Drucksache - DS/1091/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für ein ganztägiges Tempolimit von 30h/km (bisher nur zwischen 22-6 Uhr) auf der gesamten Boxhagener Straße einzusetzen.
Begründung: Die Boxhagener Straße führt mitten durch ein Wohngebiet, in das besonders in den letzten Jahren viele junge Familien mit Kindern gezogen sind. Zahlreiche Kitas und auch Schulen (Zille Grundschule, Grundschule am Traveplatz), Spielplätze, die Freie Jugendorchesterschule, Musikschulen, ein Kino mit einem Nachmittagsangebot für Kinder führen dazu, dass zahlreiche Kinder die Boxhagener Straße kreuzen müssen. Sie ist allerdings stark befahren u.a. auch von der Tram und sehr schwer einzusehen. Viele in zweiter Reihe parkende Autos erschweren die Einsicht zusätzlich. Außerdem führt das hohe Verkehrsaufkommen bei einer aktuellen Geschwindigkeit von 50km/h zu einer erheblichen Lärmbelastung der AnwohnerInnen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auch am Tage würde auch der Entwicklung entgegenwirken, dass viele der von der Warschauer Straße kommende AutofahrerInnen die Boxhagener als Abkürzung in Richtung Strahlau und Lichtenberg nutzen. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung würde Kindern dazu die Möglichkeit geben, die Straße selbständig und sicherer zu überqueren.
BVV, 26.03.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 09.04.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für ein ganztägiges Tempolimit von 30h/km (bisher nur zwischen 22-6 Uhr) auf der gesamten Boxhagener Straße einzusetzen.
BVV 07.05.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für ein ganztägiges Tempolimit von 30h/km (bisher nur zwischen 22-6 Uhr) auf der gesamten Boxhagener Straße einzusetzen.
Vorlage zur Kenntnisnahme: siehe DS/1856/IV
BVV 22.06.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 06.07.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.
BVV 20.07.2016 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird nicht zur Kenntnis genommen.
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