Drucksache - DS/0847/III
Ich frage das Bezirksamt:
In welcher Weise leistet das
Bezirksamt einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und –überprüfung im Bereich
der ambulanten, teilstationären sowie stationären Pflege?
An wen können sich in Pflege
befindende Personen bzw. deren Angehörige in Problemfällen wenden, um Hilfe und
Rat zu finden?
In welcher Weise kann das Bezirksamt
die Qualitätsentwicklung steuern (Informationsangebote für Pflegeeinrichtungen,
Kostenübernahme nur für zertifizierte Einrichtungen, etc.)? Schriftliche
Beantwortung der Mündlichen Anfrage DS0847/III Qualitätsentwicklung in der Pflege
zur BVV
am 25.06.08 (BzStR Herr Mildner-Spindler) 1.
Wie viele Pflegeangebote
bzw. –einrichtungen gibt es derzeit in Friedrichshain-Kreuzberg (sowohl
ambulant als auch teilstationär und stationär)? Im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg gibt es eine
große Anzahl an ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen. Diese sind selbständig wirtschaftende Unternehmen
(§ 71 SGB XI). Auf der Internetseite „Hilfelotse“
(http://berlin.hilfelotse-online.de/cgi-bin/hilfelotse.pl) kann man eine
Übersicht über bestehende Angebote im Bereich der ambulanten, teilstationären
und stationären Pflege im Bezirk erhalten. Eine entsprechende Aufstellung ist
mit Beantwortung der DS 0185/III „Qualität der Pflegeeinrichtungen“ erfolgt.
Auch in Beantwortung dieser
Frage verweise ich auf die Vorlage zur Kenntnisnahme zur Drucksache 0185/III
„Qualität der Pflegeeinrichtungen“ Für die Gewährung von
Leistungen der ambulanten und stationären Pflege durch die Pflegekassen
(Leistungen der Pflegeversicherung) bzw. die bezirklichen Sozialämter
(Leistungen der Hilfe zur Pflege) sowie für die Leistungserbringung durch die
Anbieter von Pflegeleistungen gibt es umfangreiche vertragliche Grundlagen,
welche auf den gesetzlichen Bestimmungen des SGB XI bzw. SGB XII basieren.
Darin sind auch Grundsätze und Maßstäbe für Qualitätssicherung und
Qualitätsmanagement geregelt. Danach erfolgt die Qualitätsprüfung der
Leistungen der Pflegeversicherung in erster Linie durch die Pflegekassen. Alle
Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu fördern
und zu sichern. Der MDK prüft im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen, ob die
Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten und somit
ihrer Verpflichtung nachkommen, die Qualität ihrer Leistungen zu fördern und zu
sichern. Dabei berät der MDK die Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel,
Qualitätsmängeln vorzubeugen sowie die Eigenverantwortung der
Pflegeeinrichtungen und Ihrer Träger für die Sicherung und Weiterentwicklung
der Pflegequalität zu stärken. Die Qualitätskontrolle der Leistungen der Hilfe
zur Pflege erfolgt durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe, also durch
die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die Überprüfung und Gewährleistung der Qualität
von Pflegeeinrichtungen ist nicht Aufgabe des Bezirkes und liegt somit nicht in
dessen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich. Da der Bezirk keine
Kontrollfunktion im Hinblick auf die Qualität in Pflegeeinrichtungen hat,
verfügt er nicht über die Informationen zur Qualitätsentwicklung in den
verschiedenen Einrichtungen. Die Veröffentlichung betriebsinterner sensibler
Daten bedürfte der Einverständniserklärung der Betreiber. Mit einer solchen ist
aufgrund möglicher nachteiliger Auswirkungen für deren Wettbewerbsposition
nicht zu rechnen. Zudem ist die Selbstdarstellung einer Einrichtung nicht mit
einer objektiven unabhängigen Untersuchung der Sachlage von außen
gleichzusetzen.
Dem Bezirksamt liegen keine Erkenntnisse darüber vor,
in welcher Weise, wie oft und mit welchen Ergebnissen die Heimaufsicht
Einrichtungen in Friedrichshain- Kreuzberg geprüft hat. Als leistungsgewährende
Stelle (Sozialamt), jedoch nicht leistungsvorhaltende bzw. erbringende Stelle,
ist das Bezirksamt kein Vertragspartner, der von der Heimaufsicht oder dem
Medizinischen Dienst der Krankenkassen über Begehungen bzw. deren Ergebnisse
informiert wird. 1. Nachfrage: In welcher Weise leistet das Bezirksamt einen Beitrag
zur Qualitätsentwicklung und – überprüfung im Bereich der ambulanten,
teilstationären sowie stationären Pflege? Antwort zusammen mit Antwort zur Nachfrage 3 2. Nachfrage: An wen können sich in Pflege befindende Personen bzw.
deren Angehörige in Problemfällen wenden, um Hilfe und Rat zu finden? Zum Thema „Pflege“
(ambulant/ stationär bzw. andere Versorgungsmöglichkeiten) gibt es für
Betroffene, Angehörige, Nachbarn u.a. Personen oder Institutionen vielfältige
Beratungsangebote Der behördliche Allgemeine
Sozialdienst (ASD) des Bezirksamtes Friedrichshain- Kreuzberg berät unabhängig
davon, ob die Ratsuchenden bereits im laufenden Leistungsbezug stehen bzw. ob
ein Anspruch auf Kostenübernahme für Leistungen der Hilfe zur Pflege besteht.
Somit kann jede/r die Beratung in Anspruch nehmen – ggf. auch ohne Nennung
seiner persönlichen Daten. Auch die Sozialdienste des Gesundheitsamtes (wie
Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Menschen sowie der
Sozialpsychiatrische Dienst) sind beratend tätig. Neben den Beratungsstellen
im Bezirksamt bieten die Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“, die in allen
Bezirken vorhanden sind, speziell älteren Bürgerinnen und Bürgern und deren Angehörigen
Informationen, Beratung und Unterstützung auch zum Thema Pflege an. Hinzuweisen
ist in diesem Zusammenhang auch auf die Datenbank Hilfelotse Berlin der
Berliner Koordinierungsstellen, die Adressen verschiedenster
Pflegeeinrichtungen und Informationen zu diesen beinhaltet. Für den Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg ist die Einrichtung eines Pflegestützpunktes als
Erstanlaufstelle für pflegebedürftige Menschen ein weiterer Schritt hin zu
deren optimaler Unterstützung bei Auftreten der schwierigen Lebenssituation von
Pflegebedürftigkeit. Seit April dieses Jahres ist die Koordinierungsstelle
„Rund ums Alter“ im Rahmen eines Modellprojekts mit dem Aufbau des
Pflegestützpunktes, Standort Kreuzberg befasst. Ein Ziel im Modellprojekt ist
zu erreichen, als der erste und regelmäßige Ansprechpartner beim Eintreten von
Pflegebedürftigkeit wahrgenommen zu werden. Das Angebot des
Krisentelefons „Pflege in Not“ richtet sich an gepflegte Personen, an pflegende
Angehörige, Nachbarn, Freunde, aber auch an Pflegepersonal und
Pflegeeinrichtungen. Genutzt wird es überwiegend von Angehörigen, die nicht nur
telefonisch, sondern auch in persönlichen Gesprächen beraten und unterstützt
werden. Weitere Beratungsangebote
rund um die Pflege, aber auch Pflegeangebote in Berlin sind auf der
Internetseite der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales
hinterlegt. Im dortigen Pflegeportal des Landes Berlin geben im Rahmen der
Transparenzoffensive die stationären Pflegeeinrichtungen der Stadt freiwillig
selbst Auskunft über ihre Leistungen. Beratung zu Fragen der Pflege wird auch
von Dienstleistern bzw. Leistungserbringern, wie Pflegediensten,
Sozialstationen und Sozialdiensten der Krankenhäuser angeboten. Das Netzwerk
für ältere Menschen in Friedrichshain- Kreuzberg- Gerontopsychiatrisch
Geriatrischer Verbund bietet ebenfalls Beratung und Information zu den Themen
Pflege, Wohnen, Rehabilitation, freiwilliges Engagement an. Es versteht sich
als Ansprechpartner für pflegende Angehörige, niedergelassene Ärzte und
Ärztinnen und Therapeut(inn)en, Seniorenvertretungen, Selbsthilfegruppen und
politisch Verantwortliche. Durch gemeinsame Fortbildungen und Arbeitsgruppen,
Fallkonferenzen, Beschwerdemanagement der Verbundmitglieder
(Pflegeeinrichtungen, Vereine u.a.) wird auch ein Beitrag zur
Qualitätssicherung geleistet. 3. Nachfrage: In welcher Weise kann das
Bezirksamt die Qualitätsentwicklung steuern (Informationsangebote für
Pflegeeinrichtungen, Kostenübernahme nur für zertifizierte Einrichtungen,
etc.)? Eine echte Steuerungsmöglichkeit im Hinblick auf die
Qualitätsentwicklung der Pflegeeinrichtung hat das Bezirksamt nicht. Die Erbringung von Leistungen
der ambulanten und stationären Pflege kann nur durch Pflegeeinrichtungen
erfolgen, für die ein Versorgungsvertrag besteht (§ 72 SGB XI). Der
Versorgungsvertrag wird zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung und den
Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit den überörtlichen Trägern
der Sozialhilfe (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales)
abgeschlossen. Bestandteil der Versorgungsverträge ist immer ein
einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (nach §80 SGB XI). Die
Qualitätskontrolle liegt bei den Pflegekassen und anteilig bei der
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Zwar werden im Fall einer Beschwerde über eine Einrichtung
die Informationen aufgenommen und an die Senatsverwaltung weitergeleitet.
Solange jedoch für eine Pflegeeinrichtung ein Versorgungsvertrag besteht, kann
sie vom Pflegebedürftigen aufgrund seines Wahlrechts ausgewählt werden. Das
Bezirksamt hat bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen die Kosten zu
übernehmen. |
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