Drucksache - DS/0847/III  

 
 
Betreff: Qualitätsentwicklung in der Pflege
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDAbt. Gesundheit, Soziales und Beschäftigung
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Pflegeangebote bzw. –einrichtungen gibt es derzeit in Friedrichshain-Kreuzberg (sowohl ambulant als auch teilstationär und stationär)?

 

  1. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt hinsichtlich der Qualitätsentwicklung in den verschiedenen Einrichtungen vor?

 

  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, in welcher Weise, wie oft und mit welchen Ergebnissen die beim Senat angesiedelte Heimaufsicht in den letzten drei Jahren Einrichtungen in Friedrichshain-Kreuzberg überprüft hat?

 

 

  1. Nachfrage:

In welcher Weise leistet das Bezirksamt einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und –überprüfung im Bereich der ambulanten, teilstationären sowie stationären Pflege?

 

  1. Nachfrage:

An wen können sich in Pflege befindende Personen bzw. deren Angehörige in Problemfällen wenden, um Hilfe und Rat zu finden?

 

  1. Nachfrage:

In welcher Weise kann das Bezirksamt die Qualitätsentwicklung steuern (Informationsangebote für Pflegeeinrichtungen, Kostenübernahme nur für zertifizierte Einrichtungen, etc.)?

 

 

Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage

DS0847/III Qualitätsentwicklung in der Pflege

zur BVV am 25.06.08 (BzStR Herr Mildner-Spindler)

 

 

 

 

1.      Wie viele Pflegeangebote bzw. –einrichtungen gibt es derzeit in Friedrichshain-Kreuzberg (sowohl ambulant als auch teilstationär und stationär)?

 

Im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg gibt es eine große Anzahl an ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen. Diese sind selbständig wirtschaftende Unternehmen (§ 71 SGB XI). Auf der Internetseite „Hilfelotse“ (http://berlin.hilfelotse-online.de/cgi-bin/hilfelotse.pl) kann man eine Übersicht über bestehende Angebote im Bereich der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege im Bezirk erhalten. Eine entsprechende Aufstellung ist mit Beantwortung der DS 0185/III „Qualität der Pflegeeinrichtungen“ erfolgt.

 

  1. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt hinsichtlich der Qualitätsentwicklung in den verschiedenen Einrichtungen vor?

 

Auch in Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache 0185/III „Qualität der Pflegeeinrichtungen“

Für die Gewährung von Leistungen der ambulanten und stationären Pflege durch die Pflegekassen (Leistungen der Pflegeversicherung) bzw. die bezirklichen Sozialämter (Leistungen der Hilfe zur Pflege) sowie für die Leistungserbringung durch die Anbieter von Pflegeleistungen gibt es umfangreiche vertragliche Grundlagen, welche auf den gesetzlichen Bestimmungen des SGB XI bzw. SGB XII basieren. Darin sind auch Grundsätze und Maßstäbe für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement geregelt. Danach erfolgt die Qualitätsprüfung der Leistungen der Pflegeversicherung in erster Linie durch die Pflegekassen. Alle Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu fördern und zu sichern. Der MDK prüft im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen, ob die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten und somit ihrer Verpflichtung nachkommen, die Qualität ihrer Leistungen zu fördern und zu sichern. Dabei berät der MDK die Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, Qualitätsmängeln vorzubeugen sowie die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen und Ihrer Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken. Die Qualitätskontrolle der Leistungen der Hilfe zur Pflege erfolgt durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe, also durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die Überprüfung und Gewährleistung der Qualität von Pflegeeinrichtungen ist nicht Aufgabe des Bezirkes und liegt somit nicht in dessen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich.

 

Da der Bezirk keine Kontrollfunktion im Hinblick auf die Qualität in Pflegeeinrichtungen hat, verfügt er nicht über die Informationen zur Qualitätsentwicklung in den verschiedenen Einrichtungen. Die Veröffentlichung betriebsinterner sensibler Daten bedürfte der Einverständniserklärung der Betreiber. Mit einer solchen ist aufgrund möglicher nachteiliger Auswirkungen für deren Wettbewerbsposition nicht zu rechnen. Zudem ist die Selbstdarstellung einer Einrichtung nicht mit einer objektiven unabhängigen Untersuchung der Sachlage von außen gleichzusetzen.

 

 

  1. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, in welcher Weise, wie oft und mit welchen Ergebnissen die beim Senat angesiedelte Heimaufsicht in den letzten drei Jahren Einrichtungen in Friedrichshain-Kreuzberg überprüft hat?

 

Dem Bezirksamt liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welcher Weise, wie oft und mit welchen Ergebnissen die Heimaufsicht Einrichtungen in Friedrichshain- Kreuzberg geprüft hat. Als leistungsgewährende Stelle (Sozialamt), jedoch nicht leistungsvorhaltende bzw. erbringende Stelle, ist das Bezirksamt kein Vertragspartner, der von der Heimaufsicht oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen über Begehungen bzw. deren Ergebnisse informiert wird.

 

 

1. Nachfrage:

In welcher Weise leistet das Bezirksamt einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und – überprüfung im Bereich der ambulanten, teilstationären sowie stationären Pflege?

 

Antwort zusammen mit Antwort zur Nachfrage 3

 

 

 

 

 

2. Nachfrage:

An wen können sich in Pflege befindende Personen bzw. deren Angehörige in Problemfällen wenden, um Hilfe und Rat zu finden?

 

Zum Thema „Pflege“ (ambulant/ stationär bzw. andere Versorgungsmöglichkeiten) gibt es für Betroffene, Angehörige, Nachbarn u.a. Personen oder Institutionen vielfältige Beratungsangebote

 

Der behördliche Allgemeine Sozialdienst (ASD) des Bezirksamtes Friedrichshain- Kreuzberg berät unabhängig davon, ob die Ratsuchenden bereits im laufenden Leistungsbezug stehen bzw. ob ein Anspruch auf Kostenübernahme für Leistungen der Hilfe zur Pflege besteht. Somit kann jede/r die Beratung in Anspruch nehmen – ggf. auch ohne Nennung seiner persönlichen Daten. Auch die Sozialdienste des Gesundheitsamtes (wie Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Menschen sowie der Sozialpsychiatrische Dienst) sind beratend tätig.

 

Neben den Beratungsstellen im Bezirksamt bieten die Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“, die in allen Bezirken vorhanden sind, speziell älteren Bürgerinnen und Bürgern und deren Angehörigen Informationen, Beratung und Unterstützung auch zum Thema Pflege an. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Datenbank Hilfelotse Berlin der Berliner Koordinierungsstellen, die Adressen verschiedenster Pflegeeinrichtungen und Informationen zu diesen beinhaltet.

 

Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist die Einrichtung eines Pflegestützpunktes als Erstanlaufstelle für pflegebedürftige Menschen ein weiterer Schritt hin zu deren optimaler Unterstützung bei Auftreten der schwierigen Lebenssituation von Pflegebedürftigkeit. Seit April dieses Jahres ist die Koordinierungsstelle „Rund ums Alter“ im Rahmen eines Modellprojekts mit dem Aufbau des Pflegestützpunktes, Standort Kreuzberg befasst. Ein Ziel im Modellprojekt ist zu erreichen, als der erste und regelmäßige Ansprechpartner beim Eintreten von Pflegebedürftigkeit wahrgenommen zu werden.

 

Das Angebot des Krisentelefons „Pflege in Not“ richtet sich an gepflegte Personen, an pflegende Angehörige, Nachbarn, Freunde, aber auch an Pflegepersonal und Pflegeeinrichtungen. Genutzt wird es überwiegend von Angehörigen, die nicht nur telefonisch, sondern auch in persönlichen Gesprächen beraten und unterstützt werden.

 

Weitere Beratungsangebote rund um die Pflege, aber auch Pflegeangebote in Berlin sind auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales hinterlegt. Im dortigen Pflegeportal des Landes Berlin geben im Rahmen der Transparenzoffensive die stationären Pflegeeinrichtungen der Stadt freiwillig selbst Auskunft über ihre Leistungen. Beratung zu Fragen der Pflege wird auch von Dienstleistern bzw. Leistungserbringern, wie Pflegediensten, Sozialstationen und Sozialdiensten der Krankenhäuser angeboten. Das Netzwerk für ältere Menschen in Friedrichshain- Kreuzberg- Gerontopsychiatrisch Geriatrischer Verbund bietet ebenfalls Beratung und Information zu den Themen Pflege, Wohnen, Rehabilitation, freiwilliges Engagement an. Es versteht sich als Ansprechpartner für pflegende Angehörige, niedergelassene Ärzte und Ärztinnen und Therapeut(inn)en, Seniorenvertretungen, Selbsthilfegruppen und politisch Verantwortliche. Durch gemeinsame Fortbildungen und Arbeitsgruppen, Fallkonferenzen, Beschwerdemanagement der Verbundmitglieder (Pflegeeinrichtungen, Vereine u.a.) wird auch ein Beitrag zur Qualitätssicherung geleistet.

 

 

 

3. Nachfrage:

In welcher Weise kann das Bezirksamt die Qualitätsentwicklung steuern (Informationsangebote für Pflegeeinrichtungen, Kostenübernahme nur für zertifizierte Einrichtungen, etc.)?

 

Eine echte Steuerungsmöglichkeit im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung der Pflegeeinrichtung hat das Bezirksamt nicht.

 

Die Erbringung von Leistungen der ambulanten und stationären Pflege kann nur durch Pflegeeinrichtungen erfolgen, für die ein Versorgungsvertrag besteht (§ 72 SGB XI). Der Versorgungsvertrag wird zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung und den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) abgeschlossen. Bestandteil der Versorgungsverträge ist immer ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (nach §80 SGB XI). Die Qualitätskontrolle liegt bei den Pflegekassen und anteilig bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

 

Zwar werden im Fall einer Beschwerde über eine Einrichtung die Informationen aufgenommen und an die Senatsverwaltung weitergeleitet. Solange jedoch für eine Pflegeeinrichtung ein Versorgungsvertrag besteht, kann sie vom Pflegebedürftigen aufgrund seines Wahlrechts ausgewählt werden. Das Bezirksamt hat bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen die Kosten zu übernehmen.

 

 
 

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