Bebauungsplan VI-125b für das Gelände zwischen Ritterstraße, Alexandrinenstraße, Franz-Künstler-Straße und Alte Jakobstraße mit Ausnahme der Flurstücke 240/2, 615, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 642, 643, 644, 660 (teilweise), 661 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Bebauungsplan 2 - 21 für die Grundstücke An der Schillingbrücke/ Stralauer Platz sowie
Stralauer Platz 29, 30, 31, 33 (FLST 302 und 303) im Bezirk Friedrichshain -Kreuzberg,
Ortsteil Friedrichshain;
hier: Aufstellungsbeschluss
Konzept zur Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen, mehr Verkehrssicherheit für FußgängerInnen und RadfahrerInnen an den Baustellen im öffentlichen Raum
Bebauungsplan VI-4-1 für das Gelände zwischen Gitschiner Straße, Prinzenstraße, Carl-Herz-Ufer, Landwehrkanal und Alexandrinenstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
hier: Teilungsbeschluss (Änderung des BA-Beschlusses vom 26.02.1985)
Die Teileinziehung einer ca. 1000 m² großen Teilfläche (aus Flurstück 234, Flur 20) der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Helsingforser Straße vor Nr. 11-13 im Bereich
der Dathe-Oberschule im Ortsteil Friedrichshain
Widmung der fertig gestellten Fußgängerbrücke "Warschauer Straße" über Bahnanlage in Friedrichshain-Kreuzberg (Arena am Ostgüterbahnhof) zum öffentlichen Straßenland
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wir beauftragt, der BVV in Form einer Vorlage zu berichten, wie eine verstärkte Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der BürgerInnenbeteiligung im Stadtplanungsbereich erfolgen kann. Dabei ist u.a. der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Jugend- und dem Stadtplanungsamt zu prüfen.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob auch aus Mitteln verschiedener Programme (z.B. Stadtumbau Ost, Stadtumbau West) Mittel für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der jeweiligen Programmumsetzung bereitgestellt werden können.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV bis März 2009 ein Konzept vorzulegen, in dem dargelegt wird, wie eine verstärkte Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der Bürgerbeteiligung im Stadtplanungsbereich erfolgen kann. Dabei ist u.a. das Zusammenwirken zwischen dem Jugend – und dem Stadtplanungsamt darzustellen.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob auch aus Mitteln verschiedener Programme (z.B. Stadtumbau Ost, Stadtumbau West) Mittel für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der jeweiligen Programmumsetzung bereitgestellt werden können.
Das Bezirksamt wird beauftragt, der BVV bis März 2009 ein Konzept vorzulegen, in dem dargelegt wird, wie eine verstärkte Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen im Zusammenhang mit der Bürgerbeteiligung im Stadtplanungsbereich erfolgen kann. Dabei ist u.a. das Zusammenwirken zwischen dem Jugend – und dem Stadtplanungsamt darzustellen.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob auch aus Mitteln verschiedener Programme (z.B. Stadtumbau Ost, Stadtumbau West) Mittel für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der jeweiligen Programmumsetzung bereitgestellt werden können.
23.04.09
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Text, siehe Anlage!
BVV 29.04.09
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die DS wird überwiesen in die Ausschüsse JHA, Stadtplanung und Bauen (ff).
Einziehung des gewidmeten Straßenlandes (Straßenbegleitgrün) Flurstück 716, Flur
189 mit einer Größe von 1.111 m² vor Markgrafenstraße Nr. 67/68 im Ortsteil Kreuzberg
Bebauungsplan V- 27b für die Grundstücke Warschauer Platz 1-5, Stralauer Allee
44-47 und Naglerstraße 22-26 im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil
Friedrichshain
Bebauungsplanentwurf V-36 für die Grundstücke Palisadenstraße 39-49 im Bezirk
Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
hier:
- die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens V-36