Drucksache - 1588/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 07.10.2020 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Stadt Hamm (NRW) hat ein entsprechendes Modellprojekt in Bürgerämtern und Schulen gestartet. Die offiziellen Preislisten des von der Stadt Hamm beauftragten Anbieters wurden einer ersten Kostenschätzung zugrunde gelegt. Um der Intention des Prüfauftrages gerecht zu werden, müsste in den insgesamt 64 Frauentoilettenanlagen der genannten Objekte jeweils zumindest ein Automat im Vorraum für eine kostenlose Ausgabe von Binden und Tampons angebracht werden. Danach würden die Anschaffungskosten für die Ausstattung der Toilettenanlagen mit entsprechenden Automaten bei 25.132,80 € (392,70 € brutto je Stück) liegen. Für eine einmalige Befüllung sämtlicher Automaten würden Kosten in Höhe von 2.764,80 € (je Automat 40 Stück Einzelpackungen Binden und 40 Stück Packungen Tampons à 4 Stück zu je 0,54 €) entstehen. Bei einem Auffüllen der Automaten ca. alle 2-3 Wochen (je nach Standort) wäre von Kosten in Höhe von mindestens 60.000 € jährlich für die kostenlos zur Verfügung gestellten Hygieneprodukte auszugehen.
Seitens des Fachbereiches Objektmanagement wird aufgrund entsprechender Erfahrungen vor Einführung der abschließbaren Toiletten- und Handtuchpapierspender in den Rathäusern allerdings ein Missbrauch in Form erwerbsmäßigen Diebstahls und daraus resultierend erheblich höhere Kosten für die Bestückung der Automaten erwartet. Hinzu kämen ggf. weitere Kosten für die Durchführung der regelmäßigen Bestückung der Automaten durch den beauftragten Reinigungsdienst. Weiterhin besteht auch die Befürchtung, dass die Automatenverpackungen der Produkte in den Toiletten entsorgt und dies die ohnehin bereits bestehende Problematik der Müllentsorgung über die WC-Anlagen und die damit einhergehende Verstopfung von Abwasserleitungen noch verstärken könnte.
Unter Berücksichtigung der erheblichen Kosten und der auf Erfahrungswerten resultierenden Bedenken des Fachbereiches Objektmanagement sollte ein entsprechendes Modellprojekt nicht flächendeckend in allen Frauentoiletten der genannten Standorte, sondern zunächst nur für einzelne Toilettenanlagen in der Nähe publikumsintensiver Bereiche (wie z.B. Bürgerämter, Sozialamt usw.) durchgeführt werden.
Um im Rahmen der Projektevaluation im Hinblick auf die bestehenden Bedenken zu belastbaren Ergebnissen zu kommen, ist es unbedingt erforderlich, zunächst ein Abebben der Corona-Pandemie und damit einhergehend die vollständige Öffnung der Häuser abzuwarten.
Wenn an dem Vorhaben festgehalten werden soll, müssen zudem zunächst die entsprechenden finanziellen Voraussetzungen im Haushalt 2022/2023 geschaffen werden. |
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