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Drucksache - DS/1093/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Bundeswasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) sowie gegenüber den zuständigen Senatsbehörden dafür einzusetzen, dass die im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes ausgewiesenen Stellplätze für dauerhaft bewohnte Schiffe/Boote längerfristig, d. h. in der Regel länger als ein Jahr, genehmigt werden. Zudem wird das Bezirksamt beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bewohnerinnen der Wohnschiffe nicht durch zusätzliche Auflagen/Kontrollen, die weder gesetzlich oder in Verordnungen festgelegt sind, eingeschränkt werden. Zudem wird das Bezirksamt aufgefordert, nur im Rahmen seiner Zuständigkeit gegenüber den Bewohnerinnen tätig zu werden. Zu prüfen ist zudem, ob für einen Liegeplatz auch eine meldefähige Adresse beantragt werden kann. Zudem sind die dort wohnenden minderjährigen Kinder in der Schulentwicklungsplanung des Bezirks zu berücksichtigen, soweit sie der Schulpflicht unterliegen. Die VzK soll zudem eine kurze Übersicht enthalten über die Zuständigkeiten der einzelnen Ebenen (BA, Senat, WSA, ggf. weitere), das Genehmigungsverfahren sowie die schon bekannten Planungen bezüglich der Ausweisung neuer bzw. der Perspektive bereits genehmigter Liegeplätze.
Begründung: An verschiedenen Stellen im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes sind Stellplätze auf Wasserflächen für Wohnschiffe ausgewiesen. Die Vergabe der Liegeplätze obliegt, nach einem komplizierten Abstimmungsprozess mit dem Bezirksamt und dem Senat, dem Bundeswasserstraßen- und Schifffahrtsamt. In der Regel ist die Vergabe auf ein Jahr befristet, so dass die Bewohnerinnen von häufigen Veränderungen der Liegeplätze betroffen sind. Neben diesen Unsicherheiten kommen aber weitere hinzu. So liegen der Antragstellerin Informationen vor, dass vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister in einzelnen Fällen Auflagen bezüglich der technischen Beschaffenheit der Heizanlagen erteilt worden sind, die im Nachhinein vom WSA als nicht notwendig eingestuft wurden. Den Bewohnerinnen sollte jedoch angesichts der ohnehin bestehenden Unsicherheiten zumindest ein gewisses Maß an Transparenz von behördlichen Entscheidungen und auch ein gewisses Maß an Sicherheit - auch jenseits der Genehmigungsdauer - zugestanden werden.
BVV, 26.03.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien, Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten (federführend)
UVKI 09.04.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Bundeswasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) sowie gegenüber den zuständigen Senatsbehörden dafür einzusetzen, dass die im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes ausgewiesenen Stellplätze für dauerhaft bewohnte Schiffe/Boote längerfristig, d. h. in der Regel länger als ein Jahr, genehmigt werden. Zu prüfen ist zudem, ob für einen Liegeplatz auch eine meldefähige Adresse beantragt werden kann. Zudem sind die dort wohnenden minderjährigen Kinder in der Schulentwicklungsplanung des Bezirks zu berücksichtigen, soweit sie der Schulpflicht unterliegen. Die VzK soll zudem eine kurze Übersicht enthalten über die Zuständigkeiten der einzelnen Ebenen (BA, Senat, WSA, ggf. weitere), das Genehmigungsverfahren sowie die schon bekannten Planungen bezüglich der Ausweisung neuer bzw. der Perspektive bereits genehmigter Liegeplätze.
StadtQM 30.04.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Bundeswasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) sowie gegenüber den zuständigen Senatsbehörden dafür einzusetzen, dass die im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes ausgewiesenen Stellplätze für dauerhaft bewohnte Schiffe/Boote längerfristig, d. h. in der Regel länger als ein Jahr, genehmigt werden. Zu prüfen ist zudem, ob für einen Liegeplatz auch eine meldefähige Adresse beantragt werden kann. Zudem sind die dort wohnenden minderjährigen Kinder in der Schulentwicklungsplanung des Bezirks zu berücksichtigen, soweit sie der Schulpflicht unterliegen. Die VzK soll zudem eine kurze Übersicht enthalten über die Zuständigkeiten der einzelnen Ebenen (BA, Senat, WSA, ggf. weitere), das Genehmigungsverfahren sowie die schon bekannten Planungen bezüglich der Ausweisung neuer bzw. der Perspektive bereits genehmigter Liegeplätze.
BVV 07.05.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Bundeswasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) sowie gegenüber den zuständigen Senatsbehörden dafür einzusetzen, dass die im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes ausgewiesenen Stellplätze für dauerhaft bewohnte Schiffe/Boote längerfristig, d. h. in der Regel länger als ein Jahr, genehmigt werden. Zu prüfen ist zudem, ob für einen Liegeplatz auch eine meldefähige Adresse beantragt werden kann. Zudem sind die dort wohnenden minderjährigen Kinder in der Schulentwicklungsplanung des Bezirks zu berücksichtigen, soweit sie der Schulpflicht unterliegen. Die VzK soll zudem eine kurze Übersicht enthalten über die Zuständigkeiten der einzelnen Ebenen (BA, Senat, WSA, ggf. weitere), das Genehmigungsverfahren sowie die schon bekannten Planungen bezüglich der Ausweisung neuer bzw. der Perspektive bereits genehmigter Liegeplätze.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 27.08.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
StadtQM 03.09.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.09.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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