Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 23.06.2021 folgenden Beschluss:
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die BVV möge beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für den Förderunterricht an Grundschulen in den Fächern Deutsch und Englisch bessere Lernmethoden eingesetzt werden.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schlecht der Förderunterricht zum Teil ist. Ursache ist hauptsächlich keine ausreichende Vorbereitung auf das Fördern der Schüler- Doch das ist ein großes Problem, da der Förderunterricht den Kindern helfen soll, es leichter im Deutsch- oder Englischunterricht zu haben. Zusätzlich soll die Chance erhöht werden, dass bessere Noten geschrieben werden. Außerdem wird ein Lernrückstau durch den Corona-Virus verursacht, deswegen ist es noch nötiger, den Förderunterricht auf ein akzeptables Niveau zu erhöhen. Also schlage ich vor, Fortbildungen für die Lehrer zu organisieren.
Vielleicht könnten auch Logopäden den Förderunterricht leiten oder zumindest die Fortbildungen für die Lehrer veranstalten, damit die Schüler künftig durch den Förderunterricht besser gestärkt würden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich bezüglich der Drucksache mit der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Verbindung gesetzt und von der Referentin für Grundsatzangelegenheiten der Grundschule, Frau Prof. Dr. Ulrike Becker, folgende Antwort erhalten:
"Fortbildungen zur Umsetzung von Förderunterricht werden vielfältig angeboten. Die Fortbildung Berlin bietet zahlreiche Maßnahmen an, die Lehrkräfte befähigen, Förderung in den Bereichen Englisch und Deutsch wirksam umzusetzen. Das Angebot umfasst Fachtreffen, Diagnostik-Fortbildungen, Fachgruppensitzungen etc. und beziehen sich auf Themen wie zum Beispiel Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (auch in englischer Sprache) und Aufmerksamkeitsstörungen. Auch Lehrkräfte temporärer Lerngruppen und Beratungslehrkräfte werden hiermit angesprochen.
Die absolvierten Maßnahmen können zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung herangezogen werden, sodass für Lehrkräfte ein grundsätzlicher Anreiz besteht, sie zu besuchen.
Seit dem Schuljahr 2023724 haben Schulen in eigener Verantwortung die Möglichkeit, freie Lehrkräftestellen gemäß Punkt II der Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen auch in Stellen für Logopädinnen oder Logopäden umzuwandeln. Darüber kann jede Grundschule in eigener Verantwortung entscheiden.
Darüber hinaus können Schulen gemäß § 14 Absatz 3 (s.o.) über Mittel aus dem Verfügungsfonds oder aus dem Bonusprogramm Logopädinnen und Logopäden als Honorarkräfte Förderung umsetzen lassen."
Es wird darum gebeten, die Drucksache 2159/XX als erledigt anzusehen.