Der Guatemala-Transfer

Am 23. Oktober 1941 versandte das Reichssicherheitshauptamt einen geheimen Erlass, mit dem Juden die Ausreise verboten wurde. Er markierte eine Kehrtwende in der nationalsozialistischen „Judenpolitik“: Ziel war nun nicht mehr die Vertreibung, sondern die Vernichtung der jüdischen Bevölkerung. Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, so sah es der Erlass vor, „bei Vorliegen eines positiven Reichsinteresses“ und durch Einzelfallentscheidung des Reichssicherheitshauptamtes, konnten einzelne Juden weiterhin legal ausreisen. Ein solcher Ausnahmefall war der sogenannte „Guatemala-Transfer“, der einer Gruppe von zehn Juden noch im Juni 1944 eine legale Ausreise ermöglichte. Viele Details der komplizierten Geschichte bleiben undurchsichtig. George Fogelson rekonstruiert in seinem Leserbeitrag umrisshaft den Verlauf der Rettung anhand von Berichten der Transfer-Teilnehmer.

Kennkarte von Elly May

Kennkarte von Elly May

von George J. Fogelson Los Angeles, USA

Im Juni 1944 gelang es einer Gruppe von zehn Juden, die während des Krieges in Berlin gelebt hatten, mit legalen Ausreise- und Einreisegenehmigungen die Grenze ins neutrale Ausland zu überqueren. Zu dieser Gruppe gehörten die Cousine meines Großvaters, Elly Meyer, und ihr Ehemann Dr. Bruno May. Dieses „Wunder“, wie May es in seinem Erlebnisbericht 1956 formulierte, kam Dank der Verkettung mehrerer „glücklicher Umstände“ zustande, zog sich über Jahre hin und wäre mehrmals um ein Haar gescheitert.Der Hintergrund war folgender: Alfons Herring, ein deutscher Geschäftsmann, war in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts nach Guatemala ausgewandert und hatte dort eine Leder- und Schuhfabrik aufgebaut. Herring kehrte 1939 kurz vor dem Ausbruch des Krieges nach Deutschland zurück und forderte vom deutschen Staat eine Entschädigung für den Verlust seines Lebensunterhalts und seines Vermögens in Guatemala.

Elly und Bruno May

Elly und Bruno May

Die Nazibehörden gewahrten keine direkte Entschädigung, boten aber an, ihm den Verkauf seines Unternehmens zu erleichtern, indem sie den Erwerbern eine Ausreisebewilligung zusicherten. Für ein solches Geschäft konnten nur Juden in Frage kommen.

Die Gestapo legte strengste Richtlinien für die Durchführung der Übertragung und die Auswahl der Teilnehmer fest: Sie mussten das 65. Lebensjahr vollendet haben, nur in Ausnahmenfallen wurden jüngere Teilnehmer zugelassen. Zudem wurde die Teilnahmesumme mehrfach erhöht, im Fall von Bruno und Elly May zum Beispiel von 100.000 auf 235.000 Reichsmark.

Die Mays hatten durch ihren Anwalt von der Unternehmung erfahren. Angesichts schwindender Möglichkeiten zur Emigration unterzeichneten sie im Januar 1942 widerstrebend die Vereinbarung. Sie traten damit einer kleinen Gruppe von Juden aus Berlin bei, die beträchtliche Geldbetrage hinterlegten. Im Austausch erhielten sie vage Versprechungen von der Übernahme des Lederunternehmens in Guatemala und die Zusage, vor der Deportation geschützt zu sein.

Die Ausreisegenehmigung vom 4. September 1943 war noch auf elf Personen ausgestellt. Adolf Laaser starb im Februar 1944 noch in Berlin eines natürlichen Todes.

Die Ausreisegenehmigung vom 4. September 1943 war noch auf elf Personen ausgestellt. Adolf Laaser starb im Februar 1944 noch in Berlin eines natürlichen Todes.

In den Verträgen fehlten sämtliche präzise Angaben über das Kaufobjekt. „In normalen Zeiten hatte man keinem Menschen, der seiner fünf Sinne mächtig ist, zugemutet, solche Verträge abzuschließen.“, so May. Es liegt auf der Hand, dass die Teilnehmer des Transfers sich nur vor dem Hintergrund der unmittelbaren Todesdrohung dazu entschlossen, wobei sie längst nicht sicher sein konnten, hiermit wirklich ihre Leben zu retten. May: „Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen sehr vermögende Leute von einer Beteiligung Abstand nahmen, weil sie den Versprechungen nicht trauten. Sie haben ihren an sich berechtigten Skeptizismus leider mit ihrem Leben bezahlen müssen.“

Zu Beginn des Jahres 1943 gehörten zu den in Berlin an dem Transfer beteiligten Personen Josef und Helene Feiler, Hedwig Haberland, Adolf Laaser, Bruno und Elly May, Rudolf und Regina Paderstein, Erich Steinthal, Toni Unger und Elise Weinberg. Der Übertragungsprozess lief über die Bank Heinz, Tecklenburg & Co. (vor der „Arisierung“ A.E. Wassermann), die gegenüber der Reichskanzlei und damit im sogenannten Banngebiet lag, zu dem Juden keinen Zutritt hatten. Bei der Bank zuständig war der Jurist Dr. Peter Alfons Steiniger, „ein besonders sympathischer, feingebildeter Mann“ so Haberland, der, so May „sich mit seiner ganzen Person ruckhaltlos für die Sache einsetzte. Ihm war die mit der Durchführung der Angelegenheit verbundene Lebensrettung der Menschen eine Herzenssache“.

Hedwig Haberland erinnerte sich: „Die Bank hatte den Mitgliedern der Gruppe strengstes Stillschweigen über die Angelegenheit auferlegt. Aber schon dadurch, dass sie drei Mal zur Deportation abgeholt worden waren und jedes Mal wieder in ihre Wohnungen zurückkehrten, wussten mehr und mehr Leute davon. Die meisten Mitglieder sprachen schon deshalb nicht über den Transfer, weil sie sich ihrer relativen Sicherheit und der Hoffnung auf Rettung fast schämten.“

Das Bankhaus Heinz, Tecklenburg & Co. befand sich am Wilhelmplatz gegenüber der Reichskanzlei, im „Banngebiet“

Das Bankhaus Heinz, Tecklenburg & Co. befand sich am Wilhelmplatz gegenüber der Reichskanzlei, im „Banngebiet“

Nach erfolgter Zeichnung wurden den Teilnehmern von der Gestapo mit den für Juden verpflichtenden Auswanderabgaben, der „Reichsfluchtsteuer“, Passage und Zehrgeldern immer weitere schwere Belastungen auferlegt. Die meisten Zahlungen wurden direkt an die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland geleistet, die gezwungen war, als Vermittlerin für die Gestapo zu fungieren. Nach Erhalt wurden die Gelder sofort an die Gestapo weitergeleitet, die den Betrag dann einlöste.

Der Gesamtpreis für den Kauf, wie in den notariell beglaubigten Verträgen festgelegt betrug 2.665.000 Reichsmark. Der größte Teil floss dem Deutschen Reich zu und wurde als ersatzlose Abgabe zu Gunsten des Reichswirtschaftsministeriums an die Golddiskontbank übertragen. Wie viel davon den Kaufpreis und wie viel die Gebühr ausmachte, wurde den Teilnehmern nicht offenbart, da dies vertraulich bleiben sollte. Später stellte Bruno May fest, dass die Gebühr 2.015.000 Reichsmark betrug, während der Verkäuferpreis 650.000 Reichsmark war. Eine zusätzliche Summe von 415.000 Reichsmark wurde für Passage und Zehrgelder berechnet.

Ursprünglich war die Genehmigung des Transfers einschließlich der Ausreise Sache des Reichssicherheitshauptamt, genauer: der Gestapo-Abteilung für jüdische Angelegenheiten unter Eichmann. 20 Monate lang mussten die Transfer-Teilnehmer auf die Genehmigung warten. Als einige der letzten „Volljuden“ in Berlin verblieben, waren sie während dieser Zeit den vollen Schrecken der Nazi-Ara und der Luftangriffe ausgesetzt.

Am 4.September 1943 erhielten sie endlich die ersehnte Ausreisegenehmigung. Ausreisen konnten sie damit aber immer noch nicht. „Der Grund für die lange Verzögerung, war vor allem die Weigerung neutraler Staaten, uns aufzunehmen“, so Elisa Weinberg. Zunächst versuchte die Gruppe, Einreisevisa für die Schweiz zu erhalten, aber trotz ihrer Notlage genehmigte die Schweiz nur vier Personen aus der Gruppe die Einreise. Auch die Interventionen eines deutschen und eines Schweizer Anwalts blieben erfolglos, und am 12. November 1943 wurde die Anfrage für die übrigen Teilnehmer letztlich abgelehnt. Auch eine Ausreise über Portugal wurde erwogen. Der Plan scheiterte aber bereits in seinen Anfängen.

Hedwig Haberland schlug nun vor, sich stattdessen an Schweden zu wenden, wo ihre Schwester Paula in Göteborg mit dem weltbekannten Pianisten Professor Moritz Mayer-Mahr verheiratet war. Sie wandte sich mit der Idee an den Rechtsanwalt Lothar Chodziesen von der Bank Samland. Dieser riet ab. Es sei allgemein bekannt, dass die schwedischen Behörden wiederholt Einwanderungsantrage abgelehnt hatten. Davon unbeeindruckt besuchte Hedwig Haberland auf eigene Faust die schwedische Botschaft. Ein junger Botschaftsbeamter riet ihr, gleich ein Formular auszufüllen, und versicherte, dass ihre Anfrage schon am folgenden Tag die zuständigen Behörden in Schweden erreichen wurde. Erstaunlicherweise traf nach nur 14 Tagen, während denen sie über ihre Initiative Stillschweigen bewahrte, eine positive Antwort ein.

Dr. Peter Alfons Steiniger

Dr. Peter Alfons Steiniger

Hedwig Haberland ging dann gleich von der schwedischen Botschaft zu Dr. Steiniger und bat ihn, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die gleiche Erlaubnis für die übrigen Mitglieder der Gruppe zu erwirken, von denen einige fast am Ende ihrer Leidenskraft waren. Nach den zahlreichen Ruckschlagen und vergeblichen Versuchen war Dr. Steiniger „außer sich vor Staunen über diesen unverhofften Erfolg“. Hedwig Haberland betonte in ihrem Bericht den glücklichen Umstand, dass damals der sehr einflussreiche schwedische Unternehmer und Bankier Jakob Wallenberg in Berlin war, mit dem Dr. Steiniger dann in Verbindung trat und der sehr rasch die Einreise-Erlaubnis für alle Beteiligten erwirkte.

Im Mai 1944 geriet die Unternehmung noch einmal in große Gefahr: Goebbels erfuhr von der Guatemala- Gruppe und ließ ihren Schutz aufheben. Die sofortige Deportation wurde angeordnet. „Da wandte sich Dr. Steiniger als ultima ratio an Himmler. Und Himmler bestand auf dem weiteren Schutz der Gruppe und der Durchführung des Transfers“, erinnerte sich Hedwig Haberland. Die Gründe, weshalb mehrere NS-Dienststellen trotz zahlreicher Widrigkeiten an der Durchführung des Transfers festhielten, liegen bis heute weitestgehend im Dunkeln.

Bruno und Elly May mit ihren Enkelkindern Brigitte und Billy Meyer

Bruno und Elly May mit ihren Enkelkindern Brigitte und Billy Meyer

Bruno und Elly May passierten als erste am 6. Juni 1944 die Grenze. Bei der Abreise halfen ihnen Freunde, ihr Gepäck zum zerstörten Stettiner Bahnhof zu tragen. Wenige Tage später, zweieinhalb Jahre nach der Unterzeichnung der Übertragungsverträge, folgten ihnen sechs der noch in Deutschland verbliebenen Unterzeichner des Guatemala-Transfers, während das Ehepaar Paderstein zeitgleich in die Schweiz emigrieren konnte. Es war höchste Zeit. Bruno May: „Kurze Zeit nach der Ausreise fand das Attentat gegen Hitler statt. Ware die Ausreise nicht noch vorher gelungen, so wäre sie bei der dann herrschenden Katastrophenstimmung sicherlich keinesfalls mehr zustande gekommen.“

In Stockholm stellten die Teilnehmer fest, dass Herrings Besitz in Guatemala bereits nach dem im Dezember 1941 erfolgten Kriegseintritt des mittelamerikanischen Staates an der Seite der USA einem anderen, dem angeblichen Treuhänder, übertragen worden war und dieser auch schon den Eigentümereintrag im Grundbuch erhalten hatte.

Dieser Text wurde für die Veröffentlichung in „aktuell“ gekürzt und bearbeitet. Bei Interesse an der Langversion wenden Sie sich gerne unter Angabe der Chiffre 125201 an die Redaktion: aktuell@berlin.de

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Amelie Müller