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Drucksache - DS/1244/III
Ich frage das Bezirksamt: 1.
Sind
Informationen zutreffend, dass das „Festival Berlin lacht“/“Kreuzberg lacht“
Keine Genehmigung zur Nutzung der Grünflächen am Mariannenplatz erhält? 2.
Wenn
ja, warum nicht? 3.
Welche
rechtlichen Voraussetzungen gelten für die Vergabe von Grünflächen? Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 04.05.09 Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice
- 3260 – Stadtraträtin Herrn Björn Eggert Bezirksverordneten über Frau Burkert-Eulitz Bezirksverordnetenvorsteherin
Betr. Schriftliche
Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 1244/III – Warum darf Kreuzberg nicht
mehr lachen? Sehr geehrter Herr Eggert, Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom 29.04.2009 beantworte ich wie folgt: 1. Sind Informationen
zutreffend, dass das „Festival Berlin lacht“/“Kreuzberg lacht“ Keine Genehmigung zur
Nutzung der Grünflächen am Mariannenplatz erhält? Antwort: Ja, das stimmt. 2. Wenn ja, warum
nicht? 3. Welche rechtlichen
Voraussetzungen gelten für die Vergabe von Grünflächen? Antworten zu 2 und 3 Der Mariannenplatz ist eine
durch Gesetz geschützte öffentliche Grünanlage (Grünanlagengesetz) und zugleich
ein eingetragenes Gartendenkmal (Berliner Denkmalschutzgesetz). Mit der Entscheidung für eine aufwendige
denkmalgerechte Instandsetzung war auch die Schlussfolgerung verbunden, dass
künftig Veranstaltungen dort nur noch in eingeschränktem Maße stattfinden
können. Grundsätzlich sollte ohnehin in jeder Parkanlage
möglichst nur eine größere Sondernutzung pro Jahr stattfinden wegen der
notwendigen Regenerationszeit, die eine Rasenfläche braucht. Beim Mariannenplatz ist dies das Myfest. Der Antragsteller/Veranstalter von „Berlin
lacht“ hat sich in der Vergangenheit als wenig zuverlässig präsentiert und
Auflagen (Reinigung der Veranstaltungsfläche, Befahrverbot der
Vegetationsflächen...) nicht eingehalten. Daher ist er vom Ordnungsamt auch
rechtskräftig mit einem Bußgeld belegt worden. Der Bezirk hat dem Antragsteller zur
Durchführung seiner Veranstaltung für den Juni 2009 außerhalb der geschützten
Grünanlagen, d.h. auf dem öffentlichem Straßenland Flächen angeboten. Im
November 2008 schriftlich, am Anfang des Jahres auch noch einmal mündlich. Es
geht dabei um die Mariannenstraße, den Kreuzungsbereich
Mariannenstraße/Muskauer Straße und den Feuerwehrbrunnen, da für ihn auch die
Kulisse des Bethanien wichtig ist. Davon wollte der Antragsteller jedoch keinen
Gebrauch machen. Bisher beharrt er auf einer Veranstaltungsgenehmigung für den
Mariannenplatz, obwohl gemäß § 6 (5) Grünanlagengesetz u.a. zu prüfen ist, ob
andere Standorte eine geringere Beeinträchtigung der Anlagen zur Folge haben.
Alternativstandorte wurden von dem Antragsteller bisher nicht in Erwägung
gezogen. Aus diesem Grund konnt der Antrag nur versagt werden. Die bisherigen Gespräche sind in enger
Abstimmung mit dem Ordnungsamt erfolgt. Wir werden dem Antragsteller jetzt noch
einmal unser Angebot schriftlich darstellen. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
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