Drucksache - 1588/XX  

 
 
Betreff: Frauentoiletten mit Menstruationsprodukten ausstatten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme - Zwischenbericht -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.03.2020 
entfällt - 41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
29.04.2020    entfällt - öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Mitberatung
10.09.2020 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik- Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Facility Management Beratung
23.06.2020 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management - Videokonferenz über Webex (Zugangsdaten für Gäste nach Anmeldung beim BVV-Büro bis spätestens 15:00 Uhr am 23.06.2020) vertagt   
25.08.2020 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management- Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
22.09.2020 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management gemeinsam mit der 36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule- Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung)      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Achtung! Sitzungsbeginn 17:00 Uhr! überwiesen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
07.10.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
23.06.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung wird NICHT im Stream übertragen, Besucher_innen können sich mit der Teilnehmerregistrierung anmelden. ACHTUNG begrenzte Anzahl überwiesen   
Hauptausschuss Kenntnisnahme
01.09.2021 
50. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses - Besucher_inen bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnehmer_innen Registrierung per E-Mail oder postalisch bis 15 Uhr des Sitzungstages an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel!      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme - Zwischenbericht

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 07.10.2020  folgenden Beschluss:


Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, wie die Frauentoiletten im Rahmen eines Modellprojektes zunächst im Rathaus Schöneberg, im Rathaus Tempelhof sowie im Gemeinschaftshaus Lichtenrade mit den für Frauen notwendigen Menstruationsprodukten (Tampons, Binden) ausgestattet werden können. 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Da die Prüfung zur Umsetzung eines entsprechendes Modellprojektes aufgrund einer durchgehend angespannten Personalsituation  im zuständigen Fachbereich Objektmanagement der Serviceeinheit Facility Management und  der dort prioritär wahrzunehmenden pandemiebezogenen Aufgaben noch nicht abgeschlossen werden konnte, wird ein Zwischenbericht zu den hier bereits angestrengten Überlegungen gegeben:

 

Die Stadt Hamm (NRW) hat ein entsprechendes Modellprojekt in Bürgerämtern und Schulen gestartet. Die offiziellen Preislisten des von der Stadt Hamm beauftragten Anbieters wurden einer ersten Kostenschätzung zugrunde gelegt. Um der Intention des Prüfauftrages gerecht zu werden, müsste in den insgesamt 64 Frauentoilettenanlagen der genannten Objekte jeweils zumindest ein Automat im Vorraum für eine kostenlose Ausgabe von Binden und Tampons angebracht werden.  Danach würden die Anschaffungskosten für die Ausstattung der Toilettenanlagen mit entsprechenden Automaten bei 25.132,80 € (392,70 € brutto je Stück) liegen. Für eine einmalige Befüllung sämtlicher Automaten würden Kosten in Höhe von 2.764,80 € (je Automat 40 Stück Einzelpackungen Binden und 40 Stück Packungen Tampons à 4 Stück zu je 0,54 €) entstehen. Bei einem Auffüllen der Automaten ca. alle 2-3 Wochen (je nach Standort) wäre von Kosten in Höhe von mindestens 60.000 € jährlich für die kostenlos zur Verfügung gestellten Hygieneprodukte auszugehen.  

 

Seitens des Fachbereiches Objektmanagement wird aufgrund entsprechender Erfahrungen vor Einführung der abschließbaren Toiletten- und Handtuchpapierspender in den Rathäusern allerdings ein Missbrauch in Form erwerbsmäßigen Diebstahls und daraus resultierend erheblich höhere Kosten für die Bestückung der Automaten erwartet. Hinzu kämen ggf. weitere Kosten für die Durchführung der regelmäßigen Bestückung der Automaten durch den beauftragten Reinigungsdienst.  Weiterhin besteht auch die Befürchtung, dass die Automatenverpackungen der Produkte in den Toiletten entsorgt und dies die ohnehin bereits bestehende Problematik der Müllentsorgung über die WC-Anlagen und die damit einhergehende Verstopfung von Abwasserleitungen noch verstärken könnte.

 

Unter Berücksichtigung der erheblichen Kosten und der auf Erfahrungswerten resultierenden Bedenken des Fachbereiches Objektmanagement sollte ein entsprechendes Modellprojekt nicht flächendeckend in allen Frauentoiletten der genannten Standorte, sondern zunächst nur für einzelne Toilettenanlagen in der Nähe publikumsintensiver Bereiche (wie z.B. Bürgerämter, Sozialamt usw.) durchgeführt werden.

 

Um im Rahmen der Projektevaluation im Hinblick auf die bestehenden Bedenken zu belastbaren Ergebnissen zu kommen, ist es unbedingt erforderlich, zunächst ein Abebben der Corona-Pandemie und damit einhergehend die vollständige Öffnung der Häuser abzuwarten.

 

Wenn an dem Vorhaben festgehalten werden soll, müssen zudem zunächst die entsprechenden finanziellen Voraussetzungen im Haushalt 2022/2023 geschaffen werden.

 
 

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