„Icke, dette, kieke mal“

Wie Kinder aufwachsen, hängt ab von den sozialen Verhältnissen und Lebenswelten, in die sie hineingeboren werden. Wie schnell und radikal sich diese Umstände verändern können, zeigt ein Blick in die Berliner Geschichte.

1935: Erstes gemeinsames Sportfest der jüdischen Gemeinde- und Privatschulen in Berlin, organisiert nach ihrem Ausschluss von den allgemeinen Berliner Schulsportfesten

1935: Erstes gemeinsames Sportfest der jüdischen Gemeinde- und Privatschulen in Berlin, organisiert nach ihrem Ausschluss von den allgemeinen Berliner Schulsportfesten

von Dr. Nele Güntheroth, Autorin und Kuratorin

Im 20. Jahrhundert wurde Berlin zum Schauplatz großer Umbrüche und war zugleich ein Experimentierfeld der Moderne. Jede Generation von Heranwachsenden machte ihre eigenen Erfahrungen in und mit Berlin in dem „Jahrhundert des Kindes“, wie die schwedische Reformpädagogin Ellen Key 1902 ihre programmatische Schrift betitelte. Anstelle tradierter, auf Gehorsam und strengen Strafen beruhenden Erziehungsmuster sollte eine Pädagogik „vom Kinde aus“ treten.

In sozialer Hinsicht prallten Welten aufeinander. So skizziert Walter Benjamin (1892–1940) in seiner „Berliner Kindheit um neunzehnhundert“ das Erleben Berlins aus der Perspektive gutbürgerlicher Geborgenheit, mit eigenem Zimmer und Kindermädchen. Sein Zuhause war eine Villa mit Garten in Berlin-Grunewald. „Kinder aus gutem Hause“ blieben beim Unterricht unter ihresgleichen, eingeschult an speziellen Vorschulen, lernten sie anschließend am Gymnasium oder Lyzeum. Dafür zahlten die Eltern Schulgeld.

Extrem anders war das Leben im Norden und Osten Berlins – im „Milljöh“, wie Heinrich Zille (1858–1929) es dokumentierte. In beengten Wohnungen mit Küche, Zimmer und manchmal noch Kammer wurde häufig auch Heimarbeit verrichtet oder es wurden tagsüber Betten an Schlafburschen vergeben. Obwohl das Kinderschutzgesetz von 1903 die gewerbliche Kinderarbeit einschränkte, verrichteten Kinder in erheblichem Maße Lohnarbeit. Oft kamen sie müde in der Schule an, weil sie bereits morgens Zeitungen oder Milch ausgetragen hatten.

Speisung für arme Kinder in Berlin, 1924

Speisung für arme Kinder in Berlin, 1924

Krankheiten wie Rachitis oder Tuberkulose waren weit verbreitet. Die schlechte Schulgesundheit veranlasste die Berliner Schulverwaltung im Jahr 1900 dazu, Schulärzte einzustellen. Nach einer 1906 von dem Kinder- und Schularzt Leopold Bernhard (1866–1943) in Berlins Mitte durchgeführten Umfrage unter 6551 Gemeindeschülerinnen und -schülern lebte die Hälfte aller Kinder mit drei oder vier Personen in einem Zimmer und nur ein Drittel der Kinder hatte ein eigenes Bett. Der Erste Weltkrieg hatte die sozialen Probleme weiter verschärft. In seiner Reportage „Die Kinderhölle von Berlin“ (1920) dokumentiert Harry Graf Kessler (1868–1937) dieses Elend und ruft Berliner Firmen auf, über die von den Quäkern eingeführte Schulspeisung hinaus Unterstützungen für Kinder zu ermöglichen.

Unter dem Druck der Verhältnisse erlangten seit dem Ende des 19. Jahrhunderts entwickelte reformpädagogische Vorstellungen und sozialdemokratische Schulkonzepte in der Weimarer Republik praktische Relevanz. Die allgemeine Volksschule als Basis eines durchlässigen Schulwesens wurde Verfassungsgrundsatz (Artikel 146). Das 1920 folgende Reichsschulgesetz mit der Errichtung der vierjährigen Grundschule und der Aufhebung der Vorschulen gilt als eine schulpolitische Weichenstellung
für mehr Bildungsgerechtigkeit – die Basis für eine demokratische Gesellschaft.

Reformwillige Kräfte in Berlin gaben sich damit nicht zufrieden und begründeten insbesondere auch im Bereich der öffentlichen Volksschule einige herausragende Beispiele einer reformpädagogischen Schul- und Unterrichtspraxis. Im November 1918 wurde der Religionszwang in der Schule aufgehoben. Es entstanden in Berlin über 50 weltliche Schulen beziehungsweise sogenannte Sammelschulen für die vom Religionsunterricht abgemeldeten Kinder. Die Lehrerkollegien setzten auf ein humaneres Lehrer-Schüler-Verhältnis und eine neue Unterrichtspraxis. Mädchen und Jungen lernten gemeinsam, die Prügelstrafe und das starre Bankreihensystem wurden abgeschafft.

Lebensgemeinschaftsschulen boten als Versuchsschulen darüber hinaus Gelegenheit, auf die Selbsttätigkeit der Lernenden zielende Arbeitsformen zu erproben, Gemeinschaftsleben zu praktizieren und neue Lehrinhalte einzubeziehen. Nach diesen Prinzipien schuf Fritz Karsen (1885–1951) die international beachtete Karl-Marx-Schule in Neukölln, eine Art Gesamtschule, die alle Schularten vom ersten Schuljahr bis zum Abitur vereinte. Die dafür von Bruno Taut (1880–1938) entworfene völlig neuartige Schulanlage konnte Ende der 1920er-Jahre nicht mehr realisiert werden.

Ein gewaltiger Rückschritt im Bereich von Bildung und Erziehung vollzog sich während der NS-Zeit. Sozialdemokratische Schulpolitik und Reformbestrebungen im Berliner Schulwesen fanden mit dem Machtantritt Hitlers ihr jähes Ende. Bereits im Frühjahr 1933 wurden 2.300 Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher wegen ihrer jüdischen Herkunft oder als politisch unerwünschte Personen entlassen. Vererbungslehre und Rassenkunde wurden 1935 in den Unterricht eingeführt, Antisemitismus und Rassismus systematisch in der Schule verbreitet. Die Aktivitäten der Kinder wurden zunehmend im Sinne der NS-Ziele zusammengefasst und in deren Richtung gelenkt, Kindheit durchorganisiert und instrumentalisiert.

Vor Ruinen spielende Kinder auf dem Savignyplatz, 1946

Vor Ruinen spielende Kinder auf dem Savignyplatz, 1946

Der reformpädagogische Gedanke gleichen Bildungszugangs für alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft wurde nationalsozialistisch uminterpretiert. Vorhandene Klassengegensätze sollten äußerlich zum Verschwinden gebracht, das Bedürfnis nach Gemeinschaft durch NS-Organisationen wie Jungvolk und Jungmädelbund, durch Veranstaltungen und im Lehrbetrieb der Schulen gefördert werden. Die Basis der hier entstehenden „Volksgemeinschaft“ war eine Einteilung in erwünschte oder unerwünschte und schließlich verfolgte gesellschaftliche Gruppen. Kinder aus jüdischen Familien und von Sinti und Roma erfuhren Diskriminierung und Ausgrenzung.

Der Ausschluss jüdischer Schülerinnen und Schüler aus den öffentlichen Schulen begann im April 1933: Lehrkräfte demütigten sie und hetzten Mitschülerinnen und Mitschüler gegen sie auf. Nach den Novemberpogromen 1938 war jüdischen Schülerinnen und Schülern der Besuch öffentlicher Schulen untersagt. Sie lernten fortan ausschließlich an jüdischen Privat- und Gemeindeschulen, die angesichts der Ausgrenzung erweitert oder eingerichtet wurden. Nach Kriegsbeginn 1939 waren Flucht oder Ausreise kaum noch möglich. 1942 wurde die Unterrichtung jüdischer Kinder gänzlich verboten. Die meisten Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte wurden deportiert und ermordet.

Der Krieg veränderte das Leben in Berlin nachhaltig. 1940 waren bereits 110 Schulobjekte für Kriegsbelange zweckentfremdet, 1943 begann die Kinderlandverschickung, wie man diese Evakuierung nannte. Regulärer Unterricht fand kaum noch statt. Im Frühjahr 1944 waren sämtliche allgemeinbildenden Schulen nach außerhalb in „nicht luftgefährdete Gebiete“ außerhalb Berlins verlegt.

Die Neuorganisation des Schulunterrichts nach Kriegsende 1945 war eine riesige Herausforderung. Viele Kinder waren körperlich und seelisch verwahrlost, hatten eine lange Flucht hinter sich oder kehrten aus den Kinderlandverschickungslagern zurück. Nazi-Lehrkräfte wurden entlassen, Lehrmaterial mit nazistischen oder militaristischen Inhalten wurde ausgesondert und zerstörte Schulen wurden behelfsmäßig hergerichtet. Am Ende des Schuljahres 1945/46 gab es 4.700 winterfeste Klassenräume, unterrichtet wurde in mehreren Schichten.

In diesem Gebäude in der Radicke Straße in Adlershof wurde 1920 die erste weltliche Schule Preußens eingerichtet

In diesem Gebäude in der Radicke Straße in Adlershof wurde 1920 die erste weltliche Schule Preußens eingerichtet

Zur Demokratisierung der Schule forderten die vier Besatzungsmächte eine Umgestaltung des gesamten Bildungswesens. In Anknüpfung an Bestrebungen aus der Weimarer Zeit wurde die zwölfjährige Einheitsschule zum Kern des „Schulgesetzes für Groß-Berlin“, das im Juni 1948 von den Alliierten in Kraft gesetzt wurde. In einer Vorbemerkung heißt es dazu: „Dieses Einheitsschulgesetz ist eine revolutionäre Tat. … Soziale Gerechtigkeit! Schulgeld-, Lehrmittelfreiheit und Erziehungsbeihilfen beseitigen die Bildungsvorrechte der Vergangenheit. Kein Almosen! … Jeder Schüler hat Anspruch auf Förderung. Eignung und Bildungswille allein entscheiden.“
Die angestrebte Reform war angesichts der realen Situation nur teilweise umsetzbar. Das Schulwesen in Ost und West entwickelte sich nach der Spaltung Berlins nach jeweils eigenen Vorgaben. Im Westen setzte sich das dreigliedrige Schulsystem durch, im Osten die Einheitsschule.

Heute ist das Berliner Schulsystem vielfältig organisiert. Die sechsjährige Grundschule als besonderes Merkmal der Berliner Schule geht auf die bildungspolitischen Absichten von 1948 zurück. Nach der Grundschule können Schülerinnen und Schüler zwischen unterschiedlichen weiterführenden Schulformen wählen und in allen Schulformen sind individuelle Bildungswege und Abschlüsse möglich.

„Icke, dette, kieke mal“ ist zum Ende des 20. Jahrhunderts kaum mehr zu hören, denn das Berlinern ist bei Kindern unüblich geworden. Der Wortsinn „Schau, das bin ich!“ dagegen – Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit besonderen Bedürfnissen wahrzunehmen – ist anerkannt.

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin
- Senatskanzlei -

Redaktion Zeitschrift aktuell

Amelie Müller