Drucksache - 1210/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.08.2019 folgenden Beschluss:
1.Mobilitätsmanagement für die Gesamtstadt Der Bezirk richtet dauerhaft eine beratene Stelle einer*s Mobilitätsmanager*in. Diese Stelle wird im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 eingerichtet. Hauptziel des Mobilitätsmanagements ist die Verminderung des motorisierten Individualverkehrs: Mit „weichen“ Maßnahmen soll bei möglichst vielen Verkehrsteilnehmer*innen Verständnis für die „harten“ Maßnahmen zur Steuerung des ruhenden und des fließenden Verkehrs gewonnen werden, um ein Umdenken bei der Wahl der Verkehrsmittel zu erreichen. 2. Energiemanagement für städtische Gebäude Die zuständige Fachabteilung wird ferner ersucht, zusammen mit dem Klimaschutzbeauftragten zu prüfen, mit welchen Kosten und möglichen Einsparungen in den einzelnen bezirklichen Gebäuden zu rechnen ist. Die zuständige Fachabteilung soll die Möglichkeiten einer Umsetzung der Maßnahmen aufzeigen.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat im Herbst 2020 die Stelle einer Mobilitätsmanagerin besetzt. Zu Punkt zwei nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung: Durch die Serviceeinheit Facility Management wurde nach § 8 Berliner Energiewendegesetz ein Sanierungsfahrplan erstellt. Dieser ist mit Stand 19.06.2020 als Anhang beigefügt. Er enthält neben einer Rangfolge, Aussagen über Endenergieeinsparpotentiale in Prozent und eine Grobschätzung der Kosten für alle bezirklichen Gebäude mit einer Nettogrundfläche über 250m². Die Grobkostenschätzung basiert auf den Kosten (nur energetischen Sanierungskosten) für folgende Sanierungsbestandteile: • Fassade • Fenster • Dach • Oberste Geschossdecke • Kellerdecke • Wärmeerzeuger • Optimierung Heizungsbetrieb • Beleuchtung • Gebäudeleittechnik-Einsatz Als Grundlage für die Erreichung der angegebenen Einspargrößenordnungen und der mit den Maßnahmen verbundenen Grobkosten basiert auf den aktuellen Anforderungen der Energieeinsparverordnung zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Sanierungsfahrplans. Durch die zurzeit durch das Abgeordnetenhaus beratene Novellierung des Berliner Energiewendegesetzes ist mit der Notwendigkeit der Anpassung des Sanierungsfahrplans zu rechnen. Durch erhöhte Standards ist mit höheren Energieeinsparungen und Kosten zu rechnen. Die zeitliche Sanierungsreihenfolge basiert auf einem dreistufigen Bewertungssystem, bestehend aus den folgenden Kriterien: • Endenergieeinsparung absolut (Gewichtung 30 %) • Endenergieeinsparung prozentual (Gewichtung 30 %) • Amortisationszeit der energetisch bedingten Mehrkosten in Jahren (Gewichtung 40 %)
Jedes Kriterium ist unterschiedlich gewichtet (siehe Auflistung) und erhält eine bestimmte Punktzahl. Die daraus resultierende Gesamtpunktzahl bestimmt den Rang eines Gebäudes im Sanierungsfahrplan. Je höher die Gesamtpunktzahl ist, desto höher ist dessen Priorisierung. Um die Investitionsplanung des Bezirksamtes zu berücksichtigen (z.B. Berliner Schulbauoffensive), erfolgte zusätzlich eine händische Anpassung der Gesamtpunktzahl, die den Rang der betreffenden Gebäude verschiebt: • Kurzfristige Maßnahmen 2020/2021 (Erhöhung um 30 Punkte) • Mittelfristige Maßnahmen 2022/2023 (Erhöhung um 20 Punkte) • Langfristige Maßnahmen bis 2030 (Erhöhung um 10 Punkte) • Gebäude mit konkreten Überlegungen zur Aufgabe, Verkauf, Abriss usw. (Reduzierung auf eine Gesamtpunktzahl von 0 Punkten) Die Bestimmung der gebäudespezifischen Punktzahl und dessen Gewichtung wurde von SenUVK erarbeitet und mit den Bezirken abgestimmt. Die Punktzahländerung wurde nachträglich durch das Bezirksamt angepasst. So wie die Investitionsplanung Beachtung in der Ausarbeitung des Sanierungsfahrplans fand, findet er neben anderen Bedarfen wie zum Beispiel Brandschutz, Barrierefreiheit oder Schadstoffbelastung entsprechend auch Beachtung in der Investitionsplanung. Wir bitten damit den Beschluss als erledigt anzusehen. |
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