Drucksache - 2253/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, schnellstmöglich für Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Sportstättenvergabe im Bezirk zu sorgen, indem entsprechend dem Beschluss DS 0426/XIX diese auf der Homepage des Sportamtes jeweils zeitnah zu den Vergabezeiträumen veröffentlicht wird.
Begründung:
Laut Beschluss DS 0426/XIX ist das Bezirksamt bereits verpflichtet, die Nutzungszeiten für den gesamten Vergabezeitraum aufgegliedert nach einzelnen Sportanlagen, den Nutzer*innen (Sportvereinen/Abteilung) und dem Nutzungszweck (Sportart, Training oder Wettkampf) zu veröffentlichen.
Auf der Homepage des Sportamts findet sich aber nur die Veröffentlichung der Sportstättenvergabe vom Sommerhalbjahr 2019. Hier ist das Bezirksamt in der Pflicht, schnellstmöglich die fehlenden Informationen, insbesondere aber die aktuelle Sportstättenvergabe für Sommer 2021 nachzureichen und zu veröffentlichen. Nicht zuletzt für die Betroffenen ablehnender Bescheide ist die zeitnahe Veröffentlichung der Sportstättenvergabe ein wichtiger Baustein für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Entscheidung. Aktuell hat die AG Jugendfußball auf die mangelnden Informationen hingewiesen und die Vorlage der aktuellen Sportstättenvergabeentscheidungen eingefordert. Auch angesichts zunehmender Beschwerden über ein schlecht erreichbares Sportamt ist die zeitnahe Veröffentlichung der Entscheidungen entsprechend dem Beschlusses DS 0426/XIX umso wichtiger. |
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