Drucksache - 2025/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.01.2021 folgenden Beschluss:
Die Bürgerinnen und Bürger im direkten Umfeld des Platzes sollen angemessen beteiligt und informiert werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Eine entsprechende Allgemeinverfügung über die Umbenennung wird zeitnah im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht. Frühestens 3 Monate nach Veröffentlichung kann eine Umbenennung wirksam werden. Darüber hinaus gilt, dass ab acht Wochen vor anstehenden Wahlen (EU-Parlament, Bundestag, Abgeordnetenhaus von Berlin, Bezirksverordnetenversammlung) Umbenennungen und Änderungen der Schreibweise erst nach dem Wahltag wirksam werden dürfen.
Die Schilder mit den bisherigen Straßennamen sind sechs Monate vom Tage des Wirksamwerdens der Umbenennung an rot, aber noch lesbar durchstrichen unter den Schildern mit den neuen Straßennamen zu zeigen.
Zusätzlich sollen Erläuterungsschilder mit folgendem Inhalt angebracht werden: Richard-von-Weizsäcker
Politiker; ehem. Regierender Bürgermeister von Berlin; Ehem. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland geb. 15.04.1920, gest. 31.01.2015
Bezüglich der von der BVV gleichzeitig ersuchten Bürgerbeteiligung wird auf die MzK zur Drucks. Nr. 2093/XX verwiesen: Auf eine Bürgerbeteiligung wird demnach verzichtet. Die betroffenen Anlieger werden über die Umbenennung gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 5 des BerlStrG (AV Benennung) in geeigneter Weise, rechtzeitig vor dem Aufstellen der neuen Schilder, informiert. Zudem ist eine feierliche Eröffnung mit Interessierten geplant, über die eine Pressemitteilung rechtzeitig vor dem Termin informiert. |
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