Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Jobcenter dafür einzusetzen, dass die Personen, die vom Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des EFA betroffen sind, zukünftig statistisch erfasst werden.
Begründung:
Bürgerinnen und Bürger aus EFA-Unterzeichnerstaaten, die nach Deutschland kamen um sich eine Arbeit zu suchen, konnten bis zur Aussetzung des Europäischen Fürsorgeabkommens vorübergehend Hartz-IV-Leistungen beantragen. Diese gesetzliche Regelung hat die Bundesregierung gestoppt. Menschen aus Ländern wie Spanien, Italien, Portugal oder Griechenland können seitdem auf Grundlage des EFA kein Arbeitslosengeld II mehr beantragen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 23. Februar 2012 einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärt. Dieser ist mit Wirkung zum 19.12.2011 in Kraft getreten. Dadurch fanden die Leistungsausschlussgründe nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 SGB II ab dem 19.12.2011 auf Angehörige der EFA-Staaten wieder Anwendung.
Im Ergebnis heißt das, die Antragsbewilligung bei Bürgerinnen und Bürgern aus EFA-Unterzeichnerstaaten aufzuheben. Zwar bleibt diesen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit Klage bei den Sozialgerichten einzureichen, doch ist gerade bei Menschen nicht-deutscher Herkunft davon auszugehen, dass aufgrund von Sprachproblemen sowie der Unkenntnis des deutschen Rechtssystems ein signifikanter Teil dieser Gruppe nicht von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird.
Da die Jobcenter bis heute keine statistische Erfassung der betroffenen Fälle vornehmen, sollten wir Vorkehrungen treffen und für eine klare Informationslage sorgen, um zu wissen, wie viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürgern von der Anweisung an die Jobcenter betroffen sind, welche Konsequenzen dies für sie hat und ob es für sie ggf. eine andere Rechtsgrundlage für den Bezug von Sozialleistungen gibt.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
SozBüD 08.05.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Jobcenter dafür einzusetzen, dass die Personen, die vom Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des EFA betroffen sind, zukünftig statistisch erfasst werden.
BVV 15.05.2013
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Jobcenter dafür einzusetzen, dass die Personen, die vom Leistungsentzug auf Grundlage der Aussetzung des EFA betroffen sind, zukünftig statistisch erfasst werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 07.05.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
SozBüD 22.05.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
BVV 04.06.2014
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.