Drucksache - 2276/XX  

 
 
Betreff: Festlegung neuer Einschulungsbereiche zum Schuljahr 2022/2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
23.06.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung wird NICHT im Stream übertragen, Besucher_innen können sich mit der Teilnehmerregistrierung anmelden. ACHTUNG begrenzte Anzahl überwiesen   
Ausschuss für Schule Kenntnisnahme
07.09.2021 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung mit ausgefüllter Teilnehmer_innen Registrierung per E-Mail oder postalisch bis 15 Uhr des Sitzungstages an das BVV Büro. Es gilt die 3-G-Regel! mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat die Änderungen der Einschulungsbereiche von 16 öffentlichen Grundschulen und deren Neufestlegung zum Schuljahr 2022/2023 beschlossen.

 

Begründung:

 

Als Ergebnis des Abstimmungs- und Beteiligungsprozesses im Rahmen der Änderungen der Einschulungsbereiche der 32 Grundschulen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zum Schuljahr 2018/19 wurde vereinbart, die Auswirkungen der Veränderungen vor dem Hintergrund der regelmäßig erhobenen Prognosen zur Entwicklung der Schülerzahlen einem jährlichen internen Monitoring zu unterziehen und die Notwendigkeit von Änderungen von Einschulungsbereichen (ESB) zu prüfen. Nach Einschätzung des Schul- und Sportamtes bedarf es zum Schuljahr 2022/2023 entsprechender Anpassungen, um weiterhin allen im Bezirk wohnenden künftigen Schulanfängerinnen und Schulanfängern unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege einen Schulplatz an der zuständigen Grundschule bereitstellen zu können.

 

Änderungen von ESB erfolgen auf der Grundlage der aktuellen Modellrechnung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Entwicklung der Schülerzahlen, der Bevölkerungsprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 2018-2030 sowie der Daten des Amtes für Statistik über die melderechtlich registrierten Einwohner*innen am Ort der Hauptwohnung in Tempelhof-Schöneberg.

 

Laut Modellrechnung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Stand 12.03.2020) sind gegenüber dem Schuljahr 2019/20 (2.640 Kinder) für das Schuljahr 2022/23 (3.020 Kinder) in Tempelhof-Schöneberg ca. 380 Kinder mehr als Schulanfänger*innen zu berücksichtigen.

 

Nicht außer Acht gelassen werden darf auch der gleichzeitige Anstieg der Schülerzahlen in den Klassenstufen 2-6 durch erhebliche Zuzüge, den die Schulen ebenfalls zu bewältigen haben. Demnach ist im selben Zeitraum für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von einem Anstieg der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter (6- bis 11-Jährige) um ca. 1.070, von 15.101 (2019/20) auf 16.170 (2022/23) auszugehen.

 

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass Wechselwünsche innerhalb des Bezirks und über die Bezirksgrenze hinaus gleichgestellt sind, sodass Kinder aus dem eigenen Bezirk nicht vorrangig berücksichtigt werden können, wenn freie Schulplätze an den Grundschulen nach Aufnahme aller Einzugsgebietskinder vorhanden sind. Das wird aufgrund der steigenden Schülerzahlen zunehmend zu einem Problem. Zugleich ist zu erwarten, dass auch der Anteil der Bezirkskinder, für die der Wechselwunsch an eine Schule in einem Nachbarbezirk künftig nicht mehr erfüllt werden kann, zunehmen wird.

 

Um auch künftig für jeden Schulanfänger und jede Schulanfängerin einen Platz an der zuständigen Grundschule sichern zu können, kommt der Optimierung der Festlegung der ESB eine immer größere Bedeutung zu, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines erheblichen Kapazitätsausbaus. Seitens des Schul- und Sportamtes wird daher im Rahmen seiner schulorganisatorischen Aufgaben die Notwendigkeit gesehen, zum Schuljahr 2022/23 eine Neuschneidung der ESB für insgesamt 16 Grundschulen vorzunehmen.

 

Kernanliegen der Überarbeitung der Einschulungsbereiche ist es insbesondere, die Schulen in die Lage zu versetzen, nur entsprechend ihrer tatsächlichen Platz- und Raumkapazitäten Schüler*innen aufnehmen zu müssen und für die im Bezirk wohnenden schulpflichtigen Kinder an der Schule des Einzugsgebiets die Aufnahme sicherstellen zu können. Infolge der weiter und regional unterschiedlich steigenden Schülerzahlen, des nicht ausgewogenen Grundschulnetzes und z. T. sehr ungleich ausgelasteter Schulen (bezogen auf die Aufnahme von Schüler*innen aus dem eigenen ESB) ergeben sich sehr unterschiedliche Anpassungserfordernisse. Das teilweise regional unausgewogene Grundschulnetz lässt nicht für alle Schulen eine optimale Schneidung des ESB zu, insbesondere auch unter dem Aspekt kurzer Schulwege und einer sozialen Ausgewogenheit. Wünschenswert wäre es, wenn die Grundschule jeweils im Zentrum ihres ESB läge. Das ist jedoch leider häufig nicht möglich und würde deutlich mehr und kleinere Schulstandorte erfordern. Die Gründe für notwendige Änderungen und die Umfänge sind schulbezogen sehr unterschiedlich.

 

Aufgrund der Neugründung einer Schule am Standort Ella-Barowsky-Straße 62-63 im südlichen Teil der Schulplanungsregion Schöneberg und der Festlegung eines eigenen ESB ergibt sich der Bedarf einer Änderung der ESB der Teltow-Grundschule und der Havelland-Grundschule. In der Folge ist es erforderlich, dass die Neumark-Schule Teile Ihres bisherigen ESB an die Teltow-Grundschule und auch an die Havelland-Schule abgeben muss, damit die betroffenen Schulen eine akzeptable Auslastung ihrer Kapazität erreichen. Auswirkungen ergeben sich auch für die Sternberg-Grundschule, die den südlichen Teil des bisherigen ESB der Teltow-Grundschule übernehmen und ihren nördlichen Teil an die Löcknitz-Grundschule abtreten wird.

 

Das interne Monitoring bestätigt darüber hinaus auch einen Änderungsbedarf für die ESB in der Schulplanungsregion Tempelhof. Notwendige Veränderungen ergeben sich hier für alle sechs Grundschulen, somit für die Grundschule auf dem Tempelhofer Feld, die Tempelherren-Grundschule, die Paul-Simmel-Grundschule, die Maria-Montessori-Grundschule, die Lindenhof-Grundschule und die Paul-Klee-Grundschule. Ohne diese Änderungen ergäben sich für die Lindenhof-Grundschule, die Maria-Montessori-Grundschule und die Grundschule auf dem Tempelhofer Feld über die zur Verfügung stehenden Schulplätzen hinausgehende höhere Schülerzahlen, sodass nicht für jede künftige Einschülerin bzw. jeden künftigen Einschüler mit Wohnsitz im ESB ein Schulplatz gesichert zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

Vergleichbar stellt sich auch die Situation für die Schulplanungsregion Lichtenrade dar, wo erschwerend zu den stetig steigenden Schülerzahlen die Kapazitäten an der Käthe-Kollwitz-Grundschule vorübergehend aufgrund der anstehenden Grundsanierung und im Zuge einer dafür notwendigen Teilauslagerung zwingend reduziert werden müssen. Aus diesem Grund werden Teile des ESB dieser Schule den ESB der Annedore-Leber-Grundschule und der Nahariya-Grundschule zugeordnet. Als Folgewirkung ergibt sich darüber hinaus die Notwendigkeit, den nördlichen Teil des ESB der Annedore-Leber-Grundschule dem ESB der Bruno-H.-Bürger-Grundschule zuzuordnen.

 

Die Schulleitungen und die Schulkonferenzen der von Änderungen betroffenen Grundschulen sowie der Bezirksschulbeirat wurden informiert und angehört.

 

Bedingt durch die Notdienstregelung des Bezirksamtes und die Einschränkungen des Schulbetriebs während der letzten Monate konnte der Beteiligungsprozess leider nicht in dem gewohnten Umfang und nur im Rahmen einer eingeschränkten Kommunikation erfolgen.

 
 

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