Drucksache - 2257/XX  

 
 
Betreff: Kopfsteinpflaster für Fahrräder befahrbar machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der FDPDie Fraktion der FDP
Verfasser:Frau Lipper, DagmarFrede, Reinhard
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.06.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung wird NICHT im Stream übertragen, Besucher_innen können sich mit der Teilnehmerregistrierung anmelden. ACHTUNG begrenzte Anzahl überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob Kopfsteinpflasterstraßen parallel zu Hauptverkehrsstraßen durch Schleifen des Kopfsteinpflasters zum Radfahren nutzbar gemacht werden können.

Eine erste Strecke kann der Priesterweg am S-Bahnhof Priesterweg sein. Das Schleifen des Kopfsteinpflasters führte zur Entlastung des Hans-Balluschek-Parks. Die Straße muss dann nicht asphaltiert werden.

Unterstützt die Barrierefreiheit für Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen.

Begründung

-          Keine Versiegelung durch Asphalt

-          Kostengünstige Alternative

-          Schneller als Umbau

-          Mehr Straßen können für Fahrräder befahrbar gemacht werden

-          Realisierte Beispiele in Gatow, Basel, Hamburg, Augsburg, Nürnberg, Freiburg, Konstanz

 
 

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