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Drucksache - DS/1262/III
Ich frage das Bezirksamt: (1)
Inwieweit
hat das Bezirksamt auf einen erfolgreichen Verlauf bei dem am 1. Juni geplanten
stadtweiten Aktionstag für Klima- und Umweltschutz hingearbeitet bzw.
beteiligt? (2)
Wann
und in welcher Weise hat sich das Bezirksamt gemäß der DS 222/III dafür
eingesetzt, dass an diesem Tag kostenfrei öffentliche Verkehrsmittel der BVG
und der Berliner S-Bahn genutzt werden können? (3)
Hat
sich zwischenzeitlich die Ermächtigungsgrundlage im Berliner
Straßenverkehrsgesetz geändert, um unter bezirklicher Regie einen autofreien
Tag organisieren zu können? Bezirksamt
Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 04.05.09 Abt. Bauen, Wohnen und
Immobilienservice
- 3260 – Stadtraträtin Frau Barbara Seid Bezirksverordneten über Frau Burkert-Eulitz Bezirksverordnetenvorsteherin
Betr. Schriftliche Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 1262/III –
Stadtweiter Aktionstag für Klima- und Umweltschutz (Berliner Fahrradsternfahrt
am 01.Juni 2009) Sehr geehrte Frau Seid, Ihre o.g. Mündliche Anfrage
vom 29.04.2009 beantworte ich wie
folgt: 1. Inwieweit hat das Bezirksamt auf einen erfolgreichen Verlauf bei dem
am 1. Juni geplanten stadtweiten Aktionstag für Klima- und Umweltschutz
hingearbeitet bzw. beteiligt? Antwort: Gegebenenfalls wird das Bezirksamt
auf Anfrage der Veranstalter
(ADFC) unterstützend wirken, auch im Rahmen der Antragstellungen für
Genehmigungen. 2. Wann und in welcher Weise hat sich das Bezirksamt gemäß der DS
222/III dafür eingesetzt, dass an diesem Tag kostenfrei öffentliche
Verkehrsmittel der BVG und der Berliner S-Bahn genutzt werden können? Antwort: Am 21.04.08 wurde die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und die BVG angeschrieben. Antwort:“ Zum autofreien
Aktionstag sind nur Änderungen der Tarifstruktur ermöglicht worden (Räder auf
einem Ticket möglich)“ 3. Hat sich zwischenzeitlich die Ermächtigungsgrundlage im Berliner Straßenverkehrsgesetz
geändert, um unter bezirklicher Regie einen autofreien Tag organisieren zu
können? Antwort: Die Rechtsgrundlage
nach der StVO für die Erteilung genereller Verkehrsverbote für solche
autofreien Tage hat sich nach wie vor nicht geändert. Daher haben die
Verkehrsbehörden keine rechtliche Ermächtigungsgrundlage, solche
Verkehrsanordnungen auszusprechen. Eine rechtswidrige Anordnung hätte daher
begründete Schadensersatzforderungen gegen das Land Berlin zur Folge. Mit freundlichen Grüßen Jutta Kalepky Dez BWI |
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