Drucksache - DS/1258/III
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wer ist für die Beseitigung von Moosgraffiti und in welchem Zeitraum nach der Entdeckung an öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Straßenland zuständig?
2. Wird das Bezirksamt gegen die dazu aufrufende Bundesvereinigung Strafantrag wegen Anstiftung zur Sachbeschädigung stellen?
3. Wird das Bezirksamt für die Kosten der Beseitigung die dazu aufrufende Bundesvereinigung in Anspruch nehmen?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 04.05.09 Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice - 3260 - Stadtraträtin
Herrn Thomas Diener Bezirksverordneten über Frau Burkert-Eulitz Bezirksverordnetenvorsteherin
Betr. Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 1258/III - Beseitigung von Moosgraffiti
Sehr geehrter Herr Diener,
Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 29.04.2009 beantworte ich wie folgt:
1. Wer ist für die Beseitigung von Moosgraffiti und in welchem Zeitraum nach der Entdeckung an öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Straßenland zuständig? Antwort: Für die unverzügliche Beseitigung von jeglichem Graffiti ist die jeweilige Haus- bzw. Vermögensverwaltung zuständig.
2. Wird das Bezirksamt gegen die dazu aufrufende Bundesvereinigung Strafantrag wegen Anstiftung zur Sachbeschädigung stellen? Antwort: Eine Anstiftung zur Sachbeschädigung liegt hier u.E. nicht vor und würde von der Verwaltung demzufolge auch nicht angezeigt werden, sondern erst die tatsächliche Straftat der Sachbeschädigung bzw. der Graffitianbringung. Moosgraffiti sind - so der Hinweis zu der Kampagne - "nur auf dem eigenen Grundstück oder mit Zustimmung des Grundstücksbesitzers durchzuführen."
3. Wird das Bezirksamt für die Kosten der Beseitigung die dazu aufrufende Bundesvereinigung in Anspruch nehmen? Antwort: Nein, eine Inanspruchnahme auf Kostenersatz ist lediglich gegenüber dem zu ermittelnden Straftäter möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Kalepky Dez BWI
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