Drucksache - DS/1244/III  

 
 
Betreff: Warum darf Kreuzberg nicht mehr lachen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Eggert, Björn 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.                   Sind Informationen zutreffend, dass das „Festival Berlin lacht“/“Kreuzberg lacht“ Keine Genehmigung zur Nutzung der Grünflächen am Mariannenplatz erhält?

 

2.                   Wenn ja, warum nicht?

 

3.                   Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für die Vergabe von Grünflächen?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                      04.05.09

Abt. Bauen, Wohnen und Immobilienservice                                                 - 3260 –

Stadtraträtin

 

 

 

Herrn Björn Eggert

Bezirksverordneten

über

Frau Burkert-Eulitz

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


Betr. Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 1244/III – Warum darf Kreuzberg nicht mehr lachen?

 

 

 

Sehr geehrter Herr Eggert,

 

Ihre o.g. Mündliche Anfrage vom  29.04.2009 beantworte ich wie folgt:

 

1. Sind Informationen zutreffend, dass das „Festival Berlin lacht“/“Kreuzberg lacht“ Keine

Genehmigung zur Nutzung der Grünflächen am Mariannenplatz erhält?

Antwort:

Ja, das stimmt.

 

2. Wenn ja, warum nicht?

3. Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für die Vergabe von Grünflächen?

Antworten zu 2 und 3

Der Mariannenplatz ist eine durch Gesetz geschützte öffentliche Grünanlage (Grünanlagengesetz) und zugleich ein eingetragenes Gartendenkmal (Berliner Denkmalschutzgesetz).

Mit der Entscheidung für eine aufwendige denkmalgerechte Instandsetzung war auch die Schlussfolgerung verbunden, dass künftig Veranstaltungen dort nur noch in eingeschränktem Maße stattfinden können.

Grundsätzlich sollte ohnehin in jeder Parkanlage möglichst nur eine größere Sondernutzung pro Jahr stattfinden wegen der notwendigen Regenerationszeit, die eine Rasenfläche braucht.

Beim Mariannenplatz ist dies das Myfest.

 

Der Antragsteller/Veranstalter von „Berlin lacht“ hat sich in der Vergangenheit als wenig zuverlässig präsentiert und Auflagen (Reinigung der Veranstaltungsfläche, Befahrverbot der Vegetationsflächen...) nicht eingehalten. Daher ist er vom Ordnungsamt auch rechtskräftig mit einem Bußgeld belegt worden.

Der Bezirk hat dem Antragsteller zur Durchführung seiner Veranstaltung für den Juni 2009 außerhalb der geschützten Grünanlagen, d.h. auf dem öffentlichem Straßenland Flächen angeboten. Im November 2008 schriftlich, am Anfang des Jahres auch noch einmal mündlich. Es geht dabei um die Mariannenstraße, den Kreuzungsbereich Mariannenstraße/Muskauer Straße und den Feuerwehrbrunnen, da für ihn auch die Kulisse des Bethanien wichtig ist.

Davon wollte der Antragsteller jedoch keinen Gebrauch machen. Bisher beharrt er auf einer Veranstaltungsgenehmigung für den Mariannenplatz, obwohl gemäß § 6 (5) Grünanlagengesetz u.a. zu prüfen ist, ob andere Standorte eine geringere Beeinträchtigung der Anlagen zur Folge haben. Alternativstandorte wurden von dem Antragsteller bisher nicht in Erwägung gezogen. Aus diesem Grund konnt der Antrag nur versagt werden.

Die bisherigen Gespräche sind in enger Abstimmung mit dem Ordnungsamt erfolgt. Wir werden dem Antragsteller jetzt noch einmal unser Angebot schriftlich darstellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Jutta Kalepky

Dez BWI

 

 
 

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