Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und wo im
Programmgebiet Stadtumbau West am Kreuzberger Spreeufer eine ungedeckte
Sportanlage errichtet werden kann.
Der BVV soll bis zur Maisitzung
berichtet werden.
Begründung:
Im Dezember 2006 ist die Sportanlagenstatistik Berlin 2005
(Stichtag 31.12.2005) durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport
veröffentlicht worden. Hiermit wurde bekannt, dass
Ungedeckte Sportanlaqen
(dazu zählen Sport‑ und Tennisplätze, 400m‑Rundlauf‑bahnen und Leichtathletikanlagen)
Mit einem Versorgungsgrad von
lediglich 32,24 % liegt der Bezirk an letzter Stelle im Berliner Vergleich. Den
vorletzten Platz nimmt Marzahn‑Hellersdorf mit 44,85% ein, dann folgt Mitte mit
47,48%. Alle anderen Bezirke liegen zum Teil deutlich über 50%. Der
Landesdurchschnitt ist mit 61,4% angegeben.
Gedeckte Sportanlagen
(dazu zählen hauptsächlich Sporthallen sowie Konditions‑, Kraft‑ und Mehrzweckräume)
Auch hier nimmt der Bezirk mit einer
Versorgung von 48,74% den letzten Platz ein. Es folgt der Bezirk Mitte mit
49,07%. Die anderen Bezirke liegen überwiegend bei mehr als 60%. Der Berliner
Durchschnitt liegt hier wie bei den ungedeckten Sportanlagen ebenfalls bei
61,4%.
Im Zusammenhang mit der
gegenwärtigen Diskussion um den Fichtebunker müssen alle Möglichkeiten geprüft
werden, um den Versorgungsgrad bei ungedeckten Sportanlagen zu verbessern.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache DS/0188/III wird mehrheitlich angenommen
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur
Kenntnis genommen.
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 23.05.07 mit der Drucksache DS 0188/III– Zusätzliche
ungedeckte Sportstätte im Bezirk folgendes Ersuchen an das Bezirksamt
gerichtet:
„Die Bezirksverordnetenversammlung bittet das
Bezirksamt zu prüfen, ob und wo im Programmgebiet Stadtumbau West am
Kreuzberger Spreeufer eine ungedeckte Sportanlage errichtet werden kann.
Hierzu wird berichtet:
Das Programmgebiet Stadtumbau-West
liegt im Ortsteil Kreuzberg und umfasst den Spreeuferbereich zwischen
Schillingbrücke und Lohmühleninsel. Die Überlegung einer Programmanmeldung für
eine ungedeckte Sportanlage setzt voraus, dass die materiellen sowie planungs-
und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Unbebaute Grundstücke bzw.
Grundstücke mit städtebaulichen Neuordnungsbedarf im
Programmgebiet Stadtumbau-West sind:
1. (Nördliche) Lohmühleninsel
(Planungsrecht: BNP i.V. BO 58 „Gewerbegebiet“). Im
wesentlichen 2 Privatgrundstücke mit
gewerblichen Betriebsstätten. Nach Auskunft der
Betriebe ist keine Betriebsaufgabe
geplant.
2. Grundstück der IVG, Schlesische
Str. 33/34 (bestandskräftiger B-Plan 2-5 und BG). Nach
Auskunft der für diesen B-Plan
zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der
IVG ist keine Änderung der
Baukonzeption geplant.
3. Grundstück der Spedition Zapf,
Köpenicker Str. 12-14 (BNP i.V. BO 58 „Industriegebiet“).
Nach Auskunft des Unternehmens ist
zur Zeit keine Änderung geplant.
4. Ehemalige Velvetfabrik, Köpenicker
Str. 20 (BNP i.V. BO 58 „Gewerbegebiet“).
Privatgrundstück mit langjähriger
Vermietung an Exil. Geringes Nachverdichtungspotential.
5. Grundstück der BEHALA, Köpenicker
Str. 21-29 (bestandskräftiger B-Plan VI-77). Zielsetzung
der städtebaulichen Neuordnung ist
„Mischgebiet“ mit hohem Anteil von Wohnen. Unter
Berücksichtigung einer noch
abzustimmenden breiteren Uferpromenade und eines
„Spreefensters“, als Anbindung der
Köpenickerstraße zum Spreeufer, ist schon flächenmäßig
die Einfügung einer „ungedeckten
Sportanlage“ nicht möglich. Darüber hinaus wäre sie auch
planungsrechtlich nicht konfliktfrei
mit der geplanten Wohnungsnutzung vereinbar.
Vor diesem Hintergrund muss
festgestellt werden, dass weder die materiellen, noch planungs- und
eigentumsrechtlichen Voraussetzungen im Programmgebiet vorliegen, eine
zusätzliche ungedeckte Sportstätte zu planen bzw. zu errichten. Insoweit ergibt
sich auch keine Möglichkeit, eine Anmeldung im Förderprogramm Stadtumbau-West
vorzunehmen.
Wir bitten, den Beschluss damit als
erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung:
a)
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b)
Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine
Berlin, den 05.03.2009
Dr. Franz
BVV
25.03.09
.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse Sport, Stadtplanung und Bauen
(ff.)
StadtBau
22.04.09
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur
Kenntnis genommen.
BVV
29.04.09
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.