Drucksache - 1226/5  

 
 
Betreff: Ordnungsamt- nach 22.00 Uhr für Charlottenburg-Wilmersdorf im Einsatz?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Wuttig 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.08.2019 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage - schriftliche Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Ab wann werden in Charlottenburg-Wilmersdorf wie viele Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes nach 22.00 Uhr für die Bürger*innen im Einsatz sein?

 

  1. Welche Gebiete im Bezirk werden mit welcher inhaltlichen Schwerpunktsetzung in dieser Zeitspanne verstärkt bestreift?

 

  1. In welchem Umfang nimmt der Bezirk Anspruch von dem zusätzlich vom Land zur Verfügung gestellten Personal?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

die oben genannte Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

 

zu 1 und 2)

Bereits nach der bislang geltenden Rahmenarbeitszeitregelung waren Einsätze des Außendienstes des Ordnungsamtes freitags und samstags bis 24.00 möglich, wovon in Charlottenburg-Wilmersdorf in den Sommermonaten durchgängig Gebrauch gemacht wurde.

 

Die neue Rahmenarbeitszeitregelung ermöglicht nunmehr grundsätzlich den Einsatz von Außendienstkräften des Ordnungsamtes an allen Wochentagen bis 24.00 Uhr. Die individuelle Ausgestaltung der tatsächlichen Dienstzeiten obliegt unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Gegebenheiten und Ressourcen den jeweiligen bezirklichen Ordnungsämtern.

 

Hiervon wird im Zuge der Erstellung des Dienstplanes für 2020 mit dem derzeit vorhandenen Personalkörper lediglich bedarfsorientiert zu einzelnen Anlässen Gebrauch gemacht werden können, zum Beispiel anlässlich von Großveranstaltungen oder von Jugendschutzeinsätzen zum Ferienbeginn unter der Woche.

 

Eine permanente Ausweitung der Dienstzeiten auf einen Betrieb von 6 - 24 Uhr würde einen erheblichen Personalmehrbedarf erfordern, der vorbehaltlich einer konkreten

 

Bedarfsberechnung noch einmal einen Aufwuchs von bis zu 50 % des derzeitigen Außen-dienstpersonalkörpers erfordert. Zudem wären auch in der Koordination und in den Innendienstbereichen des Ordnungsamtes entsprechende Personalzuwächse erforderlich, da verstärkte Außendiensttätigkeit auch mehr Arbeit für diese Bereiche des Ordnungsamtes bedeutet (u. a. mehr Feststellungen, mehr Kommunikation mit der Bevölkerung und Betroffenen, mehr Bußgeldverfahren). Insofern werde ich in die Haushaltsberatungen einen entsprechenden Personalmehrbedarf noch einzubringen haben.

 

Hierfür wäre auch die bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2020/21 erfolgte Mehrbedarfsanmeldung von 7,95 AOD – Stellen nicht ausreichend, da damit vor allem bereits in der derzeitigen Arbeitszeit bestehende zusätzliche Aufgabenstellungen, wie

z. B. aufgrund des Mobilitätsgesetzes, abgedeckt werden würden.

Zudem wären darüber hinaus vor einer Implementierung einer generellen Arbeitszeitausdehnung in die Nachtstunden weitere Vorbereitungen, wie Aufstockung der Außendienstkoordination und gezielte Qualifizierung der Mitarbeitenden hinsichtlich der bei nächtlichen Einsätzen auftretenden Besonderheiten und Gefährdungen erforderlich. Dies ist auch in der Präambel der Rahmenarbeitszeitregelung so vorgegeben.

 

Bei einer wie auch immer gearteten Ausdehnung der Arbeitszeiten würde wie im bisherigen Normalbetrieb auch die Einsatzplanung an die jeweiligen Problemlagen angepasst werden, die ohnehin jahreszeitlichen Schwankungen unterliegt aber auch unterschiedliche Schwerpunkte entsprechend der aktuellen Entwicklungen setzt.

 

Aufgrund der vorherigen Ausführungen kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt keine konkretere Antwort erfolgen.

 

Zu 3)

Der Bezirk wird natürlich vom Land zur Verstärkung des AOD oder anderer Bereiche zur Verfügung gestellte Personalmittel stets in Anspruch nehmen. Allerdings gestaltet sich die tatsächliche Besetzung der Stellen aufgrund der Bewerberlage durchaus schwierig.

 

Soweit die Presseerklärung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport suggeriert, die für die Ausweitung der Arbeitszeit erforderliche Stellenaufstockung wäre durch die landesweite Verstärkung um 102 Stellen bereits erfolgt, ist richtigzustellen, dass diese Stellenzugänge aufgrund der Schärfung des Tätigkeitsfeldes zur Bekämpfung illegaler Müllablagerungen (sog. „Waste Watcher“) erfolgten. Sie waren also für eine konkrete inhaltliche Aufgabenstellung vorgesehen. Zudem sind immer weitere neue Problemstellungen von den Ordnungsämtern zu bewältigen, wie beispielsweise die Nutzung von E-Scootern und Leihfahrrädern im öffentlichen Raum sowie die neuen Aufgaben zum Vollzug des Hundegesetzes. Der Senat hat hier zum wiederholten Male zu Lasten der Bezirke sich in der

Öffentlichkeit geäußert. Im Zuge der Ausweitung der Arbeitszeiten sind bisher keine

Stellen zur Verfügung gestellt worden.

 

 

Von den im Rahmen der „Waste Watcher“ Kampagne zur Verfügung gestellten Stellen 102 Stellen sind 9 auf Charlottenburg-Wilmersdorf entfallen, die aber aufgrund der Durchschnittssatzberechnung tatsächlich nur rd. 7 nach E 9 dotierten AOD – Stellen entsprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Arne Herz

 

 
 

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