Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 23.06.2021 folgenden Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:.
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, dass im Bezirk mehrere Inklusionslotsen für die Schulen zur Verfügung stehen. Ein Inklusionslotse kann für mehrere Schulen zuständig sein und soll bei folgenden Aufgaben unterstützen:
- Ansprechpartner - sowohl für den Schulleiter_in als auch für die Eltern - in allen Fragestellungen rund um das Thema Inklusion
- Ansprechpartner für Schüler_innen und Lehrkräfte im konkreten Inklusionsfall
- Austausch mit den zuständigen Beratungsstellen und dem SIBUZ (z. B. Beantragung von Schulhelfern)
- Unterstützung beim Aufnahmeverfahren im Falle des Schulwechselns
- Initiierung von baulichen oder organisatorischen Maßnahmen für die Schule
Warum möchte ich, dass sich das verändert?
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Schulen nicht mit den Anforderungen vertraut sind, die ein Inklusionskind mit sich bringt. Als ich in der 3. Klasse Schwimmunterricht hatte, hat die Schule versäumt, einen Schulhelfer zu beantragen. Als meine Eltern nachgefragt hatten, waren schon alle verfügbaren Schulhelfer eingeteilt und wir haben keinen mehr zur Unterstützung bekommen.
Ich befürchte, dass ich beim Schulwechsel aufgrund meiner Schwerbehinderung abgelehnt werde, da die Schule möglicherweise denkt, dass sie wegen mir mehr Arbeit haben oder sich um Veränderung (z.B. Raumakustik) kümmern müssen und diesen Mehraufwand scheuen. Ich möchte, dass Inklusionskinder die gleichen Chancen wie alle anderen Kinder haben und dabei könnte ein Inklusionslotse helfen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich bezüglich der Drucksache mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Verbindung gesetzt und von Staatssekretärin Christina Henke folgende Antwort erhalten:
"Das Engagement in der Sache ist begrüßenswert und das Anliegen, die Schulen noch besser zu befähigen, allen Schülerinnen und Schülern mit ihren unterschiedlichen Bedarfen gerecht zu werden, teile ich.
Die Aufgabe, die die "Inklusionslotsen" übernehmen sollen, insbesondere die Beratung der Schulleitungen und der Eltern, gehören allerdings überwiegend zu den wichtigsten Aufgaben der SIBUZ. Dafür stehen den Schulen in der Regel sogenannten Beratungsteams aus dem SIBUZ der Region zur Seite, die zu den genannten Fragestellungen beraten und unterstützen. Darüber hinaus ist in der Verwaltungsvorschrift für die Zumessung von Lehrkräften festgelegt, dass jede Schule eine Ansprechperson für die sonderpädagogische Förderung benennen soll. Dadurch soll die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den SIBUZ noch weiter verbessert werden. Die Darstellung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin deutet darauf hin, dass dies in der Vergangenheit noch nicht an allen Schulen immer gut gelungen ist.
Seit 2019 entwickeln auch aus diesem Grund die SIBUZ zusätzlich regelmäßige Infobriefe für Schulen zu unterschiedlichen Themenfeldern der Inklusion. Sie sind online abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/beratungszentren-sibuz/sibuz-infobrief/.
Lehrkräfte, die an Schulen fachfremd sonderpädagogische Aufgaben übernehmen, können seit dem Schuljahr 2020/2021 an einer einjährigen Weiterbildung teilnehmen, um ihre Expertise zu erweitern.
Eine zusätzliche Person, die als "Inklusionslotse" die Schule unterstützt, erscheint aus diesen genannten Gründen nicht erforderlich. Wünschenswert wäre, dass die vorhandenen Unterstützungsangebote auch genutzt und besser bekannt gemacht werden. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments können sicherlich auch dazu eine Beitrag leisten, indem sie diese Informationen an Ihre Schulen weitertragen."
Es wird darum gebeten, die Drucksache 2176/XX als erledigt anzusehen.