Drucksache - 1210/XX  

 
 
Betreff: Umweltschutz konsequent umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Beratung
05.06.2019 
27. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
07.08.2019 
28. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
23.06.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Die Sitzung wird NICHT im Stream übertragen, Besucher_innen können sich mit der Teilnehmerregistrierung anmelden. ACHTUNG begrenzte Anzahl mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Anlage energetischer Sanierungsfahrplan

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.08.2019 folgenden Beschluss:


Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, den Klimaschutz im Bezirk konsequent weiterzuentwickeln. Dazu sind die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

1.Mobilitätsmanagement für die Gesamtstadt

Der Bezirk richtet dauerhaft eine beratene Stelle einer*s Mobilitätsmanager*in. Diese Stelle wird im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 eingerichtet. Hauptziel des Mobilitätsmanagements ist die Verminderung des motorisierten Individualverkehrs: Mit „weichen“ Maßnahmen soll bei möglichst vielen Verkehrsteilnehmer*innen Verständnis für die „harten“ Maßnahmen zur Steuerung des ruhenden und des fließenden Verkehrs gewonnen werden, um ein Umdenken bei der Wahl der Verkehrsmittel zu erreichen.

2. Energiemanagement für städtische Gebäude

Die zuständige Fachabteilung wird ferner ersucht, zusammen mit dem Klimaschutzbeauftragten zu prüfen, mit welchen Kosten und möglichen Einsparungen in den einzelnen bezirklichen Gebäuden zu rechnen ist. Die zuständige Fachabteilung soll die Möglichkeiten einer Umsetzung der Maßnahmen aufzeigen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Auf Anfrage bei der Abt. Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt wurde uns zu Punkt 1 folgende Stellungnahme übermittelt.

 

Das Bezirksamt hat im Herbst 2020 die Stelle einer Mobilitätsmanagerin besetzt.
Die Aufgabe ist die Erstellung von Mobilitäts-Konzepten z.B. für die Gartenstadt Tempelhof, so dass Aspekte der Minderung von motorisiertem Individualverkehr bei den Planungen frühzeitig Eingang finden. Darüber hinaus betreut sie die Entwicklung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen in einzelnen Kiezen sowie weitere Projekte des Fachbereichs Straßen im Rahmen der Mobilitätswende, wie z.B. die Umsetzung der Radverkehrsanlage am Tempelhofer Damm.

Zu Punkt zwei nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

Durch die Serviceeinheit Facility Management wurde nach § 8 Berliner Energiewendegesetz ein Sanierungsfahrplan erstellt. Dieser ist mit Stand 19.06.2020 als Anhang beigefügt. Er enthält neben einer Rangfolge, Aussagen über Endenergieeinsparpotentiale in Prozent und eine Grobschätzung der Kosten für alle bezirklichen Gebäude mit einer Nettogrundfläche über 250m².

Die Grobkostenschätzung basiert auf den Kosten (nur energetischen Sanierungskosten) für folgende Sanierungsbestandteile:

   Fassade

   Fenster

   Dach

   Oberste Geschossdecke

   Kellerdecke

   rmeerzeuger

   Optimierung Heizungsbetrieb

   Beleuchtung

   Gebäudeleittechnik-Einsatz

Als Grundlage für die Erreichung der angegebenen Einspargrößenordnungen und der mit den Maßnahmen verbundenen Grobkosten basiert auf den aktuellen Anforderungen der Energieeinsparverordnung zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Sanierungsfahrplans. Durch die zurzeit durch das Abgeordnetenhaus beratene Novellierung des Berliner Energiewendegesetzes ist mit der Notwendigkeit der Anpassung des Sanierungsfahrplans zu rechnen. Durch erhöhte Standards ist mit höheren Energieeinsparungen und Kosten zu rechnen.

Die zeitliche Sanierungsreihenfolge basiert auf einem dreistufigen Bewertungssystem, bestehend aus den folgenden Kriterien:

   Endenergieeinsparung absolut (Gewichtung 30 %)

   Endenergieeinsparung prozentual (Gewichtung 30 %)

   Amortisationszeit der energetisch bedingten Mehrkosten in Jahren (Gewichtung 40 %)

 

Jedes Kriterium ist unterschiedlich gewichtet (siehe Auflistung) und erhält eine bestimmte Punktzahl. Die daraus resultierende Gesamtpunktzahl bestimmt den Rang eines Gebäudes im Sanierungsfahrplan. Je höher die Gesamtpunktzahl ist, desto höher ist dessen Priorisierung.

Um die Investitionsplanung des Bezirksamtes zu berücksichtigen (z.B. Berliner Schulbauoffensive), erfolgte zusätzlich eine händische Anpassung der Gesamtpunktzahl, die den Rang der betreffenden Gebäude verschiebt:

   Kurzfristige Maßnahmen 2020/2021 (Erhöhung um 30 Punkte)

   Mittelfristige Maßnahmen 2022/2023 (Erhöhung um 20 Punkte)

   Langfristige Maßnahmen bis 2030 (Erhöhung um 10 Punkte)

   Gebäude mit konkreten Überlegungen zur Aufgabe, Verkauf, Abriss usw. (Reduzierung auf eine Gesamtpunktzahl von 0 Punkten)

Die Bestimmung der gebäudespezifischen Punktzahl und dessen Gewichtung wurde von SenUVK erarbeitet und mit den Bezirken abgestimmt. Die Punktzahländerung wurde nachträglich durch das Bezirksamt angepasst.

So wie die Investitionsplanung Beachtung in der Ausarbeitung des Sanierungsfahrplans fand, findet er neben anderen Bedarfen wie zum Beispiel Brandschutz, Barrierefreiheit oder Schadstoffbelastung entsprechend auch Beachtung in der Investitionsplanung.

Wir bitten damit den Beschluss als erledigt anzusehen.

 
 

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