Drucksache - DS/0033/III  

 
 
Betreff: Zukunft der Behindertenpolitik im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Soziales und Gesundheit Vorberatung
04.01.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2006 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
03.07.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.01.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Jugendhilfe Vorberatung
Frauen- und Gleichstellungsausschuss Vorberatung
02.07.2008 
Öffentliche Sitzung des Frauen- und Gleichstellungsausschuss vertagt     
03.09.2008 
Öffentliche Sitzung des Frauen- und Gleichstellungsausschuss ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Schule Vorberatung
09.07.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule      
Beschäftigung und Job Center Entscheidung
10.07.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter vertagt   
11.09.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und Jobcenter mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Integration und Migration Vorberatung
18.09.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
06.11.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In Fortsetzung der seit vielen Jahren im Bezirk beförderten Behindertenpolitik und als Konsequenz des „Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung 2003“ (Teilhabe verwirklichen -Gleichstellung durchsetzen-Selbstbestimmung ermöglichen) wird das BA  ersucht:

 

Die jährliche Durchführung einer Sonder-BVV mit behindertenpolitischem Thema auch weiterhin konstruktiv zu unterstützen und dabei die im Bezirk auf diesem Gebiet tätigen Vereine und Betroffenenvertretungen als „Experten in eigener Sache“ einzubeziehen.

 

Zweitens ist der am 3.12.03 der BVV öffentlich gemachte Bericht zur Lange der Behinderten im Bezirk fortzuschreiben, zu präzisieren sowie durch einen Maßnahmeplan zu ergänzen und der BVV als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen. Dies betrifft:

 

1.      Präzisierung der aufgezeigten Defizite nach Sozialräumen im Hinblick auf  auf ihre mögliche  Beseitigung. Dazu gehören u.a.:

·         Begleitdienste (S. 4)

·         Rb-Wohnungen (S. 7)

·         Betreute Wohnformen (S. 8 und 9)

·         Geschützte Arbeitsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen (S.9)

·         Integrationsplätze in Kitas freier Trägerschaft (S.11)

·         VHS (S. 13)

·         Erhebung zu Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen (S. 15)

·         Kürzungen der Behindertenhilfe/ Unmöglichkeit der Erbringung des behindertenbedingten Mehraufwandes durch die Eltern (S. 18)

·         Schwerbehindertenberatung (S. 22)

·         Migranten mit Behinderung (hier reicht die Statistik nicht aus)

 

2.      Auf der Grundlage des Berichtes ist nach dem Vorbild des Maßnahmeplanes „Barrierefreies Friedrichshain“ ein behindertenpolitischer Plan zu entwickeln, der die erforderlichen Konsequenzen aufzeigt, die Verantwortlichkeiten in den BA-Bereichen festlegt, den möglichen Realisierungszeitraum und den notwendigen Finanzbedarf  benennt und unter Berücksichtigung der Haushaltslage klare Prioritäten setzt.

 

3.      Der Begriff der Barriefreiheit ist dabei im umfassenden Sinne zu definieren (Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen, barrierefreie Umwelt, Kommunikation, Bildung, Beschäftigung)

 

4.      Grundlage der Planung soll - bei den auf den Bezirk anwendbaren Vorgaben - die „Agenda 22“  aus dem Jahre 2001 sein: „Umsetzung der UN-Standardregeln (Standard Rules on the equalisation of opportunities for persons with disabilities, 1993)  auf lokaler und regionaler Ebene. Behindertenpolitische Planungsrichtlinien für kommunale und regionale Behörden.“ (Deutsche Fassung liegt seit Februar 2004 vor.)

 

5.      Der Plan ist jährlich unter Einbeziehung des Behindertenbeirates zu evaluieren.

 

6.      Abschließendes  Ziel der behindertenpolitischen Planung durch das BA muss es sein, dass behindertenpolitische Aspekte immer vor Beginn aller Planungen und Maßnahmen der BA-Bereiche  in die Überlegungen einbezogen werden („disability mainstreaming“).

 

 

 

Begründung:

 

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am Ende der
Internationalen Dekade der Behinderten (1982-1992) auf der Grundlage der
Menschenrechte im Jahr 1993 die 22 UN-Standardregeln. Die schwedische Behindertenbewegung erarbeitete auf Grundlage dieser Regeln die „Agenda 22“ und machte die Umsetzung in die europäische Praxis handhabbar. Der im Oktober 2001 vorgelegte Leitfaden wurde vom European Disability Forum (EDF) autorisiert und wendet sich an Politiker, Behörden und Behindertenorganisationen, die gemeinsam als gleichberechtigte Partner an der Gestaltung einer Gesellschaft mit denselben Entfaltungsmöglichkeiten für alle Bürger mitwirken sollen.

Der ehemalige Bezirk Friedrichshain gehörte zu den ersten Bezirken in Berlin, die diesen Weg konsequent gegangen sind. Bereits seit 1990 wurde systematisch an der Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit einem Handicap gearbeitet. Dazu gehörte in nicht unerheblichem Maße der auf der Grundlage einer präzisen Bestandserhebung  von allen BA-Abteilungen erarbeitete Maßnahmeplan „Barrierefreies Friedrichshain“. Seit der Fusion mit dem Bezirk Kreuzberg ist viel Zeit vergangen und noch immer fehlt ein behindertenpolitischer Plan für den Gesamtbezirk.  Die „Agenda 22“ liefert dafür nicht nur  die Instrumentarien, sondern impliziert die Einbeziehung behinderter Menschen als „Experten in eigener Sache“ auf allen Handlungsebenen. Dazu gehört nicht zuletzt die Bezirkspolitik. Dazu bietet die jährlich durchzuführende Behinderten-BVV ein gutes Podium.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In Fortsetzung der seit vielen Jahren im Bezirk beförderten Behindertenpolitik und als Konsequenz des „Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung 2003“ (Teilhabe verwirklichen -Gleichstellung durchsetzen-Selbstbestimmung ermöglichen) wird das BA  ersucht:

 

Die jährliche Durchführung einer Sonder-BVV mit behindertenpolitischem Thema auch weiterhin konstruktiv zu unterstützen und dabei die im Bezirk auf diesem Gebiet tätigen Vereine und Betroffenenvertretungen als „Experten in eigener Sache“ einzubeziehen.

 

Zweitens ist der am 3.12.03 der BVV öffentlich gemachte Bericht zur Lage der Behinderten im Bezirk fortzuschreiben, zu präzisieren sowie durch einen Maßnahmeplan zu ergänzen und der BVV als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen. Dies betrifft:

 

1.      Das Bezirksamt wird beauftragt bis Ende 2007 der BVV einen behindertenpolitischen Bericht vorzulegen.

 

2.      Präzisierung der aufgezeigten Defizite nach Sozialräumen im Hinblick auf  auf ihre mögliche  Beseitigung. Dazu gehören u.a.:

·         Begleitdienste (S. 4)

·         Rb-Wohnungen (S. 7)

·         Betreute Wohnformen (S. 8 und 9)

·         Geschützte Arbeitsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen (S.9)

·         Integrationsplätze in Kitas freier Trägerschaft (S.11)

·         VHS (S. 13)

·         Erhebung zu Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen (S. 15)

·         Kürzungen der Behindertenhilfe/ Unmöglichkeit der Erbringung des behindertenbedingten Mehraufwandes durch die Eltern (S. 18)

·         Schwerbehindertenberatung (S. 22)

·         Migranten mit Behinderung (hier reicht die Statistik nicht aus)

 

3.      Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um die in dem Bericht von 2003 aufgezeigten Defizite abzubauen?

 

 

4.      Auf der Grundlage des Berichtes ist nach dem Vorbild des Maßnahmeplanes „Barrierefreies Friedrichshain“ ein behindertenpolitischer Plan zu entwickeln, der die erforderlichen Konsequenzen aufzeigt, die Verantwortlichkeiten in den BA-Bereichen festlegt, den möglichen Realisierungszeitraum und den notwendigen Finanzbedarf  benennt und unter Berücksichtigung der Haushaltslage klare Prioritäten setzt.

 

5.      Der Begriff der Barrierefreiheit ist dabei im umfassenden Sinne zu definieren (Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen, barrierefreie Umwelt, Kommunikation, Bildung, Beschäftigung)

 

6.      Grundlage der Planung soll - bei den auf den Bezirk anwendbaren Vorgaben - die „Agenda 22“  aus dem Jahre 2001 sein: „Umsetzung der UN-Standardregeln (Standard Rules on the equalisation of opportunities for persons with disabilities, 1993)  auf lokaler und regionaler Ebene. Behindertenpolitische Planungsrichtlinien für kommunale und regionale Behörden.“ (Deutsche Fassung liegt seit Februar 2004 vor.)

 

7.      Der Plan ist jährlich unter Einbeziehung des Behindertenbeirates zu evaluieren.

 

8.      Abschließendes  Ziel der behindertenpolitischen Planung durch das BA muss es sein, dass behindertenpolitische Aspekte immer vor Beginn aller Planungen und Maßnahmen der BA-Bereiche  in die Überlegungen einbezogen werden („disability mainstreaming“).

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

 

In Fortsetzung der seit vielen Jahren im Bezirk beförderten Behindertenpolitik und als Konsequenz des „Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung 2003“ (Teilhabe verwirklichen -Gleichstellung durchsetzen-Selbstbestimmung ermöglichen) wird das BA  ersucht:

 

Die jährliche Durchführung einer Sonder-BVV mit behindertenpolitischem Thema auch weiterhin konstruktiv zu unterstützen und dabei die im Bezirk auf diesem Gebiet tätigen Vereine und Betroffenenvertretungen als „Experten in eigener Sache“ einzubeziehen.

 

Zweitens ist der am 3.12.03 der BVV öffentlich gemachte Bericht zur Lage der Behinderten im Bezirk fortzuschreiben, zu präzisieren sowie durch einen Maßnahmeplan zu ergänzen und der BVV als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen. Dies betrifft:

 

7.      Das Bezirksamt wird beauftragt bis Ende 2007 der BVV einen behindertenpolitischen Bericht vorzulegen.

 

8.      Präzisierung der aufgezeigten Defizite nach Sozialräumen im Hinblick auf  auf ihre mögliche  Beseitigung. Dazu gehören u.a.:

·         Begleitdienste (S. 4)

·         Rb-Wohnungen (S. 7)

·         Betreute Wohnformen (S. 8 und 9)

·         Geschützte Arbeitsmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen (S.9)

·         Integrationsplätze in Kitas freier Trägerschaft (S.11)

·         VHS (S. 13)

·         Erhebung zu Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen (S. 15)

·         Kürzungen der Behindertenhilfe/ Unmöglichkeit der Erbringung des behindertenbedingten Mehraufwandes durch die Eltern (S. 18)

·         Schwerbehindertenberatung (S. 22)

·         Migranten mit Behinderung (hier reicht die Statistik nicht aus)

 

9.      Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um die in dem Bericht von 2003 aufgezeigten Defizite abzubauen?

 

 

10.  Auf der Grundlage des Berichtes ist nach dem Vorbild des Maßnahmeplanes „Barrierefreies Friedrichshain“ ein behindertenpolitischer Plan zu entwickeln, der die erforderlichen Konsequenzen aufzeigt, die Verantwortlichkeiten in den BA-Bereichen festlegt, den möglichen Realisierungszeitraum und den notwendigen Finanzbedarf  benennt und unter Berücksichtigung der Haushaltslage klare Prioritäten setzt.

 

11.  Der Begriff der Barrierefreiheit ist dabei im umfassenden Sinne zu definieren (Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen, barrierefreie Umwelt, Kommunikation, Bildung, Beschäftigung)

 

12.  Grundlage der Planung soll - bei den auf den Bezirk anwendbaren Vorgaben - die „Agenda 22“  aus dem Jahre 2001 sein: „Umsetzung der UN-Standardregeln (Standard Rules on the equalisation of opportunities for persons with disabilities, 1993)  auf lokaler und regionaler Ebene. Behindertenpolitische Planungsrichtlinien für kommunale und regionale Behörden.“ (Deutsche Fassung liegt seit Februar 2004 vor.)

 

9.      Der Plan ist jährlich unter Einbeziehung des Behindertenbeirates zu evaluieren.

 

10.  Abschließendes  Ziel der behindertenpolitischen Planung durch das BA muss es sein, dass behindertenpolitische Aspekte immer vor Beginn aller Planungen und Maßnahmen der BA-Bereiche  in die Überlegungen einbezogen werden („disability mainstreaming“).

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen

 

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

Text siehe Anlage !

 

BVV 25.06.08

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Integration und Migration, Ausschuss für Schule, Ausschuss für Beschäftigung und Job Center, Ausschuss für Frauen und Gleichstellung, JHA, Ausschuss für Soziales und Gesundheit (ff) überwiesen.

 

 

 

Beschlussempfehlungen an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit:

 

 

09.07.2008 Ausschuss für Schule

Bezirksamt möge Vzk zurücknehmen und überarbeiten

 

03.09.2008 Ausschuss für Frauen und Gleichstellung

VzK als Zwischenbericht z.Kts. nehmen

 

09.09.2008 JHA

Der JHA empfiehlt der BVV die DS 0033 III als Zwischenbericht/ Statusbericht, unter Berücksichtigung der u. g. Empfehlungen und Hinweise für die Fortschreibung, zur Kenntnis zu nehmen.

Auf der Grundlage einer vollständigen Darstellung des Status quo sollten vom Bezirksamt Maßnahmen und Schritte für die nächsten Jahre benannt werden, welche in allen Bereichen der Arbeit für und mit Menschen mit Behinderungen eingeleitet werden können, um diese Arbeit qualitativ und quantitativ zu verbessern.

 

11.09.08 Ausschuss für Beschäftigung und Job Center

Der Jobcenterausschuss unterstützt die Aussagen der anderen Ausschüsse (Frau/Gleich und JHA), welche durch die Stadträtin bereits zugesagte Ergänzungswünsche beinhalten und nimmt bei 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung die Vorlage des Bezirksamtes als Zwischenbericht zur Kenntnis.

 

18.09.2008 Ausschuss für Integration und Migration

Vorlage wird als Zwischenbericht z. Kts. genommen. Bitte um Ergänzung des 4. Absatzes bzw. Korrektur im Abschlußbericht (zu einseitig).

 

 

06.11.08 Ausschuss Soz/Ges

 

Die DS 0033/III wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Der im Beschluss DS 0033/III geforderte Maßnahmeplan ist der BVV bis zum 31.12.2009 als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

 

Der im Beschluss DS 0033/III geforderte Maßnahmeplan ist der BVV bis zum 31.12.2009 als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

 
 

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