mit einer geistigen Behinderung und deren Eltern bei der Berufswegeplanung informiert und begleitet werden.

So veranstaltete die Lebenshilfe am 31. Januar 2008  in der Berliner Kongresshalle eine Messe für junge Menschen mit geistiger Behinderung zum Thema „(Un)begrenzte Arbeitsmöglichkeiten?“

 

Schon in der Schule setzt das Projekt „Open Doors“ des Berliner Zentrums für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen e.V. an.

Es bietet eine Zukunftsplanung für behinderte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 zur Vorbereitung des Übergangs Schule-Berufsbildung-Leben in Berliner Sonder- und Integrations-Schulen an.

1.Nachfrage:

Mit welchen Institutionen hat das Bezirksamt Kooperationsvereinbarungen o.ä. abgeschlossen und mit welchem Inhalt?

 

Es ist uns nicht bekannt, dass es Kooperationsvereinbarungen gibt.

 

 

2.Nachfrage: 

Gibt es für diejenigen behinderten Jugendlichen, die nach der Beendigung der Schule nicht unmittelbar in eine Berufsausbildung vermittelt werden können, spezielle Angebote der Berufsvorbereitung und wenn ja, welche?

 

Die Zuständigkeit für die Berufsvorbereitung besteht im Bezirksamt, d.h. im Jugendamt, im Rahmen der Jugendberufshilfe nur noch für einen geringen Anteil der jungen Menschen, da die Leistungen nach dem SGB II, III und XII in der Regel Vorrang haben.

Kriterien für Leistungen der Jugendsozialarbeit im Rahmen der nachrangigen Jugendhilfe sind das Vorliegen auszugleichender sozialer Benachteiligung oder zu überwindender individueller Beeinträchtigungen. Der junge Mensch muss in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sein, um die berufliche Ausbildung oder die Eingliederung in die Arbeitswelt fördern zu können.

Auf dieser Grundlage kann im Einzelfall auch Berufsvorbereitung für behinderte junge Menschen initiiert werden, auch mit seelischer Behinderung, in der Praxis insbesondere für jungen Menschen psychischen Beeinträchtigungen oder Lernbeeinträchtigungen.

Als Angebote für diese Zielgruppe im Rahmen der Jugendberufshilfe sind dem Jugendamt insbesondere das Projekt „Primus des Trägers „ajb gmbh - gemeinnützige  Gesellschaft für Jugendberatung und psychosoziale Rehabilitation“ (u.a. für junge Menschen mit Psychiatrieerfahrung) und das Projekt „Gemeinsam schaffen wir das“ des Trägers „isb - Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik“ (für junge Menschen mit Lernschwierigkeiten) bekannt.

Viele Projekte finden vom Übergang in die Ausbildung in Kooperation mit Schulen allerdings ohne Mitwirkung des Bezirksamts statt, z.B. das Projekt „Sprungbrett“ des bereits genannten Trägers „isb“ (finanziert über SenBWF und ESF-Mittel).

Bei den o.g. Anbietern z.B. Annedore-Leber-Berufsbildungswerk oder Rotkreuz- Institut Berufsbildungswerk finden neben der Berufsausbildung auch Maßnahmen zur Arbeitserprobung und der Berufsvorbereitung statt.

 

3.Nachfrage:

Bildet das Bezirksamt selbst auch Jugendliche mit Behinderung aus (eigene Ausbildungsgänge und Teilnahme an Verbundausbildung) und wie war die Entwicklung in den letzten fünf Jahren?

 

Das Bezirksamt bildet selbst Auszubildende mit Behinderungen aus. In jedem Ausbildungsjahrgang erhalten 1 -2 Jugendliche mit Behinderungen eine Ausbildungszusage, die jedoch nicht immer angenommen wird. Die Jugendlichen bewerben sich in vielen Einrichtungen und Betrieben, beginnen aber ihre Ausbildung meist in Wohnnähe.

In den Ausschreibungen zu den Ausbildungsberufen wird immer darauf aufmerksam gemacht (...und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung wird Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderung der Vorzug vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern gegeben.) und entsprechende Bewerber/innen zu Auswahlgesprächen eingeladen.

 

Für das Ausbildungsjahr 2008/09 hat eine Bewerberin eine Zusage erhalten. 

In der Verbundausbildung wird ähnlich verfahren. Die GFBM (Gesellschaft für

berufsbildende Maßnahmen) konnte aber aufgrund der vorliegenden Bewerbungen

in den letzten 5 Jahren keine Einstellung von behinderten Bewerber/innen vor

nehmen.

 

Im Bezirksamt haben in diesem Zeitraum 3 behinderte BewerberInnen ihre Ausbil-

dung begonnen (2004 = 1 Auszubildender / 2005  = 2 Auszubildende). Für das Aus-

bildungsjahr 2008/9 erhielt 1 Auszubildende eine Zusage.

 

 

 

 

 

 

 

Monika Herrmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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