Drucksache - DS/1152/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Es wird ein Sonderausschuss zur Untersuchung und Klärung der Zustände in der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule als grundsätzlich öffentlicher Ausschuss eingerichtet. Grundlage hierfür ist § 16 Abs. 4 der GO. Dem Ausschuss gehören sieben Bezirksverordnete an. Der Ausschuss soll folgende Fragen klären: Kriminalität in der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule
Bauordnung und Feuergefahr
Hygiene
Beendigung der Besetzung
Begründung: Das öffentliche Interesse ist aufgrund des ersten getöteten Bewohners der Schule durch einen anderen Bewohner der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule offensichtlich. Fast wöchentlich ereignen sich dort Gewalttaten. Der Ausschuss soll die oben genannten Fragen klären, um die Versäumnisse des Bezirksamts aufzuzeigen und zu beseitigen. Denn dann ist es vielleicht möglich, die katastrophalen Zustände in der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule zu beenden.
BVV 07.05.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
(siehe auch DS/1191/IV) |
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