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Drucksache - DS/0703/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie die Präventionsarbeit gegen Überschuldungsgefahren
von Haushalten durch ein Pilotprojekt in den Schulen des Bezirks gestärkt
werden kann. Das Modellprojekt soll von fachlich ausgebildetem Personal
durchgeführt werden und grundlegende Kenntnisse über den Umgang mit Geld
vermitteln, um damit einen nachhaltigen Beitrag gegen die Gefahren der
Überschuldung von Jugendlichen und ihren Familien zu leisten. Darüber
hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, mit der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung darüber Gespräche führen, wie der Themenkomplex
"Kompetenter Umgang mit Geld" als Querschnittsthema in den
Rahmenlehrplänen ab Stufe 6 verbindlich festgeschrieben und in den
Unterrichtsmaterialien verankert werden kann. Begründung: Nach
verschiedenen Erhebungen sind gegenwärtig ca. 17% aller Haushalte in
Friedrichshain/Kreuzberg überschuldet. Damit gehört unser Bezirk zu den
Berliner Bezirken mit der höchsten Verschuldungsquote, und offensichtlich
steigt diese sogar noch weiter an. Die drei bezirklichen Beratungsstellen haben
in 2007 ca. 10.000 Beratungsgespräche geführt. Die Wartezeit bei
Terminvereinbarungen für individuelle Gespräche liegt z.Zt. allerdings bei 4,2
Monaten. Überdurchschnittlich
hoch bei den Überschuldeten ist der Anteil der Personen ohne Berufsausbildung
(56% bei der Schuldnerberatungsstelle der AWO), der Erwerbslosen und der
Einwohner mit Migrationshintergrund. In erheblichem Maße gehören
Arbeitslosigkeit, unwirtschaftliche Haushaltsführung und Erfahrungen mit
gescheiterter Selbständigkeit zu den Ursachen. In der Schuldnerberatungsstelle
der AWO liegt die durchschnittliche Höhe der Schulden aller festen Klienten bei
25.005 Euro pro Haushalt, bei durchschnittlich 7,76 Gläubigern. Besonders
alarmierend ist der stetig wachsende Anteil von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
mit Verschuldungsproblematik. Sie können vor allem durch eine früh ansetzende
und inhaltlich intensivierte Präventionsarbeit vor langfristigen
Schuldner'karrieren' bewahrt werden. Sowohl die
Informationsangebote der drei Beratungsstellen in den JobCentern wie auch die
4-stündige Unterrichtseinheit, die sie in Schulen durchführen tragen wesentlich
zur Aufklärung bei, können aber als präventive Maßnahmen nicht ausreichen. Die
hohe Zahl überschuldeter Haushalte in unserem Bezirk ist vielmehr auch ein
deutliches Signal dafür, dass grundlegende Kenntnisse über den Umgang mit Geld
und der Kreditwirtschaft häufig nicht vorhanden sind. Diese sind aber
unabdingbarer denn je, insbesondere in einem Bezirk mit überdurchschnittlich
hoher Erwerbslosigkeit und Armut. Eine
nachhaltige Präventionsarbeit setzt sinnvoll in den Schulen an, dass sie von
hier aus auch in die Familien hineinzuwirken vermag. Die Senatsverwaltung hat
bisher nicht angemessen auf diese Problematik reagiert, obgleich der
selbstkontrollierte und verantwortliche Umgang mit Geld und die Vermeidung von
Überschuldung zu den wesentlichen Lebenskünsten unserer Zeit gehören. Das
Fehlen dieser Problematik in den Lehrplänen bedeutet, dass die Schulen hier
explizit eine Bildungslücke produzieren. Deshalb ist es ratsam, weiter darauf
hinzuwirken, dass der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung den
Themenkomplex in den Rahmenlehrplänen verbindlich festschreibt. Es wird
angeregt, dass dieser ein entsprechendes Fortbildungs- und Schulungsprogramm
für Lehrkräfte initiiert. Dabei
sollen die Erfahrungen aus den Projekten in anderen Bundesländern
(Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen) berücksichtigt
werden. Unser
Bezirk hat dringenden Handlungsbedarf für eine bessere Prävention gegen
Überschuldung, zumal die bezirklichen Beratungsstellen bereits voll ausgelastet
sind. Es führt
kein Weg vorbei an der Einstellung weiterer Fachkräfte. Dies kann kurzfristig
nur im Rahmen eines Pilot/Modellprojekts realisiert werden, bei dem eventuell
auch ehrenamtlich Tätige oder andere Multiplikatoren einbezogen werden könnten.
Hierbei ist, wie in anderen Bundesländern, an die Einbeziehung auch von
Kreditinstituten und Wirtschaftsverbänden oder -branchen, die
überdurchschnittlich häufig als Gläubiger bei Jugendlichen auftreten, zu
denken, etwa an die Mobilfunkbranche. Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Der
Antrag wird in die Ausschüsse für Schule, Integration und Migration, Soziales
und Gesundheit ff. überwiesen. IntMig
15.05.2008: DS vertagt. IntMig
19.06.08 Der
Ausschuss für Integration und Migration empfiehlt dem federführenden Ausschuss
Soz/Ges der BVV zu empfehlen, dieser Drucksache zuzustimmen Ausschuss
für Soziales und Gesundheit Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie die Präventionsarbeit gegen
Überschuldungsgefahren von Haushalten in den Schulen des Bezirks gestärkt
werden kann. Das Präventionsprojekt soll von fachlich ausgebildetem Personal
durchgeführt werden und grundlegende Kenntnisse über den Umgang mit Geld
vermitteln, um damit einen nachhaltigen Beitrag gegen die Gefahren der
Überschuldung von Jugendlichen und ihren Familien zu leisten. Darüber
hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, mit der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung darüber Gespräche führen, wie der Themenkomplex
"Kompetenter Umgang mit Geld" als Querschnittsthema in den
Rahmenlehrplänen ab Stufe 6 verbindlich festgeschrieben und in den
Unterrichtsmaterialien verankert werden kann. BVV
24.09.2008 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie die Präventionsarbeit gegen
Überschuldungsgefahren von Haushalten in den Schulen des Bezirks gestärkt
werden kann. Das Präventionsprojekt soll von fachlich ausgebildetem Personal
durchgeführt werden und grundlegende Kenntnisse über den Umgang mit Geld
vermitteln, um damit einen nachhaltigen Beitrag gegen die Gefahren der
Überschuldung von Jugendlichen und ihren Familien zu leisten. Darüber
hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, mit der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung darüber Gespräche führen, wie der Themenkomplex
"Kompetenter Umgang mit Geld" als Querschnittsthema in den
Rahmenlehrplänen ab Stufe 6 verbindlich festgeschrieben und in den
Unterrichtsmaterialien verankert werden kann. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.09.08 mit der Drucksache DS/703/III folgendes Ersuchen an das Bezirksamt gerichtet: Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie die Präventionsarbeit gegen Überschuldungsgefahren von Haushalten in den Schulen des Bezirks gestärkt werden kann. Das Präventionsprojekt soll von fachlich ausgebildetem Personal durchgeführt werden und grundlegende Kenntnisse über den Umgang mit Geld vermitteln, um damit einen nachhaltigen Beitrag gegen die Gefahren der Überschuldung von Jugendlichen und ihren Familien zu leisten. Darüber hinaus wird das Bezirksamt beauftragt, mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung darüber Gespräche führen, wie der Themenkomplex "Kompetenter Umgang mit Geld" als Querschnittsthema in den Rahmenlehrplänen ab Stufe 6 verbindlich festgeschrieben und in den Unterrichtsmaterialien verankert werden kann. Hierzu wird berichtet: Im Jahr 2008 sind Zuwendungen von insgesamt über 670.000 Euro an die drei Schuldnerberatungsstellen im Bezirk gezahlt worden. Präventionsarbeit ist grundsätzlich auch Aufgabe der zuwendungsfinanzierten Schuldnerberatung. In den Zuwendungsbescheiden ist nicht festgelegt, wie und zu welchem Anteil präventive Arbeit zu leisten ist. Da die zur Verfügung stehenden Zuwendungsmittel begrenzt sind, kann eine Finanzierung von präventiver Schuldnerberatung im wünschenswerten Umfang durch den Bezirk nicht gewährleistet werden. Der Anteil präventiver Arbeit am Angebot der im Bezirk befindlichen Schuldnerberatungsstellen ist somit eine Frage der Abwägung und Prioritätensetzung. Alle drei Beratungsstellen des Bezirks leisten seit mehreren Jahren in vielfältiger Form Präventionsarbeit. Der Bedarf ist groß. Für 2007 wurde von den Trägern der Schuldnerberatungsstellen AWO Friedrichshain- Kreuzberg e.V., Dilab e.V. und dem Diakonischen Werk Berlin Stadtmitte e.V. erstmalig ein gemeinsamer Präventionsbericht vorgelegt. Da die Schuldnerberatungsstellen vorrangig den laufenden Beratungsbedarf des Bezirks für konkrete Schuldner- und Insolvenzberatung abzudecken haben und auch hier schon Wartezeiten nicht vermeidbar sind, kann nur ein Teil der Nachfrage nach Prävention abgedeckt werden. Schätzungen der drei Beratungsstellen zufolge wird ca. 10 %. für präventive Arbeit allgemein aufgewendet. Diese erfolgt auf vielfältigste Weise, z.B. durch Veröffentlichung von Ratgebern, Bereitstellung von Medien, Präsenz des Beratungsbusses und von Infoständen, Beratung und Fortbildung professioneller HelferInnen, Schulung von BürgerInnen aber auch durch Mitarbeit in der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin. Die Schuldnerberatungsstellen entwickeln auch Informationsmaterialien und Unterrichtsmodule und gehen damit an die Schulen im Bezirk. Am OSZ Handel in der Wrangelstraße finden Besuche durch die Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte e.V. derzeit systematisch und längerfristig statt. Bei allen anderen Schulen kann dies nur unregelmäßig und auf Anfrage geleistet werden, da die Kapazitäten der Schuldnerberatungsstellen begrenzt sind. Die Schuldnerberatungsstellen gehen übereinstimmend davon aus, dass das Thema „Finanzkompetenz“ bzw. „Umgang mit Geld“ langfristig in die Rahmenlehrpläne aller Oberschularten gehört, da es vielen Jugendlichen zuhause nicht vermittelt wird. Auch in den Medien finden sie hierzu keine bzw. keine ausreichend ansprechende und kompetente Aufbereitung der Problematik. Bei Auftreten weiterer Risikofaktoren (z.B. kein Schul- oder Berufsausbildungsabschluss, Arbeitslosigkeit etc.) ist die Gefahr groß, als Erwachsene in die Schuldenfalle zu geraten. Die Schuldnerberatungsstellen gehen davon aus, dass durch die Behandlung der Thematik an Schulen die Anzahl künftiger Verschuldungskarrieren minimiert werden kann. Die Zielgruppe der Schuldnerberatungsstellen an Schulen sind die 14- bis 16-Jährigen, also die 8. und 9. Klasse). Für sie sind verschiedene Unterrichtsmodule entwickelt worden. Ein besonders niedrigschwelliges Unterrichtsmodul umfasst eine Unterrichtseinheit von zwei Schulstunden und wird direkt in der Beratungsstelle durchgeführt (die Schülerinnen und Schüler gehen dorthin). Den Lehrkräften wird weiterführendes Material mitgegeben. Ein anderes Unterrichtsmodul umfasst zwei Einheiten zu je zwei Schulstunden und wird in der Schule durchgeführt. Im Rahmen eines Modellprojekts zum Thema „Schuldenprävention bei Jugendlichen“, welches von der Senatsverwaltung Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz finanziert wird, entwickelt und erprobt die für Charlottenburg-Wilmersdorf zuständige Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werks Steglitz- Zehlendorf an Charlottenburg- Wilmersdorfer Gymnasien und Realschulen bis zu den Sommerferien 2009 ein neues Unterrichtsmodul (4 Einheiten im Wochenabstand bei 14- bis 16-Jährigen). Im weiteren Verlauf des Modellprojekts- mit Beginn des neuen Schuljahres bis Ende 2009 sollen MultiplikatorInnen geschult werden. Als Zielgruppe dieses Angebots stehen Haupt- und GrundschullehrerInnen aus allen Berliner Bezirken im Focus. In Frage kommen jedoch auch SozialarbeiterInnen oder andere Professionen, die berufsfördernd bzw. berufsbegleitend mit Jugendgruppen arbeiten. Die Arbeiterwohlfahrt Friedrichshain-Kreuzberg e.V. führt mit Restmitteln dieses Projekts seit 14.11.08 bis 31.01.09 einen Wettbewerb an drei Hauptschulen in unserem Bezirk durch. Dabei sollen die Jugendlichen selbst benennen, welche Themen sie interessieren und mit welchen Medien sie zu begeistern sind. Ihre Ideen sollen dann künstlerisch professionell umgesetzt werden. Die Stärkung der Präventionsarbeit gegen Überschuldungsgefahren kann aufgrund fehlender Mittel von Seiten des Bezirks nicht in Form von finanzieller Unterstützung erfolgen. Eine Möglichkeit ist jedoch der Einbezug in EU- Projekte, also die Unterstützung bei der Aquise von Drittmitteln. Ein Beispiel hierfür ist das Projekt "FINALIST - Financial Literacy Stimulation", gefördert aus dem EU-Aktionsprogramm zur Erwachsenenbildung "Grundtvig", an welchem Partner aus 5 Staaten (Griechenland, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Zypern) beteiligt sind. Koordinierende Einrichtung ist das Forschungszentrum der Universität Piräus (Griechenland) Das Projekt mit einer Laufzeit von zwei Jahren hat am 1.1.2008 begonnen. Schwerpunkt der Berliner Beteiligung unter Mitwirkung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg mit den Abteilungen Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt und Gesundheit, Soziales und Beschäftigung, der Fachhochschule für Recht und Verwaltung sowie der Schuldnerberatungsstellen des AWO Friedrichshain- Kreuzberg e.V. und des Dilab e.V. ist die Entwicklung und Erprobung von Qualifizierungsmodulen zur Vermeidung von Verschuldung (insbesondere für die Altersgruppe U 25). Diese Module sollen möglichst im Rahmen von Maßnahmen des JobCenters umgesetzt werden, z. B. als Qualifizierungsanteile von MAE- Maßnahmen. Ziel des Projekts ist es, die Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Geld von Personen benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu stärken. Hierbei handelt es sich zwar nicht explizit um präventive Schuldnerberatung an Schulen, doch stellt das Projekt eine wertvolle Ergänzung zur im Bezirk bestehenden Präventionsarbeit gegen Überschuldungsgefahren von Haushalten im Bezirk dar. Das Bezirksamt Friedrichshain-
Kreuzberg unterstützt das Anliegen, die Präventionsarbeit gegen
Überschuldung als Regelangebot der Schulen verbindlich in den Unterricht zu
integrieren. In Gesprächen mit der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird immer wieder auf die
Dringlichkeit zur Umsetzung dieser Maßnahme hingewiesen. Da die
Zuständigkeit für die Lehrinhalte eindeutig bei der Senatsverwaltung liegt,
hat das Bezirksamt keinen direkten Einfluss auf die Gestaltung der
Unterrichtspläne. Mit einem Schreiben an den
zuständigen Bildungssenator Hr. Dr. Zöllner haben wir darum gebeten, dafür
Sorge zu tragen, dass weitere geeignete Angebote entwickelt
werden, die Schüler und Schülerinnen zu einem angemessenen Umgang mit Geld zu
befähigen. Die Erfahrungen zeigen, dass beispielsweise in Finnland dank des
eingeführten Schulfaches „Umgang mit Geld“ die Jugendverschuldung
drastisch gesenkt werden konnte. Es sollte durch die zuständige
Senatsverwaltung geprüft werden, inwieweit die Implementierung eines solchen Themenkomplexes in
den Regelunterricht in Berlin möglich ist, welche Voraussetzungen dafür
geschaffen werden müssten bzw. welche Alternativen umsetzbar wären, um eine
Verbesserung der geschilderten Situation zu erreichen. Auf Grund der gesellschaftlichen
Entwicklungen wird der Bedarf Kindern und Jugendlichen zum Thema
„Kompetenter Umgang mit Geld“ Hilfe und Unterstützung zu geben, immer größer.
Die zahlreichen Beratungsangebote können einerseits dem steigenden Bedarf nicht
immer gerecht werden. Andererseits ist ein Beratungsangebot immer
freiwillig und erreicht präventiv nicht in Gänze die Zielgruppe der Kinder und
Jugendlichen. Es ist darauf hinzuweisen,
dass sich Schulen beim Thema Schuldnerberatung sehr um Aufklärung im Rahmen
ihrer Möglichkeiten bemühen, z.B. als Bestandteil des
Sozialkundeunterrichts, der sich wie in allen anderen Fächern auch, aus einem Anteil von 60%
für den festgesetzten Rahmenplan und 40% zur Vertiefung/Erweiterung des
Unterrichtinhaltes dient oder eben auch zur Behandlung von aktuellen Themen
genutzt werden kann. Fortbildungsangebote der
Regionalen Fortbildung für LehrerInnen in Friedrichshain- Kreuzberg beziehen das
Thema „Umgang mit Geld“ z.B. in ihre Fortbildungsmodule der Sekundarstufe I im
Rahmen der Sprachförderangebote für den Unterricht (7.8.9.Klasse- Sich
orientieren) oder in den Sozialkundeunterricht (Themenfeld Wirtschaft und
Arbeitsleben) ein. Gleichzeitig ist dieses Thema in den Fächern Arbeitslehre und
Berufsorientierung Bestandteil des Unterrichts. Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 Abs 1 BezVG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine Berlin, den 21.01.09 Dr. Schulz Knut Mildner-Spindler Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse Schule, IntMig, SozGes ff. IntMig
12.03.09 Der
Ausschuss IntMig empfiehlt dem ff AS SozGes, der BVV zu empfehlen, die Ds
703/III zur Kenntnis zu nehmen. Schule
18.02.09 Der
Ausschuss Schule empfiehlt dem ff AS SozGes, der BVV zu empfehlen, die DS
703/III zur Kenntnis zu nehmen. SozGes
23.04.2009 Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. BVV
29.04.09 Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt: Die
Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen. |
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