Drucksache - 2248/XX  

 
 
Betreff: Mietverzicht in Seniorenwohnhäusern in Tempelhof- Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUFrakt. CDU und LINKE
Verfasser:1. Frau Schmidt-Krüger, Britta
2. Herr Olschewski, Ralf
Dittmar, Daniel
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.06.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung wird NICHT im Stream übertragen, Besucher_innen können sich mit der Teilnehmerregistrierung anmelden. ACHTUNG begrenzte Anzahl mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Austauschseite beschlossen

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, auf einen durch die Nichtigkeit des sogenannten Mietendeckel-Gesetzes bestehenden Nachforderungsanspruch gegenüber den Mieterinnen und Mietern der beiden bezirklichen Seniorenwohnhäuser grundsätzlich zu verzichten.

 

Ferner wird das Bezirksamt gebeten, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die daraus resultierenden Einnahmenausfälle in entsprechender Höhe kompensiert werden.

 

Begründung:
Nachdem das Bundesverfassungsgericht den rot-rot-grünen Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt hat, besteht große Unsicherheit unter den betroffenen Berliner Mietern hinsichtlich drohender Mietnachforderungen für die Vergangenheit. Während die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf Nachzahlungen verzichten werden, sind die Bezirke gehalten, mögliche Nachforderungen gegenüber Mieterinnen und Mietern in den bezirklichen Seniorenwohnhäusern geltend zu machen. Diese Ungleichbehandlung sollte gerade gegenüber den Menschen in Seniorenwohnhäusern nicht erfolgen.

 
 

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