Drucksache - 1263/5  

 
 
Betreff: Sanierungsmaßnahmen in den Gemeinschaftsunterkünften Eschenallee und Soorstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Integrationsausschuss 
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsbeschlussvorschlagVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Integrationsausschuss Beratung
21.08.2019 
25. Öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.08.2019 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsbeschlussvorschlag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

1

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22.08.2019 folgenden Beschluss gefasst:

 

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim zuständigen LAF mit Nachdruck dafür einzusetzen, die Sanierungsmaßnahme in der Gemeinschaftsunterkunft (GU) Eschenallee, Haus 3, mit der Fertigstellung der Unterkünfte in der GU Soorstr. in zeitlichen Einklang zu bringen und dafür zu sorgen, dass die Bewohnerschaft der GU Eschenallee direkt in die renovierten Unterkünfte der Soorstraße umziehen kann.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Am 28.08.2019 wurde der Präsident des LAF vom Integrationsbeauftragten schriftlich über die Position der BVV und des Bezirksamtes in der o.g. Thematik informiert und um Kontaktaufnahme gebeten. Am 10.09.2019 fand daraufhin ein Gespräch auf Arbeitsebene statt, um mögliche Optionen zur Anpassung der Freizugsplanung zu besprechen. Anwesend waren Vertreter*innen des LAF, des Integrationsbüros, des Betreibers, der „Ulme 35“, der Initiative „Willkommen im Westend“ sowie dem Familienzentrum in der Kastanienallee.

 

Grundsätzlich befürworteten und unterstützten alle Anwesenden das Ziel, dass die Bewohner*innen der Eschenallee direkt in die Soorstraße umziehen. Das LAF ist daher aktuell bemüht, beide Bauprojekte (Haus 3 Eschenallee und Soorstraße) zeitlich aufeinander abzustimmen. Der Freizug der Eschenallee wird nun zunächst bis April 2020 verzögert. Eine darüber hinausgehende Nutzung des Gebäudes ist aus Sicht des LAF nicht möglich, da dann erneute europaweite Ausschreibungen zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen nötig wären.

 

Erschwerend wirken sich folgende Abläufe auf diesen Prozess aus:

 

  • Zustimmung des Hauptausschusses: Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses muss den Sanierungsarbeiten in der Soorstraße zustimmen, bevor der Eigentümer die Leistungen beauftragen kann. Dies erfolgt frühestens im November.
  • Bau- und Planungsverzögerungen: Derartige Verzögerungen sind aktuell aufgrund der Auftragslage im Bausektor im Land Berlin einzukalkulieren. Dies wirkt sich möglicherweise auf den Freizug und Umzug der Bewohner*innen aus.

 

Die Anwesenden vereinbarten, sich während der Planungs- und Umbauphase in regelmäßigen Abständen zu treffen, um sich über aktuelle Entwicklungen auszutauschen.

 

Das Bezirksamt hält unverändert an seiner politisch wie fachlich begründeten Forderung fest, dass ein direkter Umzug in die sanierte Soorstraße absolute Priorität haben muss und eine Zerstörung der im Kiez gewachsenen Unterstützungsstrukturen unbedingt vermieden werden muss.

 

 

 

 

Naumann

 
 

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