Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 07.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolution      
Ö 5.1  
Das Freihandelsabkommen TTIP stoppen - Kommunale Daseinsvorsorge schützen  
Enthält Anlagen
DS/1143/IV  
Ö 6     Mündliche Anfragen      
Ö 6.1  
Miethöchstgrenzen bei Wohngeldbezug: Ist Friedrichshain-Kreuzberg ein weißer Fleck auf der Landkarte des Bundesbauministeriums?  
DS/1171/IV  
Ö 6.2  
Zukunft der Gerhart-Hauptmann-Schule  
DS/1163/IV  
Ö 6.3  
Sanitäranlagen in der besetzten ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule/Projektehaus  
DS/1186/IV  
Ö 6.4  
Neue "Friedrichshain-Kreuzberger Linie"?  
DS/1172/IV  
Ö 6.5  
Gerhart-Hauptmann-Schule  
DS/1183/IV  
Ö 6.6     "Kreuzberger Mischung" in der Oranienstraße bedroht?  
DS/1173/IV  
Ö 6.7     Nachnutzung und Bebauung ehemaliges Postcheckamt Hallesches Ufer 60  
DS/1164/IV  
Ö 6.8     Zukunft der Stadtteilmütter und Intergrationslotsen  
DS/1175/IV  
Ö 6.9     Wasserturm am Ostkreuz  
DS/1176/IV  
Ö 6.10     Auswirkungen Abbau von Vollzeitäquivalenten  
Enthält Anlagen
DS/1187/IV  
    VORLAGE
    Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1.)    Wieviel VZÄ sind im Rahmen der Vorgabe des Senats bis zum heutigen Tag in Friedrichshain-Kreuzberg tatsächlich weggefallen?

2.)    Inwieweit stimmen diese realen Zahlen mit der geschlossen Zielvereinbarung überein, bzw. werden die vereinbarten Ziele bis zum jeweiligen Stichtag erreicht werden?

3.)    Welche Auswirkung für den Bezirk hat eine mögliche Nichterreichung der vereinbarten Ziele zum Ende des Haushaltsjahres?

Nachfragen:

1.)    Eine Hauptargumentationslinie des Bezirksamtes, die von der Senatsverwaltung geforderte Zielvereinbarung zu unterschreiben, war, dass durch diese Vereinbarung die Personalhoheit wieder beim Bezirk liegt. Daraus resultiert die Frage, welche Einstellungen seit Abschluss der Vereinbarung eigenverantwortlich durch den Bezirk vorgenommen werden konnten, bzw. welche Stellen ohne die Zielvereinbarung mit dem Senat nicht hätten besetzt werden können?

2.)    Hat der Beschluss, sich auf eine derartige Vereinbarung einzulassen, aktuell einen signifikanten und messbaren Vorteil für den Bezirk?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      12.05.2014

Bezirksstadträtin für Finanzen, Kultur und Weiterbildung

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wieviel VZÄ sind im Rahmen der Vorgabe des Senats bis zum heutigen Tag in Friedrichshain-Kreuzberg tatsächlich weggefallen?

 

Der Berichtszeitraum vom 22.10.2012 bis zum 01.01.2014 war durch die Verlagerung der Zuständigkeiten der Schulsekretariatstätigkeiten zur Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geprägt. In diesem Zusammenhang wurden Vollzeitäquivalente (VZÄ) im Umfang von 57,4691 Stellenanteilen an die Senatsverwaltung abgegeben. Unter Berück­sichtigung dieses Abgangs wurden insgesamt 103,05 VZÄ abgebaut. Ohne diese Verlage­rung würde sich der VZÄ-Abbau auf 48,59 VZÄ belaufen.

 

Die für das Jahr 2013 vereinbarte Zielzahl wurde um 10,2 VZÄ überschritten. Maßgeblich ist hierfür ein deutlicher Anstieg der einjährigen Weiterbeschäftigung von Auszubildenden im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung.

 

Die Erreichung der Zielzahl für das Jahr 2016 scheint allerdings weiterhin gesichert. Die ge­nauen Zahlen bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

 

2. Inwieweit stimmen diese realen Zahlen mit der geschlossenen Zielvereinbarung überein, bzw. werden die vereinbarten Ziele bis zum jeweiligen Stichtag erreicht wer­den?

 

Siehe Beantwortung Frage Nr. 1.

 

 

3. Welche Auswirkung für den Bezirk hat eine mögliche Nichterreichung der vereinbar­ten Ziele zum Ende des Haushaltsjahres?

 

Bei den Auswirkungen hängt es sicherlich davon ab, ob und wie die Überschreitungen be­gründbar sind. Wenn es sich nur um eine geringe Überschreitung handelt, diese nur für ei­nen kurzen Zeitraum besteht, oder es (landes)politisch wichtige Gründe für die Überschrei­tung gibt, ist davon auszugehen, dass durch die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) als Controllinginstanz keine Sanktionen verhängt werden.

 

Bei einer strukturellen Überschreitung, bei der die Zielerreichung zum 01.01.2017 gefährdet erscheint, ist jedoch zu erwarten, dass die SenFin die Besetzung von Stellen unter ihren Zu­stimmungsvorbehalt setzt.

 

Es würden dann mit hoher Wahrscheinlichkeit Restriktionen verhängt werden, die denen der im aktuellen Haushaltswirtschaftsrundschreiben (HWR 2014) für das Bezirksamt Treptow-Köpenick verhängten entsprechen dürften. Demnach könnten ohne  Zustimmung der SenFin nur Stellen und Beschäftigungspositionen besetzt werden mit:

 

  • vorhandenen Dienstkräften des eigenen Bezirks,
  • Dienstkräften aus dem Personalüberhang,
  • bis zu sechs Monaten befristet eingestellten Vertretungs- bzw. Saisonkräften
  • sowie befristet beschäftigten schwerbehinderten Menschen mit einer Finanzierung aus Fürsorgemitteln der SenInnSport.

 

Weiterhin wäre voraussichtlich der wert- und zeitgleiche Ausgleich von Arbeitszeitanteilen und die dauerhafte Übernahme von Auszubildenden im Anschluss an die erfolgreich abge­schlossene Ausbildung im Umfang einer durch die SenFin festgelegten Zahl möglich.

 

Für alle anderen geplanten Stellenbesetzungen wären ausführlich begründete Ausnahme­anträge an die Senatsverwaltung zu richten.

 

 

Nachfragen:

 

1. Eine Hauptargumentationslinie des Bezirksamtes, die von der Senatsverwaltung geforderte Zielvereinbarung zu unterschreiben, war, dass durch diese Vereinbarung die Personalhoheit wieder beim Bezirk liegt. Daraus resultiert die Frage, welche Ein­stellungen seit Abschluss der Vereinbarung eigenverantwortlich durch den Bezirk vorgenommen werden konnten, bzw. welche Stellen ohne die Zielvereinbarung mit dem Senat nicht hätten besetzt werden können?

 

Es wurden im Haushaltsjahr 2013 unbefristete Außeneinstellungen im Umfang von 42,86 VZÄ vorgenommen. In der Anlage 2 "Unbefristete Außeneinstellungen in Vollzeitäquivalen­ten (VZÄ) im Haushaltsjahr 2013" sind diese dargestellt. Ohne die "Zielvereinbarung" mit dem Abgeordnetenhaus wäre diese Zahl deutlich geringer ausgefallen. Es kann zwar nicht genau eingeschätzt werden, wie die SenFin in den jeweiligen Einzelfällen entschieden hätte. Allerdings ist davon auszugehen, dass Ausnahmeanträge für das Berliner Notdienstsystem und für Ärztinnen/Ärzte höchstwahrscheinlich positiv beschieden worden wären.

 

 

Es ist wei­terhin davon auszugehen, dass der unbefristeten Übernahme von maximal 4 Auszubilden­den im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ebenfalls zugestimmt wor­den wäre.

 

Unter dieser Annahme, wären lediglich rund 40 % der durchgeführten unbefristeten Außen­einstellungen möglich gewesen. Es ist zwar davon auszugehen, dass die SenFin auch in weiteren Einzelfällen unbefristeten Außeneinstellungen zugestimmt hätte, allerdings über­wiegend nur für fachspezifische Berufsgruppen. Die genaue Zahl lässt sich nicht einschät­zen.

 

Abschließend weise ich darauf hin, dass die Notwendigkeit einer Antragstellung bei SenFin immer zur Verzögerung bei der Ausschreibung und damit Besetzung der Stellen führt.

 

2. Hat der Beschluss, sich auf eine derartige Vereinbarung einzulassen, aktuell einen signifikanten und messbaren Vorteil für den Bezirk?

 

Unter Berücksichtigung der oben getätigten Ausführungen, war es bisher von Vorteil, die Vereinbarung abzuschließen. Genau quantifizieren lässt sich dieser jedoch nicht. Zusam­menfassend lässt sich allerdings sagen, dass eine deutlich geringere Zahl von unbefristeten Außeneinstellungen erfolgt wäre und die Besetzungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen worden wären.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jana Borkamp

Bezirksstadträtin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    07.05.2014 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 6.10 - schriftlich beantwortet
   
Ö 6.11     Projektehaus oder internationales Flüchtlingszentrum?  
DS/1170/IV  
Ö 6.12     Maßnahmen zur Sicherheit von Fußgänger*innen - Stand der Dinge  
DS/1178/IV  
Ö 6.13     Gemeinsame Streifen von Ordnungsamt und Polizei im Görlitzer Park  
DS/1174/IV  
Ö 6.14     Berufsorientierung von Sekundarschülerinnen und -schülern durch Pilot-Projekte  
DS/1179/IV  
Ö 6.15     Aufbewahrung und Ausgabe von Lebenspartnerschaftsurkunden  
DS/1166/IV  
Ö 6.16     Warum warten die Bürger in Friedrichshain-Kreuzberg am längsten auf das Wohngeld?  
Enthält Anlagen
DS/1188/IV  
Ö 6.17     Freihandelsabkommen (TTIP)  
DS/1189/IV  
Ö 6.18     Jugendberufsagentur in Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/1168/IV  
Ö 6.19     Schäden an Straßenbäumen im Bezirk  
DS/1169/IV  
Ö 6.20     Aktueller Stand Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis  
DS/1177/IV  
Ö 6.21     100%-Regelung bei der Leistungsbewertung in Schulen  
DS/1167/IV  
Ö 6.22     Grüne Stimmungsmache gegen die CDU durch Bezirksbürgermeisterin Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) in der offiziellen Bezirksbroschüre 2014/2015 "Ein Bezirk mit vielen Gesichtern"  
DS/1182/IV  
Ö 6.23     Historische Gaslaternen  
DS/1165/IV  
Ö 6.24     Sachbearbeitertelefonnummern im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/1180/IV  
Ö 6.25     Freudenberg-Areal  
Enthält Anlagen
DS/1181/IV  
Ö 6.26     Pappelschäden an Spielplatz und Sportgelände  
DS/1190/IV  
Ö 6.27     Oranienplatz  
DS/1184/IV  
Ö 6.28     Görlitzer Park  
DS/1185/IV  
Ö 7     Einwohneranträge (§44 BezVG)      
Ö 7.1  
Erhalt der Bona-Peiser-Bibliothek  
Enthält Anlagen
DS/1161/IV  
Ö 8     Anträge      
Ö 8.1  
Baumersatzpflanzungen  
Enthält Anlagen
DS/1148/IV  
Ö 8.2  
Einrichtung eines Untersuchungsausschusses "Gerhart-Hauptmann-Schule"  
Enthält Anlagen
DS/1152/IV  
Ö 8.3  
Widerruf des BA-Beschlusses vom 18.03.2014  
Enthält Anlagen
DS/1141/IV  
Ö 8.4  
Sanitäranlagen in der besetzten ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule  
Enthält Anlagen
DS/1142/IV  
Ö 9     Beschlussempfehlungen      
Ö 9.1  
Sponsoringbericht 2013  
Enthält Anlagen
DS/1084/IV  
Ö 10     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 10.1     Mehr Transparenz im Bezirkshaushaltsplan Hier: Vorbericht um Darstellung von Projekt- und sonstige Fördermittel erweitern
Enthält Anlagen
DS/0044/IV  
Ö 10.2  
Spree-Shopping oder Stadtentwicklung?  
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Ö 10.3  
Entwicklung des Grundstücks hinter dem Finanzamt  
Enthält Anlagen
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Vorbehalt der Bundesregierung gegen das Europäische Fürsorgeabkommen  
Enthält Anlagen
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Personalnotstand in der Verwaltung verhindern!  
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Ö 10.6     "Gutschow Keller"  
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Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA)  
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Ö 10.9     Aktivitäten zur Benennung der Planstr. D in Edith-Kiss-Straße
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Ö 10.10  
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Ö 10.11     Informationen über die Unterstützung über den Härtefallfonds in den Schulen verbreiten  
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Ö 10.13  
Gesundheitsparcours für den Bezirk  
Enthält Anlagen
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Enthält Anlagen
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Ö 10.15     Aufstellen einer Ampelanlage auf der Boxhagener Str. Ecke Niederbarnimstr./ Simon-Dach-Str.  
Enthält Anlagen
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Ö 10.16  
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Enthält Anlagen
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Ö 10.17  
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Enthält Anlagen
DS/1093/IV  
Ö 10.18  
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Enthält Anlagen
DS/1095/IV  
Ö 10.19     Krankenversicherungschipkarte für Asylbewerber*Innen (Bremer Modell)  
Enthält Anlagen
DS/1100/IV  
Ö 10.20  
Keine Ferienwohnungen in Wohngebieten mehr  
Enthält Anlagen
DS/1103/IV  
Ö 10.21  
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Enthält Anlagen
DS/1104/IV  
Ö 10.22     Die Geschäftsordnung der BVV; hier § 25 Abs. 2-4, Änderungsanträge  
Enthält Anlagen
DS/1105/IV  
Ö 10.23  
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Enthält Anlagen
DS/1136/IV  
Ö 10.24  
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Enthält Anlagen
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Ö 10.25  
Überprüfung der Voraussetzungen für den Fortbestand der Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Bergmannstraße-Nord" im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1138/IV  
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Sofortige Einführung eines Online-Schadensmelder für Friedrichshain-Kreuzberg - Für sichere Fahrbahnen, Gehwege und Radwege!  
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Ausstellung Lesbische und Schwule Sportler*innen  
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Bauleitplanung angehen - Revaler Straße bleibt Ort für Soziokultur!  
Enthält Anlagen
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Ö 10.36  
Erweiterung der Gedenktafelkommission um ein ständiges Mitglied  
Enthält Anlagen
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Ehemaliges Polizeirevier in der Friedenstr. 30/31  
Enthält Anlagen
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Ö 10.38  
Sportkonzept "Sport von/für Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen"  
Enthält Anlagen
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Ö 10.39  
Honorarverträge für ehemalige MitarbeiterInnen des Bezirks  
Enthält Anlagen
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Aktionsfonds zur Kinder- und Jugendbeteiligung umsetzen!  
Enthält Anlagen
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Enthält Anlagen
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Ö 10.42  
Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte (INSEKs) für die Fördergebiete Städtebaulicher Denkmalschutz in Friedrichshain-Kreuzberg  
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Ö 10.43     Bebauungsplan VI-140e VE "Möckernkiez" für das Flurstück 3289 zwischen öffentlicher Parkanlage, Möckernstraße und Yorckstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Beschluss über - das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung -die redaktionellen Änderungen des Bebauungsplans VI-140e VE "Möckernkiez" einschließlich Begründung (Ergänzungen, Änderungen blau dargestellt) - die 2. Änderungsvereinbarung zum Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan  
Enthält Anlagen
DS/1162/IV  
               
 
 

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