Zu dieser Drucksache liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vor.
Im gestrigen Ältestenrat wurde hinsichtlich der Zulässigkeit des Änderungsantrages, um eine rechtliche Einschätzung des Rechtsamtes gebeten.
Der Stellungnahme des Rechtsamts folgend, erklärt der Vorsteher den Änderungsantrag für unzulässig.
Redebeiträge von BV Olschewski, BV Kühne, BV L. Rauchfuß, BzStR`in Heiß, BV Dr. Scherzinger, BV Franck und BzStR Oltmann.
BV Kühne beantragt die Vertagung.
Dem Antrag auf Vertagung wird gegen die die Stimmen der Fraktionen Bündnis‘90/Die Grünen und Die Linke nicht stattgegeben.
Mehrheitlicher Beschluss gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt,
das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB (Planreife) für das Vorhaben der Innenbebauung des Gasometergerüsts (Baufeld 10, EUREF-Campus 17) innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 7-29.