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Drucksache - DS/1095/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt umgehend zu prüfen welches Ausmaß bzw. welche Bereiche der Sporthalle vom Schimmelbefall betroffen ist und welche Gesundheitsrisiken für die Benutzer *Innen der Sporthalle bestehen. Außerdem ist ein Zeitplan und die Kosten für die Sanierung bzw. Schimmelbeseitigung festzulegen.
Begründung: In der Beantwortung der mündlichen Anfrage DS 1077 blieben viele Fragen unbeantwortet. Ein Schimmelbefall kann insbesondere bei Nutzer*Innen der Sporthalle mit chronischen Krankheiten zu einer gesundheitlichen Belastung führen. Außerdem ist nicht geklärt welche Bereiche der Sporthalle vom Schimmelbefall betroffen ist. Einige Beispiele auch aus Berlin zeigen, dass immer damit argumentiert wurde dass Gesundheitliche Risiken nicht bestehen, was aber ein Irrtum ist. Schimmelsporen schon in geringster Menge kann z.B. zu Asthma führen. Deshalb ist es notwendig umgehend einen Maßnahmeplan für die Beseitigung des Schimmels zu erstellen.
BVV, 26.03.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Schule
Schule 30.04.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt umgehend zu prüfen welches Ausmaß bzw. welche Bereiche der Sporthalle vom Schimmelbefall betroffen ist und welche Gesundheitsrisiken für die Benutzer *Innen der Sporthalle bestehen. Außerdem ist ein Zeitplan und die Kosten für die Sanierung bzw. Schimmelbeseitigung festzulegen.
BVV 07.05.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt umgehend zu prüfen welches Ausmaß bzw. welche Bereiche der Sporthalle vom Schimmelbefall betroffen ist und welche Gesundheitsrisiken für die Benutzer *Innen der Sporthalle bestehen. Außerdem ist ein Zeitplan und die Kosten für die Sanierung bzw. Schimmelbeseitigung festzulegen.
BVV 24.09.2014 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
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