Drucksache - DS/1153/IV  

 
 
Betreff: Bauleitplanung angehen - Revaler Straße bleibt Ort für Soziokultur!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Hellmuth, SusanneJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:PIRATEN
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
07.05.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Vorberatung
14.05.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten vertagt   
28.05.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Beratung ff
03.06.2014 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung zusammen mit dem Ausscchuss für Kultur und Bildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
04.06.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1153/IV  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt für das Gebiet zwischen Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Bauleitplanung zu fassen. Ziel dieser Bauleitplanung soll eine städtebauliche Gestaltung des Blocks sein, die eine verträgliche gemeinsame Nutzung von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Weitere Ziele der Bauleitplanung sollen sein: Eine Verortung von sozio-kultureller Nutzung auf diesem Gelände sowie eine Zonierung, sodass eine lärmunempfindliche Nutzung an der Revaler Straße und am südlichen Ende der Niemannstraße verortet wird. Der Aufstellungsbeschluss soll eine hinreichende inhaltliche Offenheit aufweisen, sodass ein großer Gestaltungsspielraum zur Umsetzung der Vorschläge aus der Bürger*innen-Beteiligung der folgenden Bauleitplanung verbleibt.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, in Gesprächen mit den Eigentümer*innen die zukünftige städtebauliche Gestaltung des Blocks zu erörtern. Dabei soll die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung  becksichtigt werden, dass ein Erhalt der sozio-kulturellen Nutzung auf diesem Block gewünscht ist. Daher ist eine lärmunempfindliche Bebauung im südlichen Blockabschnitt anzustreben. Das Bezirksamt soll eine gemeinsame Erörterung und Verhandlung zwischen dem Eigentümer, den jetzigen Nutzer*innen und dem Bezirksamt anregen.

 

Begründung

 

In den letzten Jahren wurden - ausgehend vom Annemirl-Bauer-Platz - sukzessive die Blöcke zwischen Revaler Straße und Simplonstraße mit Wohngebäuden bebaut. Die vorhandene sozio-kulturelle und Gewerbenutzung wurde dabei nicht - oder nur unzureichend - in der neuen Bebauung berücksichtigt. So hat sich der Charakter der Revaler Straße gewandelt und neue Konflikte durch Lärmemissionen von der Nutzung südlich der Revaler Straße und dem RAW-Gelände sind vorprogrammiert. Nachdem nun auch der Block zwischen der Haase- und der Döringstraße bebaut wird, besteht ein dringendes Interesse, die städtebauliche Entwicklung des angrenzenden Blocks zwischen der Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße städtebaulich zu ordnen, bevor dem Bezirk mit einem Bauantrag nach § 34 BauGB  Einflussmöglichkeiten aus der Hand geschlagen werden. Durch die heranrückende Bebauung ist davon auszugehen, dass auch dieser Block bald bebaut werden soll. Die Notwendigkeit die städtebauliche Entwicklung zu ordnen, folgt aus den möglichen Konflikten, die eine reine Wohnbebauung auslösen könnte, aus der vorhandenen Nutzung, die aus Sicht der Bezirksverordnetenversammlung erhaltenswert ist und der Divergenz aus möglicher Bebauung nach § 34 BauGB und jetziger Nutzung.

 

Wie die künftige Nutzungsmischung auf diesem Gelände aussehen wird, soll der Bauleitplanung überantwortet bleiben. Guter Friedrichshain-Kreuzberger Tradition folgend soll mit einer intensiven Beteiligung der Bevölkerung eine städtebauliche Ordnung zusammen mit den Eigentümer*innen gefunden werden, die zum einen die sozialen, kulturellen und ökologischen bezirklichen Interessen hinreichend berücksichtig, zum anderen für die Eigentümer*innen wirtschaftlich tragfähig ist - und die eine Entschädigungspflicht des Bezirks ausschließt. Daher soll der Aufstellungsbeschluss entsprechend offen ausgestaltet bleiben, sodass damit ein Prozess gestartet werden kann, der den verschiedenen Positionen zur Annäherung verhelfen wird. Die Bebauung ganzer Blöcke soll in Friedrichshain-Kreuzberg nicht nach § 34 BauGB entschieden werden, sondern vielmehr soll das dafür vorgesehene Verfahren der Bauleitplanung zur Anwendung kommen.

 

 

BVV 07.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten, Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung (federführend)

 

StadtQM 28.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt für das Gebiet zwischen Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Bauleitplanung zu fassen. Ziel dieser Bauleitplanung soll eine städtebauliche Gestaltung des Blocks sein, die eine verträgliche gemeinsame Nutzung von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Weitere Ziele der Bauleitplanung sollen sein: Eine Verortung von sozio-kultureller Nutzung auf diesem Gelände sowie eine Zonierung, sodass eine lärmunempfindliche Nutzung an der Revaler Straße und am südlichen Ende der Niemannstraße verortet wird. Der Aufstellungsbeschluss soll eine hinreichende inhaltliche Offenheit aufweisen, sodass ein großer Gestaltungsspielraum zur Umsetzung der Vorschläge aus der Bürger*innen-Beteiligung der folgenden Bauleitplanung verbleibt.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, in Gesprächen mit den Eigentümer*innen die zukünftige städtebauliche Gestaltung des Blocks zu erörtern. Dabei soll die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung  becksichtigt werden, dass ein Erhalt der sozio-kulturellen Nutzung auf diesem Block gewünscht ist. Daher ist eine lärmunempfindliche Bebauung im südlichen Blockabschnitt anzustreben. Das Bezirksamt soll eine gemeinsame Erörterung und Verhandlung zwischen dem Eigentümer, den jetzigen Nutzer*innen und dem Bezirksamt anregen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt zu prüfen, ob eine planungsrechtliche Ausweisung der Grundstücke Revaler Straße 19-20 sowie unter Umständen Haasestr. 8-12 als öffentliche Grünfläche möglich wäre. Es soll dabei die Möglichkeit geprüft werden, wie die Kosten für die Grundstücke und die Herstellungskosten für die Grünanlagen im kommenden Haushalt vorgesehen werden können. Ein Umlageverfahren, dass die Nachbareigentümer an den Kosten beteiligt, soll ebenfalls geprüft werden.

 

 

PHI 03.06.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt für das Gebiet zwischen Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Bauleitplanung zu fassen. Ziel dieser Bauleitplanung soll eine städtebauliche Gestaltung des Blocks sein, die eine verträgliche gemeinsame Nutzung von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Weitere Ziele der Bauleitplanung sollen sein: Eine Verortung von sozio-kultureller Nutzung auf diesem Gelände sowie eine Zonierung, sodass eine lärmunempfindliche Nutzung an der Revaler Straße und am südlichen Ende der Niemannstraße verortet wird. Der Aufstellungsbeschluss soll eine hinreichende inhaltliche Offenheit aufweisen, sodass ein großer Gestaltungsspielraum zur Umsetzung der Vorschläge aus der Bürger*innen-Beteiligung der folgenden Bauleitplanung verbleibt.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, in Gesprächen mit den Eigentümer*innen die zukünftige städtebauliche Gestaltung des Blocks zu erörtern. Dabei soll die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung  becksichtigt werden, dass ein Erhalt der sozio-kulturellen Nutzung auf diesem Block gewünscht ist. Daher ist eine lärmunempfindliche Bebauung im südlichen Blockabschnitt anzustreben. Das Bezirksamt soll eine gemeinsame Erörterung und Verhandlung zwischen dem Eigentümer, den jetzigen Nutzer*innen und dem Bezirksamt anregen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt zu prüfen, ob eine planungsrechtliche Ausweisung der Grundstücke Revaler Straße 19-20 sowie unter Umständen Haasestr. 8-12 als öffentliche Grünfläche möglich wäre. Es soll dabei die Möglichkeit geprüft werden, wie die Kosten für die Grundstücke und die Herstellungskosten für die Grünanlagen im kommenden Haushalt vorgesehen werden können. Ein Umlageverfahren, dass die Nachbareigentümer an den Kosten beteiligt, soll ebenfalls geprüft werden.

 

 

BVV 04.06.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt für das Gebiet zwischen Niemannstraße, Revaler Straße, Simplonstraße und Haasestraße einen Aufstellungsbeschluss zur Einleitung der Bauleitplanung zu fassen. Ziel dieser Bauleitplanung soll eine städtebauliche Gestaltung des Blocks sein, die eine verträgliche gemeinsame Nutzung von Wohnen und Gewerbe ermöglicht wird. Weitere Ziele der Bauleitplanung sollen sein: Eine Verortung von sozio-kultureller Nutzung auf diesem Gelände sowie eine Zonierung, sodass eine lärmunempfindliche Nutzung an der Revaler Straße und am südlichen Ende der Niemannstraße verortet wird. Der Aufstellungsbeschluss soll eine hinreichende inhaltliche Offenheit aufweisen, sodass ein großer Gestaltungsspielraum zur Umsetzung der Vorschläge aus der Bürger*innen-Beteiligung der folgenden Bauleitplanung verbleibt.

 

Das Bezirksamt wird darüber hinaus beauftragt, in Gesprächen mit den Eigentümer*innen die zukünftige städtebauliche Gestaltung des Blocks zu erörtern. Dabei soll die Forderung der Bezirksverordnetenversammlung  becksichtigt werden, dass ein Erhalt der sozio-kulturellen Nutzung auf diesem Block gewünscht ist. Daher ist eine lärmunempfindliche Bebauung im südlichen Blockabschnitt anzustreben. Das Bezirksamt soll eine gemeinsame Erörterung und Verhandlung zwischen dem Eigentümer, den jetzigen Nutzer*innen und dem Bezirksamt anregen.

 

Das Bezirksamt wird zudem beauftragt zu prüfen, ob eine planungsrechtliche Ausweisung der Grundstücke Revaler Straße 19-20 sowie unter Umständen Haasestr. 8-12 als öffentliche Grünfläche möglich wäre. Es soll dabei die Möglichkeit geprüft werden, wie die Kosten für die Grundstücke und die Herstellungskosten für die Grünanlagen im kommenden Haushalt vorgesehen werden können. Ein Umlageverfahren, dass die Nachbareigentümer an den Kosten beteiligt, soll ebenfalls geprüft werden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: