Drucksache - DS/1187/IV  

 
 
Betreff: Auswirkungen Abbau von Vollzeitäquivalenten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Nöll, OliverNöll, Oliver
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
07.05.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Anlage_VZÄ-Controllingliste SenFin 2014-01-01 PDF-Dokument
Anlage 2 - unbefristete Außeneinstellungen PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

1.)    Wieviel VZÄ sind im Rahmen der Vorgabe des Senats bis zum heutigen Tag in Friedrichshain-Kreuzberg tatsächlich weggefallen?

2.)    Inwieweit stimmen diese realen Zahlen mit der geschlossen Zielvereinbarung überein, bzw. werden die vereinbarten Ziele bis zum jeweiligen Stichtag erreicht werden?

3.)    Welche Auswirkung für den Bezirk hat eine mögliche Nichterreichung der vereinbarten Ziele zum Ende des Haushaltsjahres?

Nachfragen:

1.)    Eine Hauptargumentationslinie des Bezirksamtes, die von der Senatsverwaltung geforderte Zielvereinbarung zu unterschreiben, war, dass durch diese Vereinbarung die Personalhoheit wieder beim Bezirk liegt. Daraus resultiert die Frage, welche Einstellungen seit Abschluss der Vereinbarung eigenverantwortlich durch den Bezirk vorgenommen werden konnten, bzw. welche Stellen ohne die Zielvereinbarung mit dem Senat nicht hätten besetzt werden können?

2.)    Hat der Beschluss, sich auf eine derartige Vereinbarung einzulassen, aktuell einen signifikanten und messbaren Vorteil für den Bezirk?

 

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin                                                                      12.05.2014

Bezirksstadträtin für Finanzen, Kultur und Weiterbildung

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

1. Wieviel VZÄ sind im Rahmen der Vorgabe des Senats bis zum heutigen Tag in Friedrichshain-Kreuzberg tatsächlich weggefallen?

 

Der Berichtszeitraum vom 22.10.2012 bis zum 01.01.2014 war durch die Verlagerung der Zuständigkeiten der Schulsekretariatstätigkeiten zur Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geprägt. In diesem Zusammenhang wurden Vollzeitäquivalente (VZÄ) im Umfang von 57,4691 Stellenanteilen an die Senatsverwaltung abgegeben. Unter Berück­sichtigung dieses Abgangs wurden insgesamt 103,05 VZÄ abgebaut. Ohne diese Verlage­rung würde sich der VZÄ-Abbau auf 48,59 VZÄ belaufen.

 

Die für das Jahr 2013 vereinbarte Zielzahl wurde um 10,2 VZÄ überschritten. Maßgeblich ist hierfür ein deutlicher Anstieg der einjährigen Weiterbeschäftigung von Auszubildenden im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung.

 

Die Erreichung der Zielzahl für das Jahr 2016 scheint allerdings weiterhin gesichert. Die ge­nauen Zahlen bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

 

2. Inwieweit stimmen diese realen Zahlen mit der geschlossenen Zielvereinbarung überein, bzw. werden die vereinbarten Ziele bis zum jeweiligen Stichtag erreicht wer­den?

 

Siehe Beantwortung Frage Nr. 1.

 

 

3. Welche Auswirkung für den Bezirk hat eine mögliche Nichterreichung der vereinbar­ten Ziele zum Ende des Haushaltsjahres?

 

Bei den Auswirkungen hängt es sicherlich davon ab, ob und wie die Überschreitungen be­gründbar sind. Wenn es sich nur um eine geringe Überschreitung handelt, diese nur für ei­nen kurzen Zeitraum besteht, oder es (landes)politisch wichtige Gründe für die Überschrei­tung gibt, ist davon auszugehen, dass durch die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) als Controllinginstanz keine Sanktionen verhängt werden.

 

Bei einer strukturellen Überschreitung, bei der die Zielerreichung zum 01.01.2017 gefährdet erscheint, ist jedoch zu erwarten, dass die SenFin die Besetzung von Stellen unter ihren Zu­stimmungsvorbehalt setzt.

 

Es würden dann mit hoher Wahrscheinlichkeit Restriktionen verhängt werden, die denen der im aktuellen Haushaltswirtschaftsrundschreiben (HWR 2014) für das Bezirksamt Treptow-Köpenick verhängten entsprechen dürften. Demnach könnten ohne  Zustimmung der SenFin nur Stellen und Beschäftigungspositionen besetzt werden mit:

 

  • vorhandenen Dienstkräften des eigenen Bezirks,
  • Dienstkräften aus dem Personalüberhang,
  • bis zu sechs Monaten befristet eingestellten Vertretungs- bzw. Saisonkräften
  • sowie befristet beschäftigten schwerbehinderten Menschen mit einer Finanzierung aus Fürsorgemitteln der SenInnSport.

 

Weiterhin wäre voraussichtlich der wert- und zeitgleiche Ausgleich von Arbeitszeitanteilen und die dauerhafte Übernahme von Auszubildenden im Anschluss an die erfolgreich abge­schlossene Ausbildung im Umfang einer durch die SenFin festgelegten Zahl möglich.

 

Für alle anderen geplanten Stellenbesetzungen wären ausführlich begründete Ausnahme­anträge an die Senatsverwaltung zu richten.

 

 

Nachfragen:

 

1. Eine Hauptargumentationslinie des Bezirksamtes, die von der Senatsverwaltung geforderte Zielvereinbarung zu unterschreiben, war, dass durch diese Vereinbarung die Personalhoheit wieder beim Bezirk liegt. Daraus resultiert die Frage, welche Ein­stellungen seit Abschluss der Vereinbarung eigenverantwortlich durch den Bezirk vorgenommen werden konnten, bzw. welche Stellen ohne die Zielvereinbarung mit dem Senat nicht hätten besetzt werden können?

 

Es wurden im Haushaltsjahr 2013 unbefristete Außeneinstellungen im Umfang von 42,86 VZÄ vorgenommen. In der Anlage 2 "Unbefristete Außeneinstellungen in Vollzeitäquivalen­ten (VZÄ) im Haushaltsjahr 2013" sind diese dargestellt. Ohne die "Zielvereinbarung" mit dem Abgeordnetenhaus wäre diese Zahl deutlich geringer ausgefallen. Es kann zwar nicht genau eingeschätzt werden, wie die SenFin in den jeweiligen Einzelfällen entschieden hätte. Allerdings ist davon auszugehen, dass Ausnahmeanträge für das Berliner Notdienstsystem und für Ärztinnen/Ärzte höchstwahrscheinlich positiv beschieden worden wären.

 

 

Es ist wei­terhin davon auszugehen, dass der unbefristeten Übernahme von maximal 4 Auszubilden­den im Anschluss an die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung ebenfalls zugestimmt wor­den wäre.

 

Unter dieser Annahme, wären lediglich rund 40 % der durchgeführten unbefristeten Außen­einstellungen möglich gewesen. Es ist zwar davon auszugehen, dass die SenFin auch in weiteren Einzelfällen unbefristeten Außeneinstellungen zugestimmt hätte, allerdings über­wiegend nur für fachspezifische Berufsgruppen. Die genaue Zahl lässt sich nicht einschät­zen.

 

Abschließend weise ich darauf hin, dass die Notwendigkeit einer Antragstellung bei SenFin immer zur Verzögerung bei der Ausschreibung und damit Besetzung der Stellen führt.

 

2. Hat der Beschluss, sich auf eine derartige Vereinbarung einzulassen, aktuell einen signifikanten und messbaren Vorteil für den Bezirk?

 

Unter Berücksichtigung der oben getätigten Ausführungen, war es bisher von Vorteil, die Vereinbarung abzuschließen. Genau quantifizieren lässt sich dieser jedoch nicht. Zusam­menfassend lässt sich allerdings sagen, dass eine deutlich geringere Zahl von unbefristeten Außeneinstellungen erfolgt wäre und die Besetzungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen worden wären.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Jana Borkamp

Bezirksstadträtin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht Behindertenparkplatz Fahrstuhl WC nach DIN 18024

Barrierefreiheit Erläuterung der Symbole

Mehr Hinweise zur Barrierefreiheit bekommen Sie über folgende Datenbanken: