Drucksache - DS/0754/III  

 
 
Betreff: Dauerhaftigkeit der Pflegestützpunkte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Soziales und Gesundheit Vorberatung
05.06.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.05.2008    Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
25.06.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
04.12.2008 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.11.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
17.12.2008 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS0754_VzK_ Dauerhaftigkeit der Pflegestützpunkte  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt beauftragt, sich aktiv für die Implementierung und die Nachhaltige Etablierung (vor allem bezüglich einer zukünftigen finanziellen Absicherung) des/ der Pflegestützpunktes(n) in Friedrichshain-Kreuzberg und berlinweit gemeinsam mit den anderen Bezirken gegenüber der Landesebene einzusetzen. Dabei soll sich das Bezirksamt mit seinen Kompetenzen am Wettbewerb der Ideen und Konzepte die Weiterentwicklung des Konzeptes der Pflegestützpunkte einbringen, um mittelfristig die Versorgungslage für pflegebedürftige Menschen zu verbessern und ihrem Grundbedürfnis nach umfassender Information und Unterstützung als Beitrag von mehr Selbstbestimmung Rechnung zu tragen.

 

Begründung:

 

Mit dem Pflegeversicherungsweiterentwicklungsgesetz besteht die Möglichkeit, Pflegestützpunkte einzurichten. Diese Änderungen hat der Bundestag mit einer Novellierung des SGB XII am 14.03.08 beschlossen. Der Bund unterstützt die Einrichtung der Pflegestützpunkte mit einem dreijährigen Modellprojekt. Nach Ablauf dieser Modellphase ist es die Aufgabe der Länder und Pflegekassen, diese Pflegestützpunkte weiter zu finanzieren. In Berlin werden die Pflegestützpunkte an die seit 1999 in jedem Bezirk Berlins eingerichteten Koordinierungsstellen rund ums Alter als wesentliches Kernelement integriert werden. Sie erscheinen deshalb für besonders geeignet, weil sie alle wichtigen strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber von den Pflegestützpunkten erwartet, erfüllen und schon jetzt in des laufende Modellprojektes einbezogen wurden.

 

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Reform im „Pflegeweiterentwicklungsgesetz“ ist gerade die Errichtung von Pflegestützpunkten. In den Pflegestützpunkten sollen verschiedene Leistungen und Angebote gebündelt werden. Aus Sicht der Betroffenen ist bei Eintreten oder Vorliegen von Unterstützungs- und Pflegebedarf eine wohnortnahe Vernetzung, Koordinierung der und Beratung über die in Betracht kommenden Leistungen und Handlungsmöglichkeiten wichtig. Hierfür können die Pflegestützpunkte geeignete und wichtige Instrumente sein. Damit die Strukturen in der Praxis funktionieren, ist aber ihre konkrete Ausgestaltung entscheidend. Die in den Bezirken bestehenden Institutionen, die Beratungs- und Kooperationsaufgaben wahrnehmen, sollen Ausgangspunkt sein, die Pflegestützpunkte qualitativ weiterzuentwickeln und, wo nötig, aus- und aufzubauen. Bei der Gestaltung der sozialen Infrastruktur kommt dem Bezirk eine besondere Rolle zu.

 

Berlin hat mit seinen seit 1999 eingerichteten Koordinierungsstellen rund ums Alter einen wesentlichen Ansatz dieser Stützpunkte schon lange realisiert und zwar mit guten Erfolgen. Koordinierung, Vernetzung, Wegweiserfunktion, Beratung und Betreuung waren und sind ihre Aufgaben. Sie garantieren gleichzeitig auch eine trägerunabhängige und wettbewerbsneutrale Beratung für Betroffene und ihre Angehörigen.

 

28.05.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen.

 

26.06.2008 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt beauftragt, sich aktiv für die Implementierung und die Nachhaltige Etablierung (vor allem bezüglich einer zukünftigen finanziellen Absicherung) des/ der Pflegestützpunktes(n) in Friedrichshain-Kreuzberg und berlinweit gemeinsam mit den anderen Bezirken gegenüber der Landesebene einzusetzen. Dabei soll sich das Bezirksamt mit seinen Kompetenzen am Wettbewerb der Ideen und Konzepte die Weiterentwicklung des Konzeptes der Pflegestützpunkte einbringen, um mittelfristig die Versorgungslage für pflegebedürftige Menschen zu verbessern und ihrem Grundbedürfnis nach umfassender Information und Unterstützung als Beitrag von mehr Selbstbestimmung Rechnung zu tragen.

 

BA 27.10.2008

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen

 

 

Text siehe Anlage

 

26.11.2008 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen.

 

 

Soz/Ges am 04.12.08:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen

 

17.12.2008 BVV

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen

 

 

 

 

 

 

 
 

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