Drucksache - DS/0816/III  

 
 
Betreff: Offenlegung der Nebentätigkeiten von Bezirksamts-Mitgliedern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
24.06.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Immobilienservice und Verwaltung Entscheidung
Personal, Haushalt und Investitionen Entscheidung
14.07.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Mitglieder des Bezirksamtes werden aufgefordert, in geeigneter Weise, soweit gegeben, Art und Dauer ihrer Nebentätigkeiten sowie eventuelle Einkünfte aus der Tätigkeit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

 

 

Begründung:  

 

Im Rahmen der Diskussion über eine größtmögliche Transparenz der Tätigkeit von politischen Mandatsträger/innen sollten auch die Mitglieder des Bezirksamtes ggfs. die allgemein üblichen Angaben über ihre Nebentätigkeiten der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies könnte beispielsweise über die Seite des Bezirks, Bezirksamtsmitglieder, erfolgen. Dabei geht die BVV selbstredend davon aus, dass das Recht auf Nebentätigkeit u.a. durch das Grundrecht auf Berufsfreiheit verfassungsrechtlich verbürgt ist.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Mitglieder des Bezirksamtes werden aufgefordert, in geeigneter Weise, soweit gegeben, Art und Dauer ihrer Nebentätigkeiten sowie eventuelle Einkünfte aus der Tätigkeit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.06.08 mit der Drucksache

DS 0816/III – Offenlegung der Nebentätigkeiten von Bezirksamts-Mitgliedern folgenden

Beschluss an das Bezirksamt gerichtet:

 

Die Mitglieder des Bezirksamtes werden aufgefordert, in geeigneter Weise, soweit gegeben,

Art und Dauer ihrer Nebentätigkeiten sowie eventuelle Einkünfte aus der Tätigkeit der

Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Begründung:

 

Hierzu wird berichtet:

Auf der Grundlage der §§ 28 – 30 LBG wurden alle Mitglieder des Bezirksamtes aufgefordert

die Nebentätigkeiten offen zu legen.

 

Nebentätigkeiten nach § 30 LBG - Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten,

Anzeigepflicht - als auch gem. § 29 LBG - Nebentätigkeit, Grundsätze -

Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten – sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt.

 

 

Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

Name lfd. Nr.

 

Art der Nebentätigkeit (Mitarbeit,

Geschäftsführung, Vorstand,

etc.)

 

Wo wird die Nebentätigkeit

ausgeübt (Unternehmen, Verein,

Verband, etc.)

 

Zeitlicher Umfang

der Nebentätigkeit

(Stunden/Woche)

 

Bemerkungen/Hinweise

 

Dr. Franz Schulz keine

 

Sigrid Klebba 1 Vorstandsvorsitzende der Jugend- und

Familienstiftung des Landes Berlin

am Standort der Stiftung

Obentrautstraße 55

8 Std. pro Monat Durch das Abgeordnetenhaus

in diese Tätigkeit berufen

2 Vorstandsmitglied im sozialpädagog.

Institut der AWO (SPI)

am Standort der Stiftung Müllerstraße

74

3 Std. pro Monat

 

Jutta Kalepky 1 Vorstandsmitglied der

ArchitektenkammerBerlin

AKB Karl-Marx-Allee 2Std. /Woche ab 28.04.2009

 

Knut Mildner-Spindler keine

 

Monika Herrmann keine

 

Dr. Peter Beckers keine

 

Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

 

Name lfd. Nr.

 

Art der Nebentätigkeit (Mitarbeit,

Geschäftsführung, Vorstand,

etc.)

 

Wo wird die Nebentätigkeit

ausgeübt (Unternehmen, Verein,

Verband, etc.)

 

Zeitlicher Umfang

der Nebentätigkeit

(Stunden/Woche)

 

Bemerkungen/Hinweise

Jutta Kalepky 1

freischaffende Architektin eigenes Büro 10-12 Std. / Monat (Überwiegend an den

Wochenenden)

 

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 Abs 1 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

Berlin, den 02.06.2009

 

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

 

 

 

BVV 24.06.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse Immobilien und Verwaltung, Personal, Haushalt und Investitionen (ff).

 

Immo 14.07.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

PHI 14.07.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

BVV 15.07.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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