Drucksache - DS/1174/IV  

 
 
Betreff: Gemeinsame Streifen von Ordnungsamt und Polizei im Görlitzer Park
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PIRATENPIRATEN
Verfasser:Zinn, JessicaZinn, Jessica
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
07.05.2014 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Absprachen wurden zwischen Ordnungsamt und Polizei zur Zusammenarbeit (wie z.B. der Ahndung der Vergehen durch die jeweils Zuständigen oder der Information und Beratung der Bürger) bei den gemeinsamen Kontrollgängen getroffen?

 

  1. r welchen Zeitraum und in welcher Frequenz sind gemeinsame Streifen von Ordnungsamt und Polizei geplant und was sind die weiteren Maßnahmen?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob Teile des Görlitzer Parks zu einem Gefahrengebiet gehören, in dem Ordnungsamt und Polizei jedwede Person ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr oder eines Vergehens kontrollieren kann/darf?

 

Nachfragen:

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass die Präsenz von Ordnungsamt und Polizei anwohnerfreundlich gestaltet wird?

 

  1. Wie wird das Feedback von Ordnungsamtmitarbeitern, Polizisten und Anwohnern dokumentiert und in welcher Form wird eine Auswertung dieses Feedbacks unternommen?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg                                                                          13.05.2014

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Bezirksstadtrat             

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Absprachen wurden zwischen Ordnungsamt und Polizei zur Zusammenarbeit (wie z. B. der Ahndung der Vergehen durch die jeweils Zuständigen oder der Information und Beratung der Bürger) bei den gemeinsamen Kontrollgängen getroffen?

 

In der Sitzung der AG Görlitzer Park am 25.03.2014 wurde vereinbart, dass Ordnungsamt und Polizei ein Konzept erarbeiten, wie diese beiden Behörden dazu beitragen können, dass der Park für Familien und Nachbarschaft zurück gewonnen werden kann.

 

Das Konzept, das gemeinsame Streifen der beiden Behörden vorsieht, wurde der AG am 8.4. vorgestellt. Vereinbart wurde, dass die gemeinsamen Streifen am 5.5. beginnen.

 

Ziel der gemeinsamen Streifen ist es, unterschiedliche rechtliche Zuständigkeiten von Polizei und Ordnungsamt ganzheitlich war zu nehmen, ohne die jeweilige Zuständigkeiten aufzuheben.

 

So verfolgt das Ordnungsamt gezielt die Ordnungswidrigkeiten nach dem Grünanlagen- und Hundegesetz, insbesondere Verstöße gegen den Leinenzwang, Lärmbelästigungen, Vermüllung, Musikveranstaltungen, Grillen auf dafür nicht vorgesehenen Flächen.

 

Die Polizei verfolgt den Drogenhandel repressiv, insbesondere durch Anfordern weiterer Kräfte im Bedarfsfall, denn ausschließlich die Polizei ist für eine repressive Verfolgung von Straftaten zuständig.

 

Damit kann eine gemeinsame Streife unterschiedlichen Gegebenheiten begegnen, was von Anwohnerinnen besonders gefordert wird. Die Auskunft bei Bürger*innenhinweisen "dafür bin ich nicht zuständig" sollte es nun nicht mehr geben müssen.

 

Gemeinsam soll die Streife den Drogenhandel auch präventiv dadurch bekämpfen, dass Besucher*innen, insbesondere Tourist*innen, aktiv angesprochen werden.

 

Ihnen soll auch eine mehrsprachige Informationsbroschüre ausgehändigt werden mit Hinweisen zur Illegalität des Drogenhandels und ggf. auch zur mangelhaften Qualität der angebotenen Drogen, weil es wohl Hinweise auf Streckung mit Scherben, Dreck, Rattengift gibt.

 

 

  1. r welchen Zeitraum und in welcher Frequenz sind gemeinsame Streifen von Ordnungsamt und Polizei geplant und was sind die weiteren Maßnahmen?

 

Es sind tägliche gemeinsame Streifen von jeweils 4 Personen, davon 2 Polizeibeamte und 2 Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Rahmen der Dienstzeiten des Ordnungsamtes geplant.

 

Die täglichen Einsätze werden erstmals nach ca. 2 Wochen evaluiert.

 

Das weitere Vorgehen hängt u.a. von diesem Ergebnis ab.

 

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Streifen über die Sommermonate im Einsatz sind.

 

Weitere Maßnahmen werden derzeit in der AG Görlitzer Park des Bezirksamts besprochen und in weiteren Runden mit Beteiligten und Nutzer*innen, der unter Leitung der Bezirksbürgermeisterin stattfindet.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob Teile des Görlitzer Parks zu einem Gefahrengebiet gehören, in dem Ordnungsamt und Polizei jedwede Person ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr oder eines Vergehens kontrollieren kann/darf?

 

Ob diese Auskunft erteilt werden kann, unterliegt nach Auffassung des Polizeipräsidenten allein seiner Entscheidung.

 

Diesbezüglich müsste eine Anfrage schriftlich an ihn gerichtet werden.

 


Nachfragen:

 

  1. Wie wird sichergestellt, dass die Präsenz von Ordnungsamt und Polizei anwohnerfreundlich gestaltet wird?

 

Der Außendienst des Ordnungsamtes bemüht sich immer um ein freundliches Auftreten. Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass die Mitarbeiter*innen nicht immer von den Betroffenen als anwohnerfreundlich empfunden werden, wenn es um die Ahndung ihrer Ordnungswidrigkeit geht.

 

Derzeit scheint das Auftreten der Mitarbeiter*innen aber auf Zustimmung bei den Anwohner*innen zu treffen.

 

Letztendlich ist es ja das Ziel der gemeinsamen Streifen, den Park zurückzugewinnen für seinen eigentlichen Widmungszweck nach dem Grünanlagengesetz, nämlich als Grün- und Erholungsanlage auch für Familien und Anwohner*innen.

 

 

  1. Wie wird das Feedback von Ordnungsamtmitarbeitern, Polizisten und Anwohnern dokumentiert und in welcher Form wird eine Auswertung dieses Feedbacks unternommen?

 

Das Bezirksamt hat mit sozialen Trägern gesprochen. Es sind Gespräche mit Gewerbetreibenden geplant, und vor der Sommerpause wird eine Bürgerveranstaltung stattfinden. Auch das Feedback der Bürger*innen, das in der Regel über Beschwerden, aber auch durch Danksagungen eingeht, wird in die entsprechenden Auswertungsrunden einfließen.

 

Die Erfahrungen der Polizei und der Mitarbeitenden des Ordnungssamtes werden sowohl in gemeinsamen Besprechungen als auch jeweils innerhalb der Behörde intern ausgewertet und einer Evaluation zugeführt.

 

Es wird eine Statistik angelegt, welche die Erfahrungen in Zahlen widerzuspiegeln geeignet sein soll.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Beckers

 

 
 

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