Drucksache - DS/1251/III
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Berlin, 05.05.2009 Abteilung Stadtentwicklung, Personal und Gleichstellung Bezirksbürgermeister
Frau Bezirksverordnete Dorit Lorenz über
BVV - Büro
Mündliche Anfrage DS/1251/IIIWohnhochhaus Singerstr. / Ecke Andreastr. Sehr geehrte Frau Lorenz,
Ihre o.g. mündliche Anfrage beantworte ich schriftlich wie folgt:
1. Gibt es neue Informationen des Bezirksamtes zur Zukunft des Wohnhochhauses Singer/ Ecke Andreasstr.?
Zur Zeit liegen keine neue Informationen im Bezirksamt vor.
2. Wenn nicht, was unternimmt das Bezirksamt, um den weiteren Verfall des Wohnhochhauses zu stoppen?
Durch Aufhebung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung durch die Regierungskoalition bestehen für das Bezirksamt keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, das Leerstehen von Wohnungen zu ahnden und freie Wohnung wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Leerstehende Wohnungen unterliegen auch nicht dem Wohnungsaufsichtsgesetz. Darüberhinaus wurde in der letzten Legislaturperiode auch die Bauordnung novelliert, so dass nunmehr der Abriss von (Wohn)Gebäuden nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern nur noch anzeigenpflichtig ist. Ein substantielles Handeln würde dem Bezirksamt nur möglich sein, wenn die o.g. gesetzlichen Regelungen aufgehoben werden würden
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Schulz
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