Drucksache - DS/1168/IV  

 
 
Betreff: Jugendberufsagentur in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Hehmke, AndyHehmke, Andy
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
07.05.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. der Errichtung der Jugendberufsagentur in Friedrichshain-Kreuzberg?
     
  2. Welche personelle Ausstattung wird die Jugendberufsagentur haben und auf welche Eingliederungsmittel wird sie zurückgreifen können?
     
  3. In welcher Weise soll erreicht werden, dass die auslaufenden Strukturen der kommunalen Jugendberufshilfe in das neue System integriert werden?

 

Nachfragen:

 

  1. Für welche Schwerpunkte setzt sich das Bezirksamt im Rahmen der Gespräche mit der Senatsverwaltung und der Arbeitsagentur ein?

 

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin              15.05.14.2014

Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste              -2648

SozBeschBüD Dez

 

 

Anbei übersende ich die schriftliche Beantwortung der mündlichen Anfrage und bitte zugleich, die etwas verspätete Bearbeitung zu entschuldigen.

 

 

1. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. der Errichtung der Jugendberufsagentur in Friedrichshain-Kreuzberg?

 

Am 28.04.2014 wurde eine Berliner Erklärung für das Projekt "Jugendberufsagentur in Berlin umsetzen" vom Land Berlin, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialpartnern vorgestellt.

Dem Entwurf einer Kooperationsvereinbarung für dieses Projekt folgend soll bis Ende September  2014 in einer Phase I die Vorbereitung und Konstituierung der Projektgremien auf Landesebene sowie die Unterzeichnung der Vereinbarung zur Projektorganisation und der Beginn der Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung auf Landesebene mit Schwerpunkt der Vereinbarung der landesweiten Standards mit Relevanz für den Aufbau regionaler Standorte der JBA Berlin erfolgen.

In einer Phase II soll bis Ende Oktober die Vorbereitung eines Abgeordnetenhausbeschlusses zur konkreten Ausgestaltung der JBA Berlin und ihrer regionalen Standorte erfolgen, paralell dazu sollen regionale Gremien zur Erarbeitung regionaler Kooperationsvereinbarungen zum Aufbau regionaler Standorte gebildet werden.

Ab Anfang 2015 sollen in einer Phase II sukzessive regionale Standorte der JBA Berlin ihren Betrieb aufnehmen.

 

 

 

2. Welche personelle Ausstattung wird die Jugendberufsagentur haben und auf welche Eingliederungsmittel wird sie zurückgreifen können?

 

Bei der JBA handelt es sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine neue Institution mit eigenem Budget, sondern um ein Arbeitsbündnis, das die wichtigsten Leistungen nach dem zweiten, dritten und achten Buch des Sozialgesetzes (SGB II, III, VIII), nach dem Berliner Schulgesetz (BSG) sowie weitere unterstützende Dienste unter einem Dach gemeinsam erbringt. Das bedeutet, dass alle Akteure eigene Ressourcen zur Verfügung stellen und auf kooperativer Basis die gemeinsamen Ziele erreichen sollen.

 

3. In welcher Weise soll erreicht werden, dass die auslaufenden Strukturen der kommunalen Jugendberufshilfe in das neue System integriert werden?

 

Das wird im Rahmen dieses Projektes, in dem auch landesweite Standards erstellt werden sollen, geprüft werden.

 

Nach einer projektvorbereitenden Vorlaufphase seit Ende Oktober 2013 ist mit der Berliner Erklärung vom 28.04.2014 der Projektstart mit der gemeinsamen Willenserklärung vollzogen.

 

Wie Sie der Beantwortung unter 1.) entnehmen befindet sich des Projekt noch in der Startphase, die dem RdB zur Beratung am 15.5.2014 vorliegt (inzwischen hat der RdB die Vorlage in seinen Fachausschuss für Bildung zur Beratung überwiesen)

 

Nachfragen:

1. Für welche Schwerpunkte setzt sich das Bezirksamt im Rahmen der Gespräche mit der Senatsverwaltung und der Arbeitsagentur ein?

 

Der Bezirk konnte sich bisher lediglich an der Vorbereitungsphase, vertreten durch das Jugendamt, beteiligen.

Eine unmittelbare Einbeziehung des Bezirks ist für die Erarbeitung regionaler Kooperationsvereinbarungen ab der Phase II zu erwarten.

Das Bezirksamt wird sich dafür einsetzen, dass bezirkliche Erfahrungen und Ansätze konkret berücksichtigt werden und auch weiter verfolgt werden können. Verwiesen sei hierbei auf  Kompetenzagentur oder Jobentdecker.

 

Besonders kritisch wird seitens des Bezirksamts, bestätigt auch durch Austausch mit den Akteuren im Übergang Schule-Ausbildung-Beruf in der AG U25, gesehen, dass die JBA Berlin erneut erst in der Schlussphase der Schule ansetzt und die Begleitung und Betreuung der Jugendlichen außerhalb der Schule verortet, wenngleich begrüßenswerter Weise diese Betreuung koordiniert und unter einem Dach erfolgen soll.

Nach unserer Auffassung muss jedoch noch immer die Institution Schule darin gestärkt und zugleich gefordert werden, möglichst wenige Schülerinnen und Schüler mit einem Defizit in den Ausbildungsbereich zu entlassen,, sondern vielmehr die Jugendlichen fit fürs Leben zu machen, so dass sie den Anforderungen einer Ausbildung gewachsen sind und zugleich motiviert sind, sich die Perspektive eines selbst bestimmten Lebens zu erarbeiten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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