Drucksache - DS/1235/III  

 
 
Betreff: Maßnahmeplan für einen InlineSkaterInnen-freundlichen Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDstellv. Vorsteher
Verfasser:1. Postler, Lorenz
2. Leese, Anita
Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Sport Entscheidung
10.06.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Umwelt, Verkehr und Wohnen Entscheidung
16.06.2009 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.06.2009 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
08.09.2011 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 21.04.2009 PDF-Dokument
1235 III Maßnahmenplan InlineSkaterInnen_neu 250811_a  

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt bis September 2009 einen ersten Maßnahmeplan zu erarbeiten, wie Friedrichshain-Kreuzberg ein InlineSkater/innen-freundlicher Bezirk werden kann.

 

Dabei ist zu prüfen, welche Straßen (z.b. Fahrradstraßen, Spielstraßen etc.), Gehwege und Radwege in Friedrichshain Kreuzberg zur Benutzung für Inline Skater/innen ausgewiesen werden können, ohne dass es zu einer Behinderung, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Skaterfahrer selbst kommt.

 

Geeignete Strecken sind sodann entsprechend auszuweisen.

 

Der Maßnahmeplan ist der BVV zur Kenntnis vorzulegen.

 

Begründung:

 

Auch in Berlin erfreut sich das InlineSkaten neben dem Fahrradfahren - als alternatives, umweltfreundliches und klimaschonendes Fortbewegungsmittel an zunehmender Popularität. Das Bezirksamt sollte diesem Trend mehr Beachtung und Förderung schenken, in dem es mit einem ersten Maßnahmeplan u.a. vorhandene InlineSkatingwege beschreibt, Planungen für einen Ausbau von InlineSkatingwege vorlegt, beschreibt, welche Fahrradwege nach einer als sicher geltenden Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung in diesem Jahr (dem Bundesrat, DS 154/09, von der Bundesregierung  bereits zugeleitet) mit dem >Sinnbild eines Inline-Skaters und dem Wortzusatz „frei“< gekennzeichnet werden könnten,  in welchen weiteren verkehrsberuhigten Straßen oder Bewegungszonen das InlineSkaten erlaub werden kann, wie das erlernen von Skating  in den Sportunterricht und in die Verkehrserziehung eingebunden werden kann usw.

 

 

BVV 29.04.09

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die DS wird überwiesen in die Ausschüsse Sport und UMV (ff).

 

UmwVerk 16.06.2009

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt bis September 2009 einen ersten Maßnahmeplan zu erarbeiten, wie Friedrichshain-Kreuzberg ein InlineSkater/innen-freundlicher Bezirk werden kann.

 

Dabei ist zu prüfen, welche Straßen (z.b. Fahrradstraßen, Spielstraßen etc.), Gehwege und Radwege in Friedrichshain Kreuzberg zur Benutzung für Inline Skater/innen ausgewiesen werden können, ohne dass es zu einer Behinderung, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Skaterfahrer selbst kommt.

 

Geeignete Strecken sind sodann entsprechend auszuweisen.

 

Der Maßnahmeplan ist der BVV zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt bis September 2009 einen ersten Maßnahmeplan zu erarbeiten, wie Friedrichshain-Kreuzberg ein InlineSkater/innen-freundlicher Bezirk werden kann.

 

Dabei ist zu prüfen, welche Straßen (z.b. Fahrradstraßen, Spielstraßen etc.), Gehwege und Radwege in Friedrichshain Kreuzberg zur Benutzung für Inline Skater/innen ausgewiesen werden können, ohne dass es zu einer Behinderung, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und der Skaterfahrer selbst kommt.

 

Geeignete Strecken sind sodann entsprechend auszuweisen.

 

Der Maßnahmeplan ist der BVV zur Kenntnis vorzulegen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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