Drucksache - 2025/XX  

 
 
Betreff: Kaiser-Wilhelm-Platz in Tempelhof-Schöneberg nach Richard von Weizsäcker benennen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, CDU, FDPBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
23.06.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung wird NICHT im Stream übertragen, Besucher_innen können sich mit der Teilnehmerregistrierung anmelden. ACHTUNG begrenzte Anzahl mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.01.2021 folgenden Beschluss:


Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, den Kaiser-Wilhelm-Platz in Schöneberg nach dem 6. Präsidenten der Bundesrepublik Deutschland in Richard-von-Weizsäcker-Platz umzubenennen.

 

Die Bürgerinnen und Bürger im direkten Umfeld des Platzes sollen angemessen beteiligt und informiert werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Das Bezirksamt beabsichtigt die Umbenennung des Kaiser-Wilhelm-Platzes in 10827 Berlin-Schöneberg in Richard-von-Weizsäcker-Platz umzusetzen. Durch die Umbenennung wird eine Doppelbenennung beseitigt, da im Bezirk Steglitz-Zehlendorf noch eine Kaiser-Wilhelm-Straße existiert. Die Umbenennung trägt daher zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei.

 

Eine entsprechende Allgemeinverfügung über die Umbenennung wird zeitnah im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht. Frühestens 3 Monate nach Veröffentlichung kann eine Umbenennung wirksam werden. Darüber hinaus gilt, dass ab acht Wochen vor anstehenden Wahlen (EU-Parlament, Bundestag, Abgeordnetenhaus von Berlin, Bezirksverordnetenversammlung) Umbenennungen und Änderungen der Schreibweise erst nach dem Wahltag wirksam werden dürfen.

 

Die Schilder mit den bisherigen Straßennamen sind sechs Monate vom Tage des Wirksamwerdens der Umbenennung an rot, aber noch lesbar durchstrichen unter den Schildern mit den neuen Straßennamen zu zeigen.

 

Zusätzlich sollen Erläuterungsschilder mit folgendem Inhalt angebracht werden:

Richard-von-Weizsäcker

 

Politiker; ehem. Regierender Bürgermeister von Berlin;

Ehem. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

geb. 15.04.1920, gest. 31.01.2015

 

Bezüglich der von der BVV gleichzeitig ersuchten rgerbeteiligung wird auf die MzK zur Drucks. Nr. 2093/XX verwiesen: Auf eine Bürgerbeteiligung wird demnach verzichtet. Die betroffenen Anlieger werden über die Umbenennung gemäß den Ausführungsvorschriften zu § 5 des BerlStrG (AV Benennung) in geeigneter Weise, rechtzeitig vor dem Aufstellen der neuen Schilder, informiert. Zudem ist eine feierliche Eröffnung mit Interessierten geplant, über die eine Pressemitteilung rechtzeitig vor dem Termin informiert.

 
 

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