Der Ausschuss für Umwelt, Natur- und Klimaschutz,
Liegenschaften und Grünflächen
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert:
a) Dem zuständigen Ausschuss zeitnah die aus den letzten drei Jahren vorliegenden Wasseranalysen im Bereich der Halenseewiese/Badewiese vorzulegen, mit denen es das aktuelle Badeverbot u.a. begründet.
b) Sofern diese Analysen stark erhöhte Werte bakterieller Belastungen zeigen (z.B. E.Coli oder coliforme Bakterien), schnellstmöglich, ggf. in Zusammenarbeit mit den Berliner Wasserbetrieben (BWB), zu ermitteln, aus welcher Quelle die Verschmutzungen stammen und z.B. durch Strömungsmessungen festzustellen, warum die (angeblich) erhöhten Belastungswerte nur im Bereich der Halenseewiese nicht aber im gut 120m (Luftlinie) entfernten Freibad nachgewiesen werden.
c) Falls erforderlich: In Abstimmung mit den Berliner Wasserbetrieben (BWB) den notwendigen finanziellen Bedarf zur Verbesserung der Wasserqualität im Halensee zu schätzen und in der Haushaltsplanung 2020/21 abzubilden.
d) Die Nutzer der Halenseewiese durch geeignete Schilder und Verweise auf das bezirkliche Internetangebot in den Sommermonaten mindestens monatlich über aktuelle Wasserverunreinigungen zu informieren, die die offizielle Freigabe der Badestelle an der Badewiese verhindern.
e) Änderung: Auf Bezirksebene den geltenden Landschaftsplan IX-L-1-1a „Grunewaldseen“ zu ändern, damit ein schilffreier Zugang zum Halensee von der Badewiese aus in gleicher Weise ermöglicht wie im nahen Freibad.
f) Den bisherigen Zugang zum Halensee von der Badewiese zu ertüchtigen und barrierefrei auszubauen.
g) Die Halenseewiese (Bade- und Liegewiese) im Friedenthal-Park in den Sommermonaten (Mai – September) regelmäßig (mindestens monatlich) zu mähen.
h) Auf die geplante Ausweisung von Futterflächen für Wildbienen (Schilder zum Wildbienenprojekt sind bereits vorhanden) innerhalb der Badewiese zu verzichten, bzw. diese nach Darlegung des hier zwingend erforderlichen Bedarfs im zuständigen BVV-Ausschuss auf bisher ungenutzte genau definierte Randbereiche der Liegewiese zu beschränken.
i) Jede weitere Bepflanzung mit Bäumen oder Sträuchern auf der Halenseewiese zu unterlassen, bzw. nur nach ausdrücklicher Zustimmung der BVV dort vorzunehmen.
j) Der BVV bzw. dem zuständigen BVV-Ausschuss weitere Vorschläge zu unterbreiten, wie die Aufenthaltsqualität für Erholungssuchende und Badende im Bereich der Badewiese weiter verbessert werden kann.
Der BVV ist erstmals bis zum 30.08.2019 und dann alle vier Monate zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich umgehend der Thematik der im Halensee festgestellten Kolibakterien anzunehmen und durch eine Strömungsmessung zu ermitteln, warum diese erhöhten Werte nur im Bereich der Halenseewiese nachgewiesen werden können und ein Badeverbot begründen.
Außerdem sind unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, durch die das Baden wieder im gesamten Halensee möglich wird.