Drucksache - DS/1245/III  

 
 
Betreff: SO 36 in Gefahr?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Dahl, John 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.                   Ist es zutreffend, dass das Wirtschafts- und Ordnungsamt in einem Bescheid dem SO36 verboten hat, ab 22.00 Uhr Konzerte in seinen Räumlichkeiten zu veranstalten?

 

2.                   Wie stellt sich die Lärmproblematik im SO36 dar, hat es diesbezüglich Beschwerden gegeben?

 

3.                   Was hat das Bezirksamt unternommen bzw. was wird es unternehmen, um das SO36 als Kreuzberger Institution und Veranstaltungsort zu retten?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                           05.05.09

Abteilung Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt

 

 

BVV Büro

 

über

BzBm

 

 

 

Schriftliche Beantwortung der mündliche Anfrage DS/1245/III des BV Herr Dahl (SPD)  - SO 36 in Gefahr?

 

 

Sehr geehrter Herr Dahl,

 

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

1.       Ist es zutreffend, dass das Wirtschafts- und Ordnungsamt in einem Bescheid dem SO36 verboten hat, ab 22.00 Uhr Konzerte in seinen Räumlichkeiten zu veranstalten?

 

Nein, das ist nicht zutreffend.

 

Aufgrund von Lärmbeschwerden und einer daraus resultierenden Schallpegelmessung des Umweltamtes wurde nachgewiesen, dass der Betrieb des SO 36 die zur Nachtzeit geltenden Immissionsrichtwerte erheblich überschreitet.

 

Es wurden daraufhin durch das Wirtschafts- und Ordnungsamt am 24.02.09 gemäß § 5 Abs. 1 des Gaststättengesetzes dem Sub Opus 36 e.V. für den Betrieb der Schank- und Speisewirtschaft in 10999 Berlin, Oranienstr. 190, zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes, folgende Auflagen erteilt:

 

1.       Sämtliche benutzte Tonwiedergabegeräte -Musikboxen, Lautsprecherübertragungsanlagen sowie Fremdanlagen von gastierenden Musikern- sind so einzumessen und zu blockieren, dass die Geräuscheinwirkungen durch Musik den nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.08.98 - maßgeblichen Immissionsrichtwert „Außen“ von 45 dB (A) zur Nachtzeit 0,5 Meter vor dem geöffneten Fenster des Beschwerdeführers im 1. OG der Oranienstr. 194, 10999 Berlin, nicht mehr überschreiten.

 

       Die Blockierung muss in der Weise erfolgen, dass die Lautstärke der Geräte von außen nur noch vermindert werden kann. Die Durchführung dieser Maßnahme ist uns durch Vorlage eines entsprechenden Schallmessattests einer amtlich anerkannten Messstelle (§ 26 BImSchG) oder eines öffentlich bestellten Sachverständigen nachzuweisen.

 

2.       Musikaufführungen, Musikveranstaltungen, Konzerte etc. sind in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr (Nachtzeit) nur über eingepegelte Musikanlagen abzuspielen und zu verstärken.

 

3.       Das (Ab)Spielen unverstärkter Musikinstrumente ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr (Nachtzeit) untersagt.

 

4.       In der Gaststätte sind schallisolierende Maßnahmen in der Weise vorzunehmen, dass der gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm – zulässige Immissionsrichtwert „Außen“ von 45 dB (A) zur Nachtzeit durch Live-Konzerte und DJ-Veranstaltungen aus der Gaststätte 0,5 Meter vor dem geöffneten Fenster des Beschwerdeführers im 1. OG der Oranienstr. 194, 10999 Berlin, nicht mehr überschritten wird.

 

Die Durchführung dieser Maßnahme ist uns durch Vorlage eines entsprechenden Schallmessattests einer amtlich anerkannten Messstelle (§ 26 Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) oder eines öffentlich bestellten Sachverständigen, nachzuweisen.

 

 

Die Auflagen zu 1. bis 3. sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides zu erfüllen.

 

Die Auflage zu 4. ist innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung zu erfüllen.

 

Durch die Betreiber des SO 36 sind die Auflagen zu 1. bis 3., auch innerhalb der im Bescheid gesetzten Auflagen erfüllt worden. Die vorhandene Musikanlage wurde auf die zulässigen Werte zur Nachtzeit eingemessen und verplombt, die Einpegelung der Musikanlage wurde uns durch ein Gutachten eines anerkannten Messinstitutes nachgewiesen.

 

Konzerte wurden zu keiner Zeit von Seiten des Wirtschafts- und Ordnungsamtes verboten.

 

 

2.      Wie stellt sich die Lärmproblematik im SO36 dar, hat es diesbezüglich Beschwerden gegeben?

 

Es hat qualifizierte Beschwerden gegeben, die das Wirtschafts- und Ordnungsamt veranlasst haben, eine Schallpegelmessung beim Umweltamt in Auftrag zu geben. Die durch das Umweltamt durchgeführte Messung hatte ergeben, dass Richtwertüberschreitungen festgestellt wurden - Überschreitung Spitzenwert 7 dB (A), Gesamtpegel 4,3 dB (A) - , die wiederum die Behörde veranlassten, die o.g. Auflagen zum Schutze der Anwohner zu erlassen. Bei der Auflagenerteilung fanden sowohl die Anliegen des Beschwerdeführers, als auch die Interessen des SO 36 ihre Berücksichtigung.

 

 

3.      Was hat das Bezirksamt unternommen bzw. was wird es unternehmen, um das  SO36 als Kreuzberger Institution und Veranstaltungsort zu retten?

 

Es fanden bereits im Vorfeld der Bescheiderlassung intensive Gespräche mit den einzelnen Beteiligten (Beschwerdeführer  und SO 36) zur Verbesserung der Situation statt. Im Rahmen dieser Gespräche, zeigten sich der Beschwerdeführer und das SO 36 kooperativ, was entscheidend für die Ausgestaltung des zu gewährenden Zeitraumes für die Umsetzung der Maßnahmen (Auflage Nr. 4) war.

Zur Zeit werden gemeinsam mit den SO 36, dem Quartiersmanagement und Sen Stadt Varianten zur langfristigen Sicherung des SO 36 an diesem Standort geprüft. Über das Ergebnis werde ich den Ausschuss für Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt unterrichten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Beckers

 

 
 

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